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Beiträge zur Rolle von Kindern in der Politik wie auch in der politischen Ideengeschichte und Theorie sind in der deutschen Theorie-Debatte nicht mehr unbekannt, aber bleiben doch immer noch eher punktuelle Erscheinungen. Diese Tendenz bestätigt sich auch für den größeren Rahmen der Politikwissenschaft. Deshalb widmet INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft dem Thema "Kinder/Kinheit und […]
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Immer mehr Menschen werden durch Internt Immer mehr Menschen werden durch Internet-Shutdowns von Informationen abgeschnitten – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Leon SeibertIn 39 Ländern hatten Menschen im Jahr 2023 keinen freien Zugang zum Internet. Es gab mindestens 283 Sperrungen in verschiedenen Regionen, oft bei Konflikten. Diese gezielten Abschaltungen zeigen, wie stark Regierungen und Behörden das Internet zur Kontrolle und Unterdrückung nutzen.
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Deutsche Geheimdienste können sich derzeit praktisch uneingeschränkt an Datenbergen bedienen, die sich auf dem freien Markt erwerben lassen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ShotshopBewegungsprofile oder Hinweise auf die Religionszugehörigkeit: Geheimdienste kaufen solche sensiblen Daten zunehmend bei Datenhändlern ein. Damit unterlaufen Dienste in demokratischen Staaten jedoch verfassungsrechtliche Mindeststandards, warnt ein aktuelles Forderungspapier.
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Viel ist aktuell, keine drei Wochen vor Beginn der Heim-EM, die Rede von einem Sommermärchen 2.0. Dies wird aus unterschiedlichen […] The post Sommermärchen 2.0? first appeared on Blog der Republik.
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Noch einmal stehen am IfS in Frankfurt die Werke von Johann Benjamin Erhard und Étienne de La Boétie im Fokus. Am 14. Juni 2024 diskutieren u. a. James A. Clarke, Michael Nance, Guido Naschert und Elisabeth Th. Widmer am Institut für Sozialforschung ihre Herrschaftskritik und die Frage nach dem Recht auf Revolution. Dieser Workshop bildet […]
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Die Bundesrepublik Deutschland verstand sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Dies war der Grundgedanke für das am 01.04.1952 in Kraft […] The post Die Jahrhundertlüge der Union zur Rentenlast first appeared on Blog der Republik.
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DFG-Generalsekretärin Heide Ahrens über den Umgang mit Spesen, eine Compliance-Ordnung für den Vorstand, die Grenzen des Vernünftigen – und wann ein Aperitif vor dem Hauptgang drin sein sollte.
Heide Ahrens war Vizepräsidentin der Universität Oldenburg sowie Abteilungsleiterin in den Wissenschaftsministerien von Schleswig-Holstein und Bremen und ist seit Oktober 2020 Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Foto: DFG/Rainer Unkel.
Frau Ahrens, spätestens seit die Staatsanwaltschaft bei der Fraunhofer-Gesellschaft zum Verdacht der Steuergeld-Verschwendung ermittelt, stehen auch die Führungsetagen der anderen großen Forschungsorganisationen unter Beobachtung etwa durch den Bundesrechnungshof. Können Sie mit hinreichender Sicherheit sagen: Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) läuft in Sachen Spesen & Co alles nach Recht, Gesetz und den geltenden Regeln?
Diese Frage ist uns im Zusammenhang mit den Vorwürfen bei Fraunhofer bereits öfters von Medien gestellt worden. Ich äußere mich nicht zu Fraunhofer, aber bezogen auf die DFG kann ich klar sagen: Wir halten uns an alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Umgang mit Steuergeldern und zur Verwendung von Spesen, die es gibt.
Was genau heißt das denn, dass Sie sich an alle Bestimmungen halten?
Die DFG hat sich schon 2019 eine Satzungsnovelle gegeben, die auch für dieses Thema wichtig war, nämlich durch die Einrichtung eines Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten und eines Rechnungsprüfungsausschusses. In beiden Ausschüssen sind unsere Zuwendungsgeber, also Bund und Länder, vertreten, aber auch Repräsentanten der anderen DFG-Gremien. Als dann 2020 Frau Becker Präsidentin wurde und ich Generalsekretärin, haben wir eine Compliance-Ordnung für den Vorstand erarbeiten lassen, die vom Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen wurde. Seitdem herrscht durchweg Klarheit über Unvereinbarkeiten mit anderen Aufgaben, Nebentätigkeiten oder auch über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Und überdies gibt es ja auch noch die herkömmlichen Regelungen zu Übernachtungen, Reise-, Bewirtungs- und anderen Kosten.
Wie erklärt es sich, dass Sie bei der DFG so proaktiv waren – lange bevor die öffentliche Debatte über die mutmaßlichen Vorgänge bei Fraunhofer losging?
Compliance ist ja eine Selbstverständlichkeit. Allerdings hat sie in den vergangenen Jahren noch einmal einen ganz anderen Stellenwert bekommen, weit über die Wissenschaft hinaus. Das haben wir wahrgenommen und entsprechend gehandelt.
"Die Rufe nach Transparenz sind lauter geworden."
Aber was genau hat sich denn geändert?
Die Rufe nach Transparenz sind lauter geworden. Das mag mit der Allverfügbarkeit von Daten und der Art der Kommunikation im digitalen Zeitalter zusammenhängen. Negative Vorfälle werden schneller bekannt und ziehen weitere Kreise in der öffentlichen Debatte, denken Sie an den RBB. Heute werden zu Recht andere Standards eingefordert, und wir sind ein bisschen stolz, an der Stelle mit Vorreiter zu sein.
Jetzt hängen Sie sich weit aus dem Fenster. Machen Sie bitte konkret, was Sie in der Compliance-Ordnung festgelegt haben.
Zum Beispiel Regeln zum Umgang mit Geschenken. Zur Meldepflicht bei möglichen Interessenkonflikten. Zu Nebentätigkeiten, die Frau Becker und ich als DFG-Vorstandsmitglieder überhaupt ausüben dürfen und welche davon genehmigungspflichtig sind. Wir haben jetzt vor allem auch festgehalten, dass die DFG-Vorstandsmitglieder keinen Hochschulräten angehören dürfen oder vergleichbaren Gremien anderer Forschungseinrichtungen, die bei uns antragsberechtigt sind. Alles andere würde auf eine Befangenheit hinauslaufen, wenn wir in Gremien potenzieller Antragsteller säßen und diese beraten würden, wie sie sich am besten im Wettbewerb um DFG-Fördermittel durchsetzen können.
Hand aufs Herz: Denken Sie nicht bei mancher Vorschrift und mancher Regel selbst gelegentlich: Jetzt ist es auch mal gut? Ich höre von Wissenschaftlern, dass es seit dem Fraunhofer-Skandal vielerorts sogar verpönt ist, Gästen zum Kaffee ein paar steuerfinanzierte Kekse anzubieten.
Die Regeln sind schon ziemlich streng. Schon lange vor meiner Zeit bei der DFG hat man dort vom sogenannten Kargheitsgebot gesprochen, und ich kenne Ähnliches von den Universitäten, an denen ich gearbeitet habe. Wenn ich als Vizepräsidentin für Verwaltung und Finanzen Gäste hatte, habe ich das Mineralwasser selbst bezahlt. Das ist also nichts Neues, viele verfahren so an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn sie ihre Gäste bewirten. Aber eigentlich ist das falsch. Es gehört zum guten Umgang, wenn man Besuch hat, dass der etwas zu trinken und unter Umständen zu essen bekommt, und das gibt die Haushaltsordnung eigentlich auch her. Wir sollten im Rahmen des Vernünftigen also nicht übermäßig zurückhaltend sein. Andere Sachen, die früher üblich waren, sind es aber heute zum Glück nicht mehr.
"Wir sollten im Rahmen des Vernünftigen nicht übermäßig zurückhaltend sein."
Zum Beispiel?
Früher haben Führungskräfte auch in der Wissenschaft ihre Partnerinnen auf Reisen mitgenommen, quer durch die Welt, auf Kosten der Steuerzahler. Heute werden diese Ausgaben privat abgerechnet – allerdings sind die Partner meist gar nicht mehr dabei, weil sich eine andere Kultur etabliert hat. Das kann man zum Teil aber auch schade finden, weil so eine zusätzliche Ebene der Vernetzung verlorengeht.
Der Rechnungshof hat in seinem Fraunhofer-Bericht zahlreiche Fälle aufgelistet, in denen die Begleitpersonen von Vorstandsmitgliedern auch ihre Reisekosten bezahlt bekommen haben sollen.
Das habe ich auch gelesen.
Kopfschütteln gibt es unter vielen Wissenschaftler:innen über die Mickrigkeit des Staates bei der Übernahme dienstlich veranlasster Hotelkosten.
Die Obergrenzen sind gerade zum ersten Mal seit Jahren angepasst worden, liegen aber in vielen Fällen weiter sehr niedrig. Berlin: 106 Euro, München: 95 Euro, Hannover: 93 Euro, Bonn: 99 Euro, um ein paar Beispiele zu nennen. Im Juni bin ich in Berlin, da ist Messe und Europameisterschaft, und Sie bekommen kein Zimmer unter 160 Euro. Das geht dann aber schon, Sie können das als besondere Bedingungen dokumentieren, also einen Vermerk erstellen, das ist in Ordnung. Und es ist auch völlig in Ordnung, dass keine Fünf-Sterne-Hotels drin sind, wir reden schließlich von Steuergeldern. Auf der anderen Seite: Wo es sinnvoll ist, müssen wir mit gutem Gewissen nötige Anschaffungen tätigen können. Ich halte es beispielsweise für eine Selbstverständlichkeit, dass Präsidentinnen und Präsidenten mit ihrem engen Terminkalender und den vielfältigen Verpflichtungen in ganz Deutschland ein Dienstfahrzeug zur Verfügung haben.
Schaute man sich in der Vergangenheit die Dienstautos der Chefs und Chefinnen der großen Forschungseinrichtungen an, konnte man schon den Eindruck bekommen, dass es auch um Status und Hackordnung ging.
Eine gewisse Qualität und Größe ist aber schon wichtig, damit man ordentlich arbeiten kann. Das sind rollende Büros. Wenn Sie hunderte von Kilometer pro Woche reisen, dabei Videokonferenzen abhalten, sich auf Sitzungen vorbereiten, Ideen erarbeiten und E-Mails schreiben, brauchen Sie einen gewissen Platz, Komfort und natürlich eine entsprechende technische Ausstattung.
"Bei internationalen Gästen und Delegationen finde ich das aber schon etwas peinlich."
Wo müsste der Bund aus Ihrer Sicht am dringendsten die geltenden Regeln ändern?
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Wenn wir als Geschäftsstelle unsere Gutachtenden bewirten, darf das Essen nicht über 60 Euro pro Person kosten, weil es sonst für unsere Mitarbeitenden, die die Gremien betreuen, nach dem individuellen Steuersatz der Bewirteten versteuert werden muss. Das bedeutet bei den vielen Veranstaltungen und Arbeitsessen, die wir abhalten, einen gigantischen bürokratischen Aufwand und führt dazu, dass wir immer stärker mit den Restaurants um jeden Euro ringen. Vergessen Sie nicht: Die Mitglieder unserer Gremien und Fachkollegien machen das alle ehrenamtlich. Sie bekommen keinerlei Honorar. Da sollte man schon einräumen, dass sie in angemessenen Hotels übernachten und auch einmal ein schönes Essen bekommen in einem geschmackvollen Ambiente. Darum würde ich mir dringend wünschen, dass die Bewirtungssätze und die steuerlichen Grenzen angehoben werden.
Auf welche Höhe?
80 Euro erscheinen mir vernünftig. Auf die kommen Sie realistischerweise bei einem Drei-Gänge-Menü und inklusive Getränken. Solange sich der Alkoholausschank in engen Grenzen hält. Und das wiederum halte ich für selbstverständlich. Manchmal entsteht auch eine Situation, dass wir aufgrund der 60-Euro-Grenze auch nur Softdrinks im Preispaket enthalten haben.Wenn Sie es mit Deutschen zu tun haben, verstehen die dies auch, weil sie unser System kennen. Bei internationalen Gästen und Delegationen finde ich das aber schon etwas peinlich. Da muss auch ein Aperitif vorneweg möglich sein und ein Wein zum Hauptgang. So ehrlich muss man sein.
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Immer mehr Unternehmen und Wirtschaftsverbände wird klar, dass die rassistischen, sexistischen, nationalistischen, antieuropäischen und demokratiefeindlichen Pläne der AfD den politischen […] The post Die AfD gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland first appeared on Blog der Republik.
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Autorin: Teresa Lindenauer Diese Reihe bietet einmal im Monat einen Einblick in die Forschungsprojekte, die aktuell am HAIT bearbeitet werden. Hierbei können projektbezogene, aber auch themen- und fächerübergreifende Fragestellungen behandelt werden. So bietet die...
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NRW will Machtmissbrauch in der Wissenschaft per Gesetz bekämpfen. Gut so. Doch wenn die Landesregierung die Betroffenen wirklich besser schützen will, muss sie mehr liefern als in ihrem Eckpunktepapier. Ein Gastbeitrag von Leila Dedial, Sophia Hohmann und Jana Lasser.
Hauswand in Hamburg. Foto (zugeschnitten): Sebastian Bartoschek, CC BY 2.0.
IM WINTERSEMESTER 2023/2024 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass auch Maßnahmen gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft im "Hochschulstärkungsgesetz" berücksichtigt werden sollten. Nun liegt jedoch ein Eckpunktepapier für die geplante Novelle vor, das genau an dieser Stelle noch nicht liefert. Hinzu kommt: Es offenbaren sich im Papier Schwächen im Verständnis von Machtmissbrauch an Hochschulen sowie im Schutz von Betroffenen.
Es ist richtig und wichtig, dass eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Machtmissbrauch geschaffen werden soll: Die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten sind auch in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend, um Machtmissbrauch im Wissenschaftssystem präventiv und sanktionierend zu begegnen. Das haben nicht erst die vielen verschiedenen bekanntgewordenen Fälle der vergangenen Jahre gezeigt. Wir begrüßen es daher sehr, dass sich die nordrhein-westfälische Landesregierung dieser Verantwortung bewusst ist und Pionierarbeit in der Entwicklung von gesetzgeberischen Maßnahmen leisten möchte.
Im Eckpunktepapier heißt es indes: "Bei dem Thema Machtmissbrauch in wissenschaftlichen Kontexten handelt es sich nicht um ein besonderes strukturelles Problem der Hochschulen, sondern um ein individuelles Versagen Einzelner, die ihre Machtposition missbräuchlich ausnutzen. Der gesetzgeberische Ansatz muss dieser Problemdiagnose entsprechen."
Unsere Problemdiagnose ist eine andere: Machtmissbrauch hat Ursachen, die dem Wissenschaftssystem inhärent sind. Ungeachtet dessen sind es Individuen, die ihre Macht missbrauchen, weil ihnen dieses Handeln durch Strukturen wie extremen Abhängigkeiten und prekären Beschäftigungsbedingungen ermöglicht wird. Deshalb ist es entscheidend, dass die geplanten Maßnahmen Machtmissbrauch als systemisches Problem adressieren. Gleichzeitig kommt es darauf an – und dies benennt das Eckpunktepapier treffend – dass das geltende Recht so ergänzt wird, dass Hochschulen in ihren Möglichkeiten, auf Täter*innen zu reagieren, gestärkt werden.
Ein zu eng gefasstes Verständnis von Machtmissbrauch
Wesentlich für die Bekämpfung von Machtmissbrauch ist außerdem die Anerkennung seiner Vielfalt. Die im vergangenen Jahr in NRW medial diskutierten Fälle zeigen nur einen kleinen Ausschnitt der Ausprägungen, die Machtmissbrauch an Hochschulen hat. Ein so eng gefasstes Verständnis scheint jedoch auch im Eckpunktepapier durch: So werden vorwiegend sexuelle Belästigung und Diskriminierung in Lehr-Lernkontexten adressiert, während etwa die vom extrem hierarchisch organisierten System begünstigte Ausbeutung von befristet und abhängig beschäftigten Wissenschaftler*innen (Promovierenden, Post-Doktorierenden) und studentischen Beschäftigten durch ihre Betreuer*innen unerwähnt bleiben.
Auch bezieht Machtmissbrauch weitere Diskriminierungsformen wie Rassismus, Ableismus und Klassismus sowie deren Verschränkung mit ein und geht über Lehr-Lern-Kontexte und die im Entwurf genannten Statusgruppen hinaus. Dass derart gelagerte Fälle bisher in Nordrhein-Westfalen nicht medial aufgegriffen wurden, heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Auf unserer Website können Fallbeispiele anonym eingereicht werden: Eines davon beschreibt die komplexen Herausforderungen internationaler Studierender. Ein anderes handelt davon, wie ein Lehrstuhlinhaber sein Lehrdeputat jahrelang unerlaubt an seine Mitarbeiter*innen delegiert hat und gewalttätig wird, als er auf Widerstand stößt. Die Gesetzgebung muss Betroffene stärken, sich als Betroffene erkennen zu geben, und darf bestimmte Formen des Machtmissbrauchs durch eine Engführung nicht ausschließen, unsichtbar machen oder gegeneinander ausspielen.
Im Fokus der Maßnahmen müssen die Personen stehen, für die der Hochschulraum nicht sicher ist. Ausgehend von der Frage, wie Betroffene gestärkt werden können, müssen konkrete Handlungsoptionen entwickelt werden, die Betroffene durch eigens geschaffene Strukturen schützen, begleiten, entlasten und entschädigen. Im Eckpunktepapier werden zwar weisungsunabhängige Ansprechpersonen benannt, die Hochschulen "für Fragen im Zusammenhang insbes. mit sexueller Belästigung zum einen und der Antidiskriminierung zum anderen" einrichten können. Diese Stellen dürfen die Parteilichkeit für die Hochschule – so wie sie aktuell bei vielen Anlaufstellen gegeben ist – aber nicht weiter fortschreiben, sondern müssen als parteiische Stelle für die Betroffenen agieren.
Betroffene nicht nur auf dem Papier, sondern de facto schützen
Machtmissbrauch muss auch präventiv bekämpft werden, indem Personen mit viel Macht für ihre Position sowie die Konsequenzen ihres Handelns sensibilisiert werden. Die Eignung von Führungspersonal an Hochschulen spricht auch das Eckpunktepapier an, verfehlt aber eine Orientierung hin zu einer Auswahl, die nicht nur auf wissenschaftliche "Exzellenz", sondern auch auf Führungseignung und -qualitäten abstellt.
Es bleibt die Schlussfolgerung, dass die Landesregierung nachschärfen muss, wenn sie die Hochschulmitglieder nicht nur auf dem Papier, sondern de facto schützen will. Dafür ist wesentlich die Vielfalt von Machtmissbrauch in der Wissenschaft mitzudenken und die Prävention von Machtmissbrauch voranzutreiben. Macht wird dort missbraucht, wo sie in großer Fülle gebündelt einzelnen Personen zur Verfügung steht und ihr Missbrauch kaum Konsequenzen hat. Um Machtmissbrauch effektiv zu verhindern, müssen deshalb die systemischen Komponenten des Problems adressiert werden.
Leila Dedial, Sophia Hohmann und Jana Lasser engagieren sich im Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft e.V.
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