Compulsory Health Insurance in Sweden
In: Social service review: SSR, Band 29, Heft 3, S. 300-300
ISSN: 1537-5404
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In: Social service review: SSR, Band 29, Heft 3, S. 300-300
ISSN: 1537-5404
In: The Australian economic review, Band 1, Heft 4, S. 9-16
ISSN: 1467-8462
In: Contributions in medical history 11
In: Journal of policy analysis and management: the journal of the Association for Public Policy Analysis and Management, Band 2, Heft 3, S. 471
ISSN: 1520-6688
In: Voprosy ėkonomiki: ežemesjačnyj žurnal, Heft 8, S. 32-47
The subject of the article is a discussion of the grounds for qualifying the system of compulsory health insurance (CHI) created in Russia as an insurance system, which is questioned by many experts. The article sys tematizes theoretical and methodological approaches to the description of social health insurance systems. A comparative analysis of the evolution of national systems of compulsory health insurance and systems of budgetary financing of health care was carried out from the standpoint of considering institutional changes as strengthening or weakening three types of regulation (state, societal, private), which ensure the performance of the functions of revenue collection, pooling of funds, purchasing of services. On this basis, general characteristics of modern models of social health insurance, which distinguish them from budgetary systems, are highlighted. The Russian CHI system can be qualified as a social insurance system in terms of the formation and pooling of financial resources, but as a hybrid, combining elements of the insurance and budgetary systems, in terms of the purchase of medical care.
In: Social history of medicine, Band 9, Heft 1, S. 49-68
ISSN: 1477-4666
In: The Henry E. Sigerist supplements to the Bulletin of the history of medicine new ser. 1
In: Ekonomičnyj visnyk universytetu: zbirnyk naukovych pracʹ učenych ta aspirantiv = Ėkonomičeskij vestnik universiteta : sbornik naučnych trudov učenych i aspirantov = University economic bulletin : collection of scientific articles of scientists and post-graduate students, Heft 56, S. 155-162
ISSN: 2414-3774
The subject of the study is the main theoretical and practical issues of the implementation and effective functioning of compulsory health insurance as an important element of the social security system. The purpose of the article is to study the theoretical postulates that reveal the essence and peculiarities of the functioning of mandatory health insurance, as well as to clarify the problems of its implementation in Ukraine. The hypothesis of the study is put forward that the introduction of a new financial mechanism by the state - mandatory health insurance - will allow the Ukrainian economy to use the potential of market institutions more in the formation of budget resources and will lead to a significant strengthening of the social security system of the population. Methods of the research. In accordance with the logic of the scientific search, the article used theoretical analysis, including consideration of individual traits and identification of new characteristics of problems, comparison, mathematical and statistical methods. Highlighting unexplored parts of the general problem. Compulsory health insurance has not been introduced in Ukraine, which indicates the incompleteness of the medical reform started in 2017. Research result. It is shown that in the hierarchy of human needs, safety occupies a leading place. It means protection of health, living and working conditions and is the quintessence of social security of the population. In global practice, there are various models of health care organization. It has been proven that one of the most requested is mandatory health insurance. It provides financing of the volume of medical services at the level of social guarantees of the state; and the size of the insurance premium is not related to the amount of medical care and the state of health of the insured. Voluntary health insurance is an alternative to compulsory health insurance. It is private and inferior to compulsory health insurance in terms of the share of the population covered and the amount of resources involved. It has been proven that the compulsory health insurance is an important tool for the country's economic development. It is proposed to consider the compulsory health insurance not only as an element of the financial system, which has a powerful investment sense, but also as a component of the social protection system of the population, which is responsible for maintaining the social security of the population. The main features and advantages of compulsory health insurance are named. A balanced approach to the further reform of the health care system in Ukraine and the implementation of the commitments made by Ukraine for joining the EU requires finding ways to attract funds to the industry. One of them, and the most effective one, should be the introduction of the compulsory health insurance in Ukraine. Sphere of application. The bodies of the financial system and social security system, local authorities. Conclusions. The compulsory health insurance, which is used in the world, has demonstrated itself as a powerful tool for economic development. The compulsory health insurance should be considered not only as an element of the financial system, which has a strong investment sense, but also as a component of the social protection system of the population, which is responsible for maintaining the social security of the population in the state. Ukraine needs to continue political and economic reforms, resolutely fight corruption, actively implement privatization, deepen the reform of the health care system, including the introduction of mandatory health insurance.
In: Cato Briefing Paper Series, No. 114
SSRN
In: 27. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie - Gesellschaften im Umbruch: Sektionen und Arbeitsgruppen, S. 240-244
"Die gegenwärtige Debatte um die Weiterentwicklung von Institutionen und Anreizen für die Krankenkassen, die Akteure der Krankenversorgung und die Versicherten ('dritte Stufe der Gesundheitsreform') weist im Hinblick sowohl auf die Themen als auch auf die Instrumente spezifische Ausblendungen und Fokussierungen auf. Diese sind nicht mit empirischer gesundheitspolitischer Erfahrung zu begründen, sondern folgen der dominanten Ideologie vom Eigenwert der Deregulierung und von der Produktivität ökonomischer Marktkonkurrenz. Ausgehend von sieben als essentiell angesehenen Elementen des deutschen Grundmodells der Regulierung der Krankenversicherung und Krankenversorgung und empirisch vielfach bestätigten Stärken und Schwächen dieses Modells werden in der Präsentation wesentlicher Implikationen solcher Reformvorschläge in Form von absehbaren Folgen ihrer Umsetzung auf Institutionenbildung und Akteurverhalten im Lichte historischer und internationaler Erfahrung skizziert. Es zeigt sich, daß die Umsetzung derzeit dominanter Reformvorschläge zentrale Funktionsdefizite des Gesundheitssystems (sozial bedingte Ungleichheit vor Krankheit und Tod; Unternutzung von Prävention und Gesundheitsförderung; Untergewichtung von Effektivitätskriterien und Effizienzkriterien bei Zulassung und Anwendung medizinischer Waren und Dienstleistungen; institutionell und professionell ausbleibende Anpassung der Krankenversorgung an den von chronisch-degenerativen Krankheiten geprägten Bedarf etc.) unberührt lassen würde, wesentliche Vorteile der gegenwärtigen Regulierung (materielle Egalität bei Zugang und Inanspruchnahme; relative Übersichtlichkeit; politische und finanzielle Steuerbarkeit etc.) beschädigen und neue Probleme (individuelle Verhaltenskontrolle; Unterversicherung; Rationalisierung etc.) schaffen würde. Neben der ideologischen Komponente werden als Ursache für diese Fehlentwicklungen der Debatte Versuche der Selbstentlastung des Staates und der Verantwortungsüberwälzung auf Krankenkassen und Versicherte sowie Druckwirkungen und Sogwirkungen anlagesuchenden Geldkapitals gesehen. Sozialwissenschaftlicher Expertise kommt in dieser Situation v.a. die Aufgabe zu, auf die Ungeeignetheit von Mitteln bei gegebenen Zwecken hinzuweisen sowie auf bestehende Regulierungsalternativen hinzuweisen und diese weiterzuentwickeln." (Autorenreferat)
In: Social service review: SSR, Band 27, Heft 3, S. 281-299
ISSN: 1537-5404
In: Journal of political economy, Band 57, Heft 3, S. 273-274
ISSN: 1537-534X
In: ZeS-Arbeitspapier, Band 7/03
"In der gesundheitspolitischen Reformdebatte wird zunehmend die Umstellung der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung von einkommensabhängigen Beiträgen auf einkommensunabhängige Kopfprämien gefordert. Zur Umsetzung dieser Forderung wurde ein Reihe von Modellen entwickelt, die in unterschiedlichem Ausmaß Umverteilungselemente aus der GKV entfernen und durch einen steuerfinanzierten Transfermechanismus bzw. versicherungstechnische Kalkulationselemente ersetzen wollen. Die Protagonisten dieser Modelle versprechen sich durch die Umstellung der GKV-Finanzierung auf Kopfprämien eine Reihe von Vorteilen. Zu diesen Vorteilen zählen vor allem die Abkopplung der Krankenkassenbeiträge vom Arbeitslohn, eine erhöhte Zielgenauigkeit der Umverteilung, die Möglichkeit der Integration von Zu- und Abwahlleistungen in das GKV-System und die Lösung der Allokationsprobleme im Gesundheitssystem durch eine Stärkung wettbewerblicher Steuerungselemente. Die Bewertung der Modelle kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten der von den Befürwortern genannten Argumente einer näheren Überprüfung nicht stand halten. Umgekehrt werden eine Reihe von mit diesen Modellen verbundenen Risiken von deren Befürwortern unterschätzt. Vor allem aber lenkt die Diskussion über die Finanzierung durch Kopfprämien von den Problemen und Herausforderungen im Gesundheitswesen ab, die auf der Leistungs- und nicht auf der Finanzierungsseite liegen. Vor diesem Hintergrund ist eine Konzentration der öffentlichen Aufmerksamkeit auf eine wettbewerbliche Weiterentwicklung der GKV mit dem Ziel der Erhöhung von Qualität, Effektivität und Effizienz der Versorgung anstelle einer Debatte über Kopfprämien zu fordern." (Autorenreferat)
In: ZeS-Arbeitspapier, Band 5/03
Die Überprüfung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Daueraufgabe, weil die Krankenkassen nur finanzieren sollen, was notwendig und wirtschaftlich ist. Die Konkretisierung des Leistungsanspruchs für die Versicherten erfolgt in den einzelnen Versorgungsbereichen (ambulante Versorgung, Krankenhaus, Arzneimittel) auf unterschiedliche Art und Weise. Im ambulanten Bereich ist hierfür der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuständig, der nach anderen Verfahren und Kriterien vorgeht als der Ausschuss Krankenhaus, der für die stationäre Versorgung zuständig ist. Das führt dazu, dass bestimmte Leistungen für den ambulanten Bereich explizit ausgeschlossen wurden, während sie im Krankenhaus nach wie vor erbracht und zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Während der gesetzliche Auftrag dahin geht, dass Bundesausschuss und Ausschuss Krankenhaus sowohl bereits in der Vergangenheit finanzierte Leistungen als auch neue Leistungen kritisch durchforsten müssen, beschränken sich diese Gremien bislang nahezu ausschließlich auf eine Analyse neuer Leistungen. Ein wesentlicher Grund liegt in der mangelnden Ressourcenausstattung der Ausschüsse. Dieser Zustand ist unbefriedigend, weil er an Innovationen höhere Anforderungen als an tradierte Leistungen stellt. Vermutlich werden dadurch Beitragsmittel der Versicherten nicht optimal eingesetzt. Sowohl der Bundesausschuss als auch der Ausschuss Krankenhaus sind nicht in der Lage, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zügig und umfassend zu überprüfen. Das hat zur Folge, dass Innovationen in der Regel zusätzlich zu den bisherigen Leistungen eingesetzt werden und diese nicht ersetzen. Außerdem versuchen die Krankenkassen, über die Erstattung von noch nicht in den Leistungskatalog aufgenommenen Leistungen die Nachfrage nach diesen Leistungen durch die Versicherten zu befriedigen (Beispiel: Akupunktur). Dieses Verhalten führt tendenziell zu einer Aufweichung des einheitlichen Leistungskatalogs und erhöht die Spielräume zur Risikoselektion. Anders als der gesetzliche Auftrag es fordert, spielt die Wirtschaftlichkeit der untersuchten Verfahren bislang kaum eine Rolle. Vielmehr hat der Bundesausschuss nahezu ausschließlich die medizinische Wirksamkeit in seine Entscheidungen einbezogen. Dies wird der Bedeutung von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angesichts knapper Kassen nicht gerecht. Die Institutionen der gemeinsamen Selbstverwaltung sind insbesondere wegen ihrer Zusammensetzung einer lang anhaltenden verfassungsrechtlichen Kritik ausgesetzt, die in neuerer Zeit vor dem Hintergrund des europäischen Kartellrechts wieder aktuell geworden ist. Teilweise sind die Entscheidungen des Bundesausschusses, insbesondere die Entscheidungsfindung durch seine Arbeitsausschüsse, nicht transparent, was grundlegenden demokratietheoretischen Anforderungen widerspricht.[Autorenreferat]
In: ZeS-Arbeitspapier, Band 9/2004
'Die 'Familienversicherung' nach Paragr. 10 SGB V ist ein zentrales Element des solidarischen Ausgleichs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie beinhaltet sowohl die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern als auch die von bestimmten Ehegatten. In diesem Beitrag wird nur die Mitversicherung von Ehegatten behandelt. Nach einer Beschreibung der Ausgangslage und verschiedener Reformvorschläge werden Bewertungskriterien erarbeitet und zur Beurteilung der derzeitigen Lage herangezogen. Dabei zeigt sich, dass an der Ausgestaltung der Ehegattenmitversicherung in mehrfacher Hinsicht Kritik zu üben ist: Ehepaare werden hinsichtlich einer horizontalen und vertikalen Gerechtigkeit ungleich behandelt, der für eine Beitragsbefreiung von Ehepartner von Mitgliedern verwendete Einkommensbegriff bezieht sich nicht auf die Einkommenssituation der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft und korrespondiert zudem nicht mit der Bemessungsgrundlage für eine mögliche freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Auch in Verbindung mit der fiskalischen Dimension der Familienversicherung für Ehepartner - ca. 9 Mrd. Euro an Leistungsausgaben im Jahr 2000 - ist eine Reformierung daher angezeigt. Aus der Zusammenstellung der verschiedenen Reformvorschläge zur beitragsfreien Versicherung von Ehepartnern wurden vier Optionen an Hand ökonomischer und verfassungsrechtlicher Kriterien beurteilt und mit Hilfe des Sozio-Oekonomischen Panels auch empirisch untersucht. Nur eine fünfte und partiell selber entwickelte Reformoption - ein GKV-Ehegattensplitting - genügt allen Bewertungskriterien und kann GKV-versicherte Ehepaare hinsichtlich ihrer beitragsrelevanten Einnahmen horizontal und vertikal gleich behandeln und gleichzeitig das Nicht-Diskriminierungsverbot von Ehepaaren gegenüber zwei Unverheirateten einhalten.' [Autorenreferat]