Der verwaltungsrechtliche Vertrag als Alternative zur Tiroler Vertragsraumordnung?
In: Juristische Schriftenreihe 194
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In: Juristische Schriftenreihe 194
In: Bundesländer und Landtage: Föderalismus und politischer Wettbewerb ; österreichische Besonderheiten und internationaler Vergleich, S. 74-90
Im vorliegenden Beitrag wird eine differenzierte Analyse der regionalen Einflussnahme auf EU-Politikprozesse am Beispiel Österreichs vorgenommen. In der institutionellen Architektur der EU haben die Regionen insbesondere seit dem Maastrichter Vertrag an Bedeutung gewonnen. So wurde zum Beispiel das Subsidiaritätsprinzip ausgedehnt, die Repräsentanten regionaler Gebietskörperschaften als Vertreter nationaler Minister im Rat zugelassen und der Ausschuss der Regionen (AdR) als beratendes Organ etabliert. Durch den Vertrag von Lissabon, der den territorialen Zusammenhalt erstmals normativ als Ziel der EU-Politik erklärt hat, erfuhr die Debatte um ein "Europa der Regionen" und das Konzept der "Makroregionen" einen neuen Impetus. Neben der institutionalisierten Ländervertretung im Ausschuss der Regionen stehen den Bundesländern noch zwei weitere Instrumente zur Einflussnahme auf den EU-Rechtsetzungsprozess zur Verfügung: die Mandatsbindung des Bundes im Rat durch Länderbeteiligungsverfahren sowie die Koordination durch gemeinsame Ländervertreter und Mitwirkung an den Ratsarbeitsgruppen. Ein wichtiger informeller Kommunikationskanal sind die in Brüssel ansässigen regionalen Vertretungen. Exemplarisch wird im vorliegenden Beitrag auf die Lobbyingaktivitäten der gemeinsamen EU-Vertretung der Region Tirol-Südtirol-Trentino in Brüssel näher eingegangen, wobei der Fokus auf dem "Tirol-Büro" liegt. (ICI2)