Remote arbeiten mit Präventionskultur?
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 9
ISSN: 2199-7349
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In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 9
ISSN: 2199-7349
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 7
ISSN: 2199-7349
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 1
ISSN: 2199-7349
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 10
ISSN: 2199-7349
In: Betriebliche Prävention: Arbeit, Gesundheit, Unfallversicherung, Heft 7
ISSN: 2365-7634
In: Jahrbuch Dokumentarische Methode. Heft 2-3/2020, S. 385-412
In: Jahrbuch Dokumentarische Methode. Heft 2-3/2020, S. 423-432
Es handelt sich um eine Replik auf die Replik von Kaspar Molzberger "Rekonstruktive Organisationsforschung zwischen managerialer Reflexion und betrieblicher Alltagspraxis: eine Replik auf den Beitrag von Britta Schmitt-Howe zu sicherheits- und gesundheitsbezogenen Präventionskulturen als Elemente von Organisationskultur" (https://doi.org/10.21241/ssoar.70919).
Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutz-Aufsichtsdienste aus Sicht der Betriebe. Einstellungen und Verhalten sowie Einbeziehung von Beschäftigten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Belastungen und Gefährdungen im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Präventionskultur.
Themen: A) Betriebsbefragung:
1. Funktion des Befragten innerhalb des Betriebs; Betrieb ist eigenständige Firma oder eine von mehreren Betriebsstätten; Zentrale oder Zweigstelle; Anzahl der Mitarbeiter (Betriebsgröße); überwiegende Tätigkeiten der Beschäftigten; öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft; Betrieb beschäftigt Zeit- oder Leiharbeiter; Beschäftigte von Fremdfirmen im Betrieb; Arbeitsbedingungen: Belastungen durch bewegungsarme Tätigkeiten, durch die Arbeitsumgebung, durch schwere körperliche Arbeit, Gefährdungen durch den Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten, Gefahr- oder Biostoffen, psychische Belastungen durch den Umgang mit schwierigen Personengruppen, durch hohen Zeitdruck oder organisatorisch bedingte Probleme und durch soziale Beziehungen.
2. Kenntnis und Einschätzung des Regelwerks zum Arbeitsschutz: Selbsteinschätzung des Kenntnisstands zu den gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen; Einschätzung der Regelungen zum Arbeitsschutz insgesamt (z.B. gut verständlich, klare Regelung der Arbeitgeberpflichten, etc.); Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung des Regelwerks.
3. Institutioneller Arbeitsschutz im Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt; interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit; regelmäßige Überprüfungen der Tätigkeiten dieser Fachkraft bzw. der eigenen Tätigkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit; Betriebsarzt, interner oder externer Betriebsarzt; Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell (Unternehmermodell); Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an den Arbeitsplätzen und Anlass (Gefährdungsbeurteilungen routinemäßig in regelmäßigen Intervallen, nach Veränderungen in der Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsorganisation, bei besonderen Vorkommnissen, auf Bitten oder Beschwerden der Beschäftigten hin, wenn ein Mitarbeiter neu an einem Arbeitsplatz eingesetzt wird); Jahr der letzten Gefährdungsbeurteilung; bei den Gefährdungsbeurteilungen routinemäßig zu überprüfende Aspekte (Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsabläufe und Arbeitsverfahren und soziale Beziehungen); berücksichtigte Gefährdungsarten; Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen; Mitarbeiterbefragung zu Belastungen und Problemen; Notwendigkeiten für Verbesserungen; Maßnahmen zur Umsetzung der notwendigen Verbesserungen; Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen; Beurteilung des Nutzens von Gefährdungsbeurteilungen für den Arbeitsschutz im Betrieb; Gründe für geringe Nutzeneinschätzung; Gründe für fehlende Gefährdungsbeurteilung.
4. Information und Schulung der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes: Unterweisung der Mitarbeiter zu Sicherheit und Gesundheitsschutz; Gelegenheiten bzw. Anlässe für Unterweisung; Mitarbeiter ohne sichere Deutschkenntnisse; Informationen zum Arbeitsschutz in der Sprache der ausländischen Mitarbeiter; Unterweiser der Zeit- oder Leiharbeiter bzw. der Mitarbeiter von Fremdfirmen; Gründe für fehlende Unterweisung zum Arbeitsschutz.
5. Präventionskultur: Verankerung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb durch: Unternehmensleitbild, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Arbeitsschutzmanagementsystem, betriebliches Gesundheitsmanagement; Bereiche, in den der Arbeitsschutz Berücksichtigung findet (z.B. Planung von Gebäuden und Anlagen, etc.); Angebote oder Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
6. Wahrnehmung von Aufsichtsdiensten und GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie): Kontroll- oder Beratungsbesuche seit Januar 2013 von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse; Häufigkeit dieser Kontroll- oder Beratungsbesuche; konkrete Anlässe für den Besuch und schwerpunktmäßig angesprochene Themen; konkrete Angabe der kontrollierenden Aufsichtsbehörde; gleiche Sachverhalte bei den Besuchen unterschiedlicher Institutionen; aufeinander abgestimmte Besuche; Beurteilung der Arbeitsweise der Aufsichtsdienste: gute Überschaubarkeit der Zuständigkeit der Aufsichtsdienste und kompetente Beratung; Kenntnis der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA; Bekanntheit verschiedener Angebote der GDA; aufmerksam geworden auf GDA-ORGAcheck durch: Besichtigung durch die Aufsichtsdienste, Informationsangebote anderer Institutionen oder Medien.
7. Arbeitnehmervertretung mit Gesundheitsschutzaufgaben: Existenz von Betriebsrat oder Personalrat; Zusammenarbeit von Betriebsrat bzw. Personalrat und Arbeitgeberseite; Existenz eines Arbeitsschutzausschusses; Schulung von Führungskräften zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen.
8. Einschätzung des betrieblichen Arbeitsschutzengagements seit Januar 2013: Bereiche mit verstärktem Engagement zu Sicherheit und Gesundheitsschutz; Gründe für verstärkte Arbeitsschutzbemühungen; Meinung der Betriebsleitung über den Beitrag des Arbeitsschutzes zum Unternehmenserfolg.
9. Hintergrund: Entwicklung der Arbeitsunfälle seit Januar 2013; Bewertung des Arbeitsschutzengagements des Betriebes insgesamt; Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebs.
Zusätzlich verkodet wurde: ID; Gewichtungsfaktoren; Hochrechnungsfaktoren; Bundesland; Gewichtungssektoren, Branchengruppen; Sektor.
B) Arbeitnehmerbefragung:
1. Betriebliche Arbeitsschutzinfrastruktur: Häufigkeit des Vorkommens ausgewählter belastender und gefährdender Arbeitsbedingungen; für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb tätige Stellen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt); Existenz von Betriebsrat oder Personalrat; Gelegenheit Anliegen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz einzubringen; Nutzung dieser Gelegenheiten in den letzten drei Jahren; Gründe für Nichtnutzung.
2. Unterweisung und Information: Unterweisungsthemen im Arbeitsschutz; Anlässe für die Unterweisung; unterweisender Betrieb; Selbsteinschätzung der Informiertheit zu Gefährdungen und Gesundheitsrisiken durch den Betrieb.
3. Gefährdungsbeurteilung und Einbeziehung der Mitarbeiter: Besichtigung des Arbeitsplatzes zur Bewertung der Arbeitsbedingungen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt; Zeitpunkt der letzten Besichtigung; Befragung zu Belastungen und Gesundheitsproblemen im Rahmen der Besichtigung; festgestellte Notwendigkeit von Verbesserungen; Beteiligung des Befragten bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten; Durchführung der Änderungen zur Verbesserung der Situation.
4. Präventionskultur: Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung; Berechtigung zur Nutzung dieser Angebote für Zeitarbeiter; Nutzung der Angebote im letzten Jahr; Beurteilung der Sicherheitsorientierung des Betriebs (Skala: sofortige Beseitigung von Sicherheitsmängeln, Minimierung langfristiger Gesundheitsbelastungen, selbstverständliche Meldung von Sicherheitsmängeln, verständliche Formulierung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzregelungen, Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Arbeitsschutzregelungen); allgemeine Bewertung des Arbeitsschutzengagements des Betriebs.
5. Verhalten der Beschäftigten am Arbeitsplatz: Persönliches Verhalten am Arbeitsplatz gemäß den Richtlinien zur Arbeitssicherheit (Beachtung geltender Arbeitsschutzvorschriften, eigene Verbesserungsvorschläge, Eingreifen bei Nichtbeachtung durch Kollegen, Gefühl der Mitverantwortung für die Sicherheit); Gründe für die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.
6. Gesundheitliche Situation des Befragten: Häufigkeit arbeitsbedingter gesundheitlicher Beschwerden.
Demographie: Geschlecht; Alter; derzeitige Erwerbstätigkeit; Art der Erwerbstätigkeit; Beschäftigungsstatus; höchster Schulabschluss; Art des Arbeitsverhältnisses (Zeitarbeit, befristet oder unbefristet); Arbeitseinsatz überwiegend auf dem Firmengelände anderer Unternehmen; fester Arbeitsort; Büroarbeitsplatz; Führungskraft mit Personalverantwortung; Anzahl der Mitarbeiter (Betriebsgröße); Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Branche; Bundesland des Arbeitsortes; Eintrittsjahr beim derzeitigen Arbeitgeber bzw. Einsatzbetrieb.
Zusätzlich verkodet wurde: ID; Wirtschaftszeig/Branche; Branchengruppen; Sektor; Gewichtungsfaktor; Bundesland des Wohnortes.
GESIS