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Der Aufsatz beschreibt, auf welche Weise die gesetzliche Unfallversicherung nach der Reform von 2009 ihre Bewährungsprobe bestanden hat. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit sie dabei zum Vorbild für andere Sozialversicherungen, insbesondere die Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung, werden kann. Die überwiegend positive Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beruht vor allem darin, dass in den Entscheidungsgremien auf institutioneller Ebene die Fachfragen vor der politischen Diskussion rangieren und die Anreizmechanismen allokationseffizient gesteuert werden. So entsteht ein System, dass sowohl den Unternehmen, wie auch den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Schutz, trotz international bestem Abschneiden in der Kostenhöhe, bietet. Durch die intensive Behandlung von Präventionsfragen in den Fortbildungen der zahlreichen Schulungshäuser entsteht darüber hinaus eine Kultur der Arbeitsplatzsorgfalt.
BASE
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 412-421
Der Gesetzgeber hat sich bei den Rechtsfragen des Arbeitskampfes weitgehend zurückgehalten. Deshalb ist aus den Erfahrungen und Notwendigkeiten der Rechtspraxis ein umfangreiches Richterrecht entstanden. In diesem Beitrag werden vorhandene gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfes dargestellt und Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen gemacht. Die erforderlichen gesetzlichen Regelungen sollen die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes, die Folgen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes und Regeln über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates während des Arbeitskampfes betreffen. Aus der Dienstfunktion des Arbeitskampfes als Hilfsmittel der Tarifautonomie wird abgeleitet, daß das Kampfziel der Abschluß eines Tarifvertrages sein muß. Deshalb darf ein Arbeitskampf nur zwischen Tarifvertragsparteien um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden, weshalb auch befristete Warnstreiks nicht rechtmäßig sein sollen. Ein generelles Verbot der Aussperrung wird dagegen für verfassungswidrig gehalten. (GF)
In: WISO Diskurs - Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik
In: Gesprächskreis Sozialpolitik
In: Zukunft 2020
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 57, Heft 11, S. 603-609
ISSN: 0342-300X
"In den USA bestehen seit der Ära des New Deal landesweite gesetzliche Mindestlöhne, mit denen prinzipiell Einkommensarmut von Vollzeitbeschäftigten vermieden werden könnte; tatsächlich ist dies nicht der Fall. Hierfür verantwortlich sind nicht vorgenommene Anpassungen an die allgemeine Lohnentwicklung, die den realen Wert des gesetzlichen Mindestlohns vor allem seit den 80er Jahren geringer werden ließen. Korrigiert wurde diese Entwicklung teilweise durch höhere bundesstaatliche Mindestlöhne sowie durch stadtweite Living Wage-Initiativen. Dennoch können anlehnend an vorsichtige Schätzungen ca. 5 % der Beschäftigten den Working Poor zugerechnet werden." (Autorenreferat)
In: Schriften zur Sozialpolitik Bd. 10
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 15, Heft 1, S. 9-9
ISSN: 2197-621X
2010 soll, laut Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Jahr der Krisenbewältigung werden. Ob die gesetzlichen Neuerungen diesem Anspruch gerecht werden, davon darf sich jeder sein eigenes Bild machen.
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 35, Heft 11, S. 457-467
ISSN: 0514-6496
Haft, F.: Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung. - S. 457-462. Maaß, R.: Wieviel Reform braucht die gesetzliche Krankenversicherung? - S. 462-467
World Affairs Online
In: Jugendwohl: katholische Zeitschrift für Kinder- und Jugendfürsorge, Band 67, Heft 8/9, S. 327-332
ISSN: 0022-5975
Der Jugendschutz ist gesetzlich festgeschrieben. Aber was immer als die Konzeption für effektiven Jugendschutz angesehen werden soll, so kann sie nicht mehr auf ihr ursprüngliches Selbstverständnis allein zurückgeführt werden. Interpretationen werden dort herangezogen, wo die gesetzlichen Grundlagen als zu starr empfunden werden. Ausgrenzungsprozesse bzw. Desintegrationserscheinungen scheinen nach Ansicht des Verfassers ordnungspolitisch bedingt zu sein. Er nennt zwei Zielvorstellungen, von denen er annimmt, daß sie unter den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen maßgeblich sind. "1. Die Vermittlung von Identität, Sinn und Perspektive als die Befähigung des Individuums, sich kritisch mit gesellschaftlichen Prozessen auseinanderzusetzen - das gilt für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. 2. Die Befähigung des Individuums zu einer verantwortungsethischen Begründung seines Handelns als Grundlage einer neuen Sozialethik (hier sind vor allem die Erwachsenen angesprochen)." Anhand von Gefährder und Gefährdetem spürt der Autor den Thesen nach und muß feststellen, daß die Begriffe fließend, nicht mehr eindeutig zu definieren sind. Deshalb muß der Jugendschutz "die Probleme selbst aufspüren, um so eine Hilfe für die Erwachsenen und eine Lobby für die Jugend zu sein." (KS)
In: Beiträge zum Gesundheitsmanagement 5
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 829
In: Schriften zum Sozialrecht Band 44
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 49, Heft 2, S. 90-97
ISSN: 0016-9447
World Affairs Online