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Eigenständige Alterssicherung für Frauen im "Acht-Punkte-Programm zur Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung" des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 55, Heft 5, S. 127-132
ISSN: 0038-609X
"Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat in seinem Acht-Punkte-Programm zur Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung Leitprinzipien für die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland vorgelegt. Punkt sechs unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen, die lange versprochen, aber nie ernsthaft umgesetzt wurde. Dazu bedarf es einer Leitvorstellung, die dem geänderten Rollenbild der Geschlechter in der Gesellschaft entspricht: Es ist das Bild von einer gleichberechtigten Partnerschaft mit der Teilhabe beider Partner am Erwerbsleben, verbunden mit einer höheren gesellschaftlichen Wertschätzung von Kindererziehung und Familienarbeit für Frauen und Männer. Demgegenüber ist die gesetzliche Rentenversicherung noch von der tradierten Vorstellung der 50er Jahre geprägt. Drei Kernforderungen formuliert das ZdK: Die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen am Erwerbsleben mit der Chance, höhere Rentenanwartschaften aufzubauen, eine deutliche Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und einen Einstieg in ein balanciertes Splitting- oder Teilhabemodell als partnerschaftliches Rentenmodell. Zur Umsetzung bedarf es neben einer klaren Zielvorstellung vor allem eines entschiedenen politischen Willens, finanzielle Ressourcen umzuschichten und neu zu erschließen." (Autorenreferat)
Freiberufliche Hebammen: bessere Existenzgrundlage
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 12, S. 5-9
ISSN: 0007-5868
Am 1. Januar 1987 trat eine neue Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen in Kraft. Der Beitrag stellt die Bedeutung der neuen Gebührenverordnung heraus, beschreibt die neuen Leistungen (Mutterschaftsvorsorge, Schwangerenbetreuung, Geburtenhilfe, Wochenbesuch) und legt das finanzielle Bewerbungsgefüge dar. Es wird davon ausgegangen, daß die damit verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Berufsstand der Hebammen dazu ermutigen müßte, das Risiko einer selbständigen Tätigkeit wieder einzugehen und seine traditionelle gesundheits- und familienpolitische Bedeutung wiederherzustellen. (IAB)
Freiberufliche Hebammen: bessere Existenzgrundlage
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 12, S. 5-9
ISSN: 0007-5868
Am 1. Januar 1987 trat eine neue Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen in Kraft. Der Beitrag stellt die Bedeutung der neuen Gebührenverordnung heraus, beschreibt die neuen Leistungen (Mutterschaftsvorsorge, Schwangerenbetreuung, Geburtenhilfe, Wochenbesuch) und legt das finanzielle Bewerbungsgefüge dar. Es wird davon ausgegangen, daß die damit verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Berufsstand der Hebammen dazu ermutigen müßte, das Risiko einer selbständigen Tätigkeit wieder einzugehen und seine traditionelle gesundheits- und familienpolitische Bedeutung wiederherzustellen. (IAB)
Pflegebedürftigkeit: keine grosse Lösung
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 1, S. 8-10
ISSN: 0007-5868