Männliche Herrschaft als symbolischer Kapitalismus: eine Kritik an Pierre Bourdieus Konzept der männlichen Herrschaft
In: Gesellschaft und Recht Band 9
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In: Gesellschaft und Recht Band 9
In: Academia Iuris
In: Edition Medienpraxis 3
In: Gesellschaft und Recht Bd. 2
Aus der Gerechtigkeitslehre des Aristoteles hat sich in der rechtsphilosophischen Tradition die Unterscheidung zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit entwickelt. Die ausgleichende Gerechtigkeit (justitia commutativa) gilt als die Gerechtigkeit des Privatrechts, die austeilende Gerechtigkeit (justitia distributiva) als die Gerechtigkeit des öffentlichen Rechts. Die Notwendigkeit methodischer Theoriebildung für die Erforschung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellungen durch die Sozialpsychologie hat zu einer Systematisierung möglicher Gerechtigkeitsvorstellungen geführt, wie sie bisher in der Rechtsphilosophie kaum erreicht war. Sie zeigt, daß in dem Begriffspaar "austeilende" und "ausgleichende" Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Dimensionen angesprochen sind, die es zu trennen gilt, nämlich einerseits sachliche Verteilungsprinzipien und andererseits das Verfahren und die Umstände ihrer Anwendung. Für dieses Mißverständnis kann sich die Rechtsphilosophie nicht auf Aristoteles berufen. Vielmehr erweist sich, daß Aristoteles die Grundprinzipien der modernen Equity-Theorie intuitiv vorweggenommen hat.
In: Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachgruppe Geisteswissenschaften 3163
0. Einleitung: Entstehung und Verlauf des Forschungsprojekts -- 1. Der gerichtliche Vergleich als Problem rechtssoziologischer Forschung -- 1.1. Eingrenzung des Untersuchungsbereichs -- 1.2. Alternativendiskussion, Zweck des Zivilprozesses und forschungsleitende Interessen -- 1.3. Der Stand der Forschung zum Prozeßvergleich -- 1.4. Der theoretische Bezugsrahmen -- 2. Die Auswahl der Untersuchungseinheiten -- 3. Die Analyse von Gerichtsakten — Erhebungsinstrument und Basisdaten -- 3.1. Die Methode der Aktenanalyse -- 3.2. Operationalisierung und Grunddaten der Variablen des Aktenanalysebogens -- 4. Die Beobachtung der mündlichen Verhandlung -- 4.1. Methodische Probleme der Beobachtung von Gerichtsverhandlungen -- 4.2. Verhandlungsbeobachtung: Erhebungsinstrumente und ausgewählte Daten -- 5. Schriftliche Befragung korporativer Akteure -- 5.1. Zur Durchführung der Befragung -- 5.2. Erhebungsinstrument -- 5.3. Zusammenfassung -- 6. Die Kommunikation vor Gericht -- 6.1. Erläuterung des Interaktiogramms -- 6.2. Auswertung der Ergebnisse -- 6.3. Normative Prozeßzwecke in empirischer Sicht -- 7. Der Vergleich -- 7.1. Grunddaten aus der Rechtspflegestatistik -- 7.2. Auswahl und Erhebungsmethoden -- 7.3. Die Art des Rechtsstreits -- 7.4. Parteikonstellation und Anwaltsvertretung -- 7.5. Der Verlauf des Konflikts -- 7.6. Der Einfluß des Gerichts auf den Abschluß von Vergleichen -- 7.7. Gründe und Inhalt des Vergleichs -- 7.8. Diskussion der Ergebnisse -- 7.9. Zusammenfassung -- 8. Der Wohnungs-Mietprozeß -- 8.1. Einleitung -- 8.2. Die Besonderheiten des Mietprozesses -- 8.3. Soziale Funktionen der Mietjustiz -- 8.4. Soziale Machtposition und Prozeßerfolg -- 8.5. Das Mietverhältnis als Sozialbeziehung -- Anhang: Erhebungsinstrumente.
In: JuristenZeitung, Band 77, Heft 18, S. 893
In: Die Bundesrepublik Deutschland - eine Erfolgsgeschichte?, S. 133-138
Der Verfasser setzt sich unter der klassischen Leitfrage "quis sit jus" zunächst mit dem Rechtsbegriff auseinander. Hier identifiziert er zwei Schichten des deutschen Grundgesetzes: das Staatsorganisationsrecht auf der einen, die Schicht der Grundrechte und Staatszielbestimmungen der Artikel 1 bis 20 auf der anderen Seite. Es schließen sich knapp gehaltene rechtssoziologische Überlegungen an, denen es um die Perspektive der Fremdbeobachtung des Rechts geht. Hier zeigt der Verfasser am Beispiel des gespaltenen Rechtsbewusstseins, wie sich universales Rechtsvertrauen mit partikularer Interessenverfolgung verbinden kann. (ICE)
In: Globalisierung des Rechts, S. 93-113
Der Prozeß der Globalisierung bringt auch für das Recht eine Vielzahl neuer Herausforderungen. Im Rahmen der allgemeinen globalen Transformation untersucht der Beitrag einen bestimmten Aspekt, nämlich den Umbau des Rechtsbewußtseins als Folge der Globalisierung, insbesondere als Folge der Globalisierung der Medien. Dazu setzt der Autor bei der Unterscheidung der Kommunikation im Rechtssystem und der Kommunikation über Recht in anderen sozialen Systemen an. Alles was irgendwie gesamtgesellschaftlich relevant ist, erfahren wir über die Medien. Auf beiden oben unterschiedenen Ebenen wird heutzutage Kommunikation reflexiv, d.h. für die vorliegende Fragestellung, dass der Prozeß der Internationalisierung oder gar Globalisierung des Rechts seinerseits zum Thema wird. So wird heute z.B. jede Verhandlung von der Vorstellung über einen globalisierten Arbeitsmarkt begleitet. Alle reden von Standortwettbewerb. Dieser Diskurs über Standortvorteile oder -nachteile "ist weitgehend virtuell, aber er wirkt" und modifiziert damit auch das Rechtsbewußtsein. (ICA)
In: Die Rationalität politischer Institutionen: interdisziplinäre Perspektiven, S. 357-380
Der Beitrag vermittelt einen Überblick über verschiedene Institutionstheorien in der Rechtssoziologie und über verschiedene Positionen institutionellen Rechtsdenkens von Rechtswissenschaftlern. Der Autor fragt eingangs danach, ob es eine soziologische Theorie gibt und prüft dementsprechend die Ansätze von Durkheim, Luhmann, Gehlen und Schelsky. Deutlich wird in diesem Zusammenhang auch die unterschiedliche Verwendung des Institutions-Begriffs in der Soziologie. Der Autor stellt fest, daß in der Rechtssoziologie auch die Tradition institutionellen Rechtsdenkens der Rechtswissenschaft von Bedeutung ist und trägt in diesem Kontext die Ansätze von Savigny, M. Hauriou und C. Schmitt vor. Er gelangt zu dem Schluß, daß man von einem institutionstheoretischen Ansatz in der Rechtssoziologie nicht sprechen kann. "Was am Ende bleibt, ist der Rückgriff auf den institutionellen Institutionenkatalog. Er führt dazu, daß man nach der Art eines Lexikonartikels einzelne Institutionen abhandelt". (PF)
In: Onati International series in law and society
First published in 1997, this volume explores how procedural justice, the fairness of the way decisions are reached, is an important factor in human behaviour. In this book we see the ways that it is important for the legitimacy of a political rule as well as for the acceptance of administrative decisions. The volume also deals with the interrelation between procedural and distributive justice and helps to identify criteria of procedural justice. This book provides a long-desired overview of the multidisciplinary and international discussion of procedural justice. It deals with social psychological insight and empirical studies as well as with the contributions of discourse and systems theories. The books contributors also trace the roots of the present discussion to philosophical predecessors as well as formulate consequences for politics.
In: JuristenZeitung, Band 68, Heft 23, S. 1117
In: Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat 26