Wissenschaftliche Wahrheit und politische Richtigkeit – eine Unterscheidung, an der festgehalten werden sollte
In: ak - analyse & kritik, Band 38, Heft 527
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In: ak - analyse & kritik, Band 38, Heft 527
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 51, Heft 1, S. 203-213
ISSN: 0028-3320
Butlers Ethik der Gewaltfreiheit ist nur um den Preis der Restaurierung des philosophischen Humanismus zu haben, dessen Kritik am Beginn der (post)strukturalistischen Konjunktur stand. Butler postuliert eine "moralische Gleichwertigkeil" aller Toten und gründet dies auf der gemeinsamen Verletzbarkeit aller Menschen: Wir alle seien "verletzbar durch diejenigen, die wir wegen unseres geringen Alters weder kennen noch beurteilen können". Dies ist aber - entgegen Butlers (post)strukturalistischem Anspruch, die gesellschaftliche Bedingtheit und die gesellschaftlichen Bindungen der Subjekte zum Thema zu machen - eine typische philosophische, ethische Abstraktion. Butler fällt ethische Urteile darüber, was richtig oder falsch ist, aber den Anspruch, Politische Essays vorzulegen, löst sie nicht ein. Diesen einzulösen würde bedeuten nicht nur zu sogen, was richtig und was falsch ist, sondern auch einen Vorschlag zu unter breiten, wie das Richtige gegen das Falsche durchgesetzt werden soll. (ICF2)
In: Politisierung und Ent-Politisierung als performative Praxis, S. 22-41
"Üblicherweise wird unter 'Verrechtlichung' die Deformierung des 'eigentlichen' Charakters (des ursprünglichen Wesens) eines Gegenstandes verstanden, der zuvor nicht juristisch war. In dem vorliegenden Papier wird vorgeschlagen, auf eine solche essentialistische Vorannahme zu verzichten und statt dessen zu analysieren, wie Gegenstände zu juristischen, alltäglichen, politischen etc. gemacht werden. Dies schließt ein, den Anwendungsbereich eines pejorativen Verrechtlichungs-Begriffs zu begrenzen und im übrigen in Zukunft von 'Juridifizierung' zu sprechen. 'Juridifizierung' sollen in Zukunft die Prozesse und Praxen genannt werden, die einen Gegenstand zu einem juristischen machen - ohne dass in diesem Begriff von vornherein eine negative Wertung impliziert ist. Der (weiterhin pejorative) Verrechtlichungs-Begriff soll dagegen für die Berufung (v.a. durch Gerichte, Exekutive, aber auch andere politische Akteurinnen) auf ein ungeschriebenes Recht zulasten der parlamentarischen Gesetze reserviert werden." (Autorenreferat)
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft, Band 2006, Heft 2, S. 203-213
ISSN: 2197-6082
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 51, Heft 2-3, S. 203
ISSN: 0028-3320
Die vorliegende Studie zum Thema "geschlechternormen–inkonforme Körperinszenierungen" ist die theoretisch fundierte, empirische Überprüfung der These von Judith Butler, daß eine mögliche Verbindung zwischen queer Praxen und der Subversion der herrschenden Geschlechterordnung bestehe. Die Arbeit untersucht die Beziehung zwischen Körperpraxen und anderen Praxen, insbesondere Arbeit und politischer Praxis. Der Begriff "geschlechternormen-inkonforme Körperinszenierungen" bezieht sich auf drei Praktiken bzw. drei Arten des Verhaltens von Personen in Bezug auf deren eigenen Körper: Er bezieht sich erstens auf Transsexuelle, die ihren Körper mit medizinischen Mitteln haben verändern lassen; zweitens auf transgender Personen, die zeitweise oder permanent cross dressing praktizieren ohne physische Veränderungen an ihrem Körper vorgenommen zu haben; und drittens auf drag kings und drag queens, die auf der Bühne ein anderes Geschlecht als im Alltag darstellen. Alle Personen inszenieren eine geschlechternormen-inkonforme Geschlechtlichkeit, d. h. eine Geschlechtlichkeit, die nach hegemonialen Kriterien nicht mit dem 'wahren' oder 'ursprünglichen' Geschlecht dieser Person übereinstimmt. Die Methode des empirischen Teils der Studie besteht aus der Datengewinnung durch das "Problemzentrierte Interview" nach Witzel und der Datenanalyse durch die "Qualitative Inhaltsanalyse" nach Mayring. Die Studie geht davon, daß die Überwindung der Herrschaft das Verschwinden der sozialen Gruppen (hier: Männer und Frauen), zwischen denen eine Herrschaftsbeziehung besteht, einschließt, denn diese Gruppen sind die Produkte der Praktizierung von Herrschaft. Die Studie zeigt, daß im interviewten sample – statt einer Subversion von Herrschaft – eine kontinuierliche Reproduktion von Geschlechtern und Geschlechterhierarchien stattfindet. Die .pdf-Datei mit der vollständigen Arbeit enthält Zusammenfassungen in englischer, französischer, kastilischer und deutscher Sprache, die länger als das vorliegende abstract sind. ; The present study dealing with the topic 'geschlechternormen-inkonforme Körperinszenierungen' (approximately: body styling / body formation which is contrary to the hegemonic gender rules) is a theoretically based, empirical scrutiny of Judith Butler's thesis, that there exists a possible connection between queer practices and the subversion of existing gender hierarchy. The thesis explores the relationship between body practices and other practices, especially labour and political practice. The term 'geschlechternormen-inkonforme Körperinszenierungen' refers to three practices or three different ways of a person's behaviour towards his or her own body: it refers firstly to transsexuals, who changed their body physically; secondly it refers to transgender people, who occasionally or permanently do cross dressing in everyday life without having changed their bodies physically; and thirdly on drag kings and drag queens who show a different sex on stage than in everyday life. All people stage a 'geschlechternormen-inkonforme Geschlechtlichkeit', that means a gender that doesn't coincides with their "true" or "natural" sex due to hegemonic criteria. The method of the empirical part of the study consists of obtaining data through the 'Problemzentriertes Interview' (problem-focussed interview) invented by Witzel, and the analysis of the data through the 'Qualitative Inhaltsanalyse' (qualitative content analysis) invented by Mayring. The study assumes that the deconstruction of domination includes the disappearance of the social groups (in the case at issue: men and women), between whom exists a relation of domination, because that groups are products of the practices of domination. The study shows, that – far from this – there happens within the interviewed sample a permanent reproduction of genders and gender hierarchies. The .pdf-file of the entire thesis consists summaries in English, French, Castilian, and German language longer than the present abstract.
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Die vorliegende Studie zum Thema "geschlechternormen–inkonforme Körperinszenierungen" ist die theoretisch fundierte, empirische Überprüfung der These von Judith Butler, daß eine mögliche Verbindung zwischen queer Praxen und der Subversion der herrschenden Geschlechterordnung bestehe. Die Arbeit untersucht die Beziehung zwischen Körperpraxen und anderen Praxen, insbesondere Arbeit und politischer Praxis. Der Begriff "geschlechternormen-inkonforme Körperinszenierungen" bezieht sich auf drei Praktiken bzw. drei Arten des Verhaltens von Personen in Bezug auf deren eigenen Körper: Er bezieht sich erstens auf Transsexuelle, die ihren Körper mit medizinischen Mitteln haben verändern lassen; zweitens auf transgender Personen, die zeitweise oder permanent cross dressing praktizieren ohne physische Veränderungen an ihrem Körper vorgenommen zu haben; und drittens auf drag kings und drag queens, die auf der Bühne ein anderes Geschlecht als im Alltag darstellen. Alle Personen inszenieren eine geschlechternormen-inkonforme Geschlechtlichkeit, d.h. eine Geschlechtlichkeit, die nach hegemonialen Kriterien nicht mit dem 'wahren' oder 'ursprünglichen' Geschlecht dieser Person übereinstimmt. Die Methode des empirischen Teils der Studie besteht aus der Datengewinnung durch das "Problemzentrierte Interview" nach Witzel und der Datenanalyse durch die "Qualitative Inhaltsanalyse" nach Mayring. Die Studie geht davon, daß die Überwindung der Herrschaft das Verschwinden der sozialen Gruppen (hier: Männer und Frauen), zwischen denen eine Herrschaftsbeziehung besteht, einschließt, denn diese Gruppen sind die Produkte der Praktizierung von Herrschaft. Die Studie zeigt, daß im interviewten sample – statt einer Subversion von Herrschaft – eine kontinuierliche Reproduktion von Geschlechtern und Geschlechterhierarchien stattfindet. Die .pdf-Datei mit der vollständigen Arbeit enthält Zusammenfassungen in englischer, französischer, kastilischer und deutscher Sprache, die länger als das vorliegende abstract sind.
In: Beiträge zur radikalen Philosophie
Das Dokument besteht aus einem "Geleitwort zur Reihe" der HerausgeberInnen und einer nicht namentlich gezeichneten Projektbeschreibung. Dt. Zusammenfassung der Projektbeschreibung: Das Projekt ist ein Beitrag zur insb. seit den 1980er Jahren geführten Debatte über die Verrechtlichung (span. juridificación) des Sozialen. Daß dieser Begriff im Deutschen und Spanischen, nicht aber bspw. im Englischen existiert, verweist auf den breiteren rechtshistorischen und rechtstheoretischen Rahmen, in den dieses Projekt eingebettet ist: Auf die dem deutschen und spanischen Begriff des Rechtsstaats / Estado de Derecho eigene Entgegensetzung von (metaphysischem) Recht und (parlamentarischem) Gesetz, die weder das britische Konzept der rule of law noch das französische Konzept des État légal kennen. Die Verrechtlichung wurde bisher vor allem anhand der Praxis der staatlichen Verwaltungen sowie der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen untersucht. Weitergehend ist aber zu fragen, ob eine solche Verrechtlichungsstrategie auch erfolgreich sein kann, wenn ein höheres Konfliktniveau vorliegt. Deshalb soll hier die Verrechtlichung im internationalen Vergleich anhand eines Extrembeispiels analysiert werden: der scharfen politischen und bewaffneten Konfrontation zwischen dem bundesdeutschen Staat und der Roten Armee Fraktion (RAF) sowie dem spanischen Staat und den Grupos de Resistencia Antifascista Primero de Octubre (Antifaschistische Widerstandsgruppen 1. Oktober - GRAPO). Dabei sollte auch die Debatte über den Rechtsstaat eine neue Wendung erfahren: Während diese bisher auf den Gegensatz zwischen Nord- und Westeuropa einerseits sowie Süd- und Mitteleuropa andererseits fixiert war, sollen hier interne Differenzierungen des Rechtsstaats-Konzeptes analysiert werden: So soll nach dem Einfluß gefragt werden, den die unterschiedlichen politischen Situationen in Spanien und der BRD zum Zeitpunkt des Beginns jener Kämpfe und die unterschiedlichen ideologischen Vorstellungen von RAF und GRAPO/PCE(r) auf die Reaktionen der jeweiligen ...
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In: Politisierung und Ent-Politisierung als performative Praxis, S. 7-21
"Unter Politik soll hier nicht die Verwirklichung einer vorgegebenen, von Philosophen 'gewussten' 'guten Ordnung' verstanden werden, sondern der Konflikt um die Definition des Guten und dessen Durchsetzung. Ebenfalls soll als Politik nicht nur das bezeichnet werden, was sich im Staatsapparat abspielt. Wenn 'Politik' weder die Verwirklichung einer vorab gewussten 'guten Ordnung', folglich auch nicht 'gerechte Herrschaft' ist und auch nicht durch einen wesenhaften Bezug auf den Staatsapparat definiert ist, so kann Politik in letzter Konsequenz überhaupt nicht als Substanz definiert werden. Vielmehr soll Politik mit Carl Schmitt als Intensitätsgrad von Konflikten verstanden werden. Politisierung und Ent-Politisierung, die Intensivierung oder Abschwächung von Konflikten, sollen als konstitutive, performative Praxen analysiert werden: Die politische, private, ökonomische etc. 'Form' des jeweiligen Themas oder Konflikts ist dessen 'eigentlichem Wesen' nicht äußerlich, sondern konstitutiv für dessen Charakter: Je nachdem, mit welcher 'Form' wir es zu tun haben, haben wir es auch mit anderen Merkmalen, Regeln etc. zu tun." (Autorenreferat)
Julia Macher / Katrin Stranz Spanien und Deutschland – Zwei konvergierende Sonderwege? The aim of the paper was to verify if there exists a 'special way' (Sonderweg) in Germany and Spain towards modernity and how this concept is being discussed in the national historiographies. Although both historiographies partly defend the thesis of a 'special way' or 'specific evolution', these concepts differ on important points. Moreover, the theory of Sonderweg as formulated by the 'school of Bielefeld' (Bielefelder Studie) - with its inherent analytical problems - proved to be only limited as an analytical instrument of comparison between the two countries in explaining the emergence of the Constitutional State and the predominance of an anti- positivistic concept of law. Following a historical and methodological analysis of the 'Sonderweg' concept, the study aims to provide a comparison between modern Spain and Germany, examining in parts the constitutional history, the history of Ideas (the myth of the Reich/reino and the 'crisis of modernity') and the evolution of the bourgeoisie in both countries. The study shows that despite important structural differences between Germany and Spain, there are indeed similarities in particular as concerns the creation of a national identity in antagonism to France as well as in the discussions amongst liberals of both countries, being closely connected to the political romanticism. In conclusion, the authors of the study put forward recommendations on how the evolution and concept of the Rechtsstaat in both countries can be analysed by a history of law approachment. Emilia Girón Reguera El Estado de Derecho en España (Juridificación / Judicialización) The paper describes the process of juridification of the society and of executive power, which is developed in Spain from the establishing of Rule of Law and Welfare State by the Constitution of 1978. Firstly it is argued, that it is impossible to claim, that there was already a rule of law in the Franco's period. Secondly it is shown, ...
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