Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
In: Skripten des Hamburger Examenskurses 13
In: Hamburger Examenskurs
In: Öffentliches Recht
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In: Skripten des Hamburger Examenskurses 13
In: Hamburger Examenskurs
In: Öffentliches Recht
Im vorliegenden Rechtsgutachten geht es im Grundsätzlichen um die Herausarbeitung der Grenzen des politischen Ermessens des Bundesgesetzgebers bei der Ausführung des Gesetzgebungsauftrages in Art. 91 a II GG für das Sachgebiet "Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken" (Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau). Im vorrangigen Blickpunkt steht in diesem Zusammenhang vor allem das Problem, ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber die "allgemeinen Grundsätze" für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und die "Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung" an sturkturpolitischen Zielen für das Hochschulwesen ausrichten darf. Thematisiert ist damit insbesondere die Frage der Berechtigung des Bundesgesetzgebers, zur Anpassung an den Grundsatz der leistungsbezogenen Hochschulfinanzierung in Paragraf 5 HRG auch eine leistungs- und damit wettbewerbsbezogene Ausführung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gesetzlich vorzuschreiben. Gliederung: A. Einleitung. - B. Der Gestaltungsspielraum des Bundesgesetzgebers bei der Ausführung des Gesetzgebungsauftrags gemäß Art. 91a II, II GG i. V. mit Art. 91a I Nr. 1 GG. - C. Schlussfolgerungen für die weitere Ausführung der Gemeinschaftsaufgabe "Ausbau und Neubau von Hochschulen". - D. Exkurs. - E. Schlussbemerkung. (HoF/Text übernommen)
In: Schriften zum Umweltrecht Band 65
Der Umweltschutz durch öffentliche Abgaben steht mehr denn je im Mittelpunkt der umweltpolitischen und umweltrechtlichen Diskussion. In diesem Zusammenhang hat vor allem die Erhebung von Abfallabgaben, insbesondere von Sonderabfallabgaben, praktische Bedeutung gewonnen. Während der Diskussionsentwurf eines Bundesabfallabgabengesetzes bisher nicht umgesetzt worden ist, sind in den letzten Jahren mehrere Bundesländer mit Gesetzen zur Einführung und Erhebung einer Sonderabfallabgabe hervorgetreten. -- Die vorliegende Untersuchung befaßt sich am Beispiel der Hessischen Sonderabfallabgabe, dabei in die Erörterung auch andere Regelungen einbeziehend, mit den verfassungsrechtlichen Problemen dieser öffentlichen Abgabe. Dabei geht es einmal um die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zu ihrer Einführung und Erhebung. Im Mittelpunkt der Studie steht sodann die Frage, ob es sich bei der Sonderabfallabgabe um eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe handelt. Der Verfasser unternimmt eine übergreifende Systematisierung dieses außerhalb der Steuer und der Vorzugslasten (Gebühren, Beiträge) angesiedelten spezifischen Abgabentyps sowie eine sorgfältige Analyse seiner verschiedenen verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Auf dieser Grundlage gelangt er für die in Rede stehende Sonderabfallabgabe zu dem Ergebnis, daß diese Abgabe als Sonderabgabe weder von den Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder gedeckt ist, noch den ferner an sie zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sie kann aber darüber hinaus auch nicht, wie der Verfasser darlegt, als Steuer verfassungskonform erhoben werden.
In: Schriften zu Kommunikationsfragen 20
In: Materialien zur Umweltforschung 23
In: Schriften zu Kommunikationsfragen 10
In: Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht 23
In: Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht Band 21
In: Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln 44
In: FIW-Schriftenreihe 76
In: Materialien zum öffentlichen Recht 6
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 135, Heft 1, S. 133
In: Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht 3