Begnadigung und Delegation: Die Delegation der Entscheidungszuständigkeit des Begnadigungsrechts und ihre Grenzen
In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1218 v.1218
Hauptbeschreibung Begnadigungsentscheidungen werden in den seltensten Fällen von den Amtsinhabern selbst entschieden. Durch eine stetig ausgeweitete Delegation verlagert sich das Begnadigungsrecht insbesondere in der landesrechtlichen Praxis auf ministeriale Referate und Staatsanwaltschaften. Cornelius Böllhoff hält diese Praxis mit den verfassungsrechtlichen Delegationsermächtigungen für unvereinbar. Den Fokus einer Entscheidungsfindung im Gnadenwege muss eine an persönlichen Maßstäben gemessene Amtsführung bilden. Das Begnadigungsrecht bleibt damit eine amtscharismatische Hoheitstätigkeit, die ihren Platz nicht auf unterer funktionaler Ebene haben kann. Durch die Untersuchung verschiedener Delegationsanordnungen, Gnadenordnungen und nicht zuletzt durch den Blick in die Praxis des Bundespräsidialamtes und der Landesjustizverwaltungen wird die Ausübung des Begnadigungsrechts kritisch bewertet. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Theologische und historische Aspekte der Gnade Theologische Aspekte - Zentraler historischer Aspekt: Bindung an die Person des Monarchen - Vorläufer der grundgesetzlichen Regelung - Zwischenergebnis - Relevanz einer historischen Untersuchung C. Die Begnadigung im Recht Das Begnadigungsrecht auf Bundesebene - Das Begnadigungsrecht auf Landesebene - Anwendungsbereich des Begnadigungsrechts - Einzelfallbezogenheit - Begnadigung und Gnade - Persönliche Entscheidungsfreiheit des Begnadigenden - Amtscharismatische Prägung der Begnadigung - Normative Eingrenzung des Begnadigungsrechts? - Zwischenergebnis D. Die Delegation in der Begnadigungspraxis Delegationsermächtigungen - Delegationsanordnungen und Delegationspraxis - Bewertung E. Reformüberlegungen Notwendigkeit einer persönlichen Entscheidungsfindung - Notwendigkeit einer Transparenz und Information - Notwendigkeit einer qualitativen Dignität nach außen -