Open Access BASE2013

Londons oder Straßburgs Rechte?: Großbritannien und der EGMR

Abstract

Auf dem Kontinent sind die Briten hinlänglich für ihre Zurückhaltung gegenüber der Europäischen Menschenrechtskonvention bekannt. Dank des Human Rights Act sind die Konventionsrechte seit gut einem Jahrzehnt Bestandteil des britischen Rechts. Bei ihrer Anwendung müssen die britischen Gerichte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beachten. Der britische Supreme Court ist dabei durchaus nicht zu blindem Gehorsam bereit. Vor dem Hintergrund von Forderungen nach einer rein britischen Bill of Rights bleibt der Dialog von EGMR und britischen Gerichten weiter spannend.

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