In: Geschichte, Politik und ihre Didaktik: Zeitschrift für historisch-politische Bildung ; Beiträge und Nachrichten für die Unterrichtspraxis, Volume 20, Issue 1-2, p. 42-49
Das Bundesverfassungsgericht hält die Gewährung und Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen für verfassungswidrig. Es werden die Klagepunkte der einzelnen Bundesländer kurz aufgelistet und die dazu ergangenen Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts dargelegt. Nach dem Urteilsspruch ist der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens für das Haushaltsjahr 1988 eine Neuregelung zu treffen. (KÜ)
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 4, Föderalismus in Europa und der Welt, p. 3-36
Die Europäische Union ist im Laufe der Jahrzehnte von ursprünglich sechs auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen. In der institutionellen Struktur wie in der Ausgestaltung der Politikbereiche ist deren Zusammenwirken von den geistigen Grundlagen des Föderalismus geprägt. Dennoch gab es keinen einheitlichen ordnungspolitischen Entwurf für die Europäische Union, nach dem sie ihre Entwicklung hätte systematisch gestalten können. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach Unterzeichnung der Römischen Verträge erscheint es deshalb sinnvoll, die Frage nach der konzeptionellen Entwicklungsstufe des europäischen Integrationsprozesses zu stellen: Wo ist der heutige europapolitische Status quo im Koordinatensystem der politischen Entwürfe einzuordnen? Welche Leitbilder haben sich als wirksam erwiesen und welche Integrationsmethoden sind zukünftig weiterzuverfolgen? Welche integrationspolitischen Herausforderungen ergeben sich für die Zukunft? In der vorliegenden Bestandsaufnahme werden folgende Themenschwerpunkte behandelt: (1) Das Fehlen der konzeptionellen Dynamik; (2) Die Anfänge der Integration; (3) Die Römischen Verträge; (4) Erfolge, Krisen und Reformversuche in den 1960er und 1970er Jahren; (5) Der Weg zur Einheitlichen Europäischen Akte; (6) Das Ende der Spaltung und die Erweiterung der Union; (7) Die Begründung der EU mit dem Vertrag von Maastricht; (8) Der Vertrag von Amsterdam: ungenutzte Chance zur Kurskorrektur; (9), Der Drittversuch von Nizza; (10) Von der Europäischen Verfassung zum Vertrag von Lissabon; (11) Die Inhalte des Vertrags von Lissabon: ein historischer Schritt mit Schwächen; (12) Rückkehr zu den geistigen Grundlagen? (ICI2)
Französischer Zentralismus und deutscher Föderalismus haben konträre historische Wurzeln. Können sie gemeinsam eine europäische Souveränität formen?Heute dient die Verteidigung der Souveränität als nationalistischer Kampfruf gegen internationale und supranationale Ordnungen. Dagegen erklingt in Frankreich und zunehmend auch in Deutschland der Ruf nach "europäischer Souveränität", die inhaltlich noch zu bestimmen ist. Wo liegen die ideen- und realgeschichtlichen Wurzeln der Souveränität, und wie entwickelte sie sich? Im vorliegenden Band geben Historiker:innen, Jurist:innen, Philosoph:innen und Politolog:innen mit einer historisch vergleichenden, deutsch-französischen Perspektive Antworten auf diese Frage. Trotz spätmittelalterlichen Vorformen begann das staats- und völkerrechtliche Konzept der Souveränität erst mit Jean Bodins Definition (1576), die politischen Auseinandersetzungen in und zwischen den Staaten entscheidend zu prägen. Der Zentralstaat Frankreich setzte die Souveränität zuerst des Königs, dann des Volkes modellhaft um. Im föderalistisch strukturierten Deutschland begründete sie eine Pluralität von Staaten. Die kolonialen Imperien stützten dank der Souveränität ihre Herrschaft über außereuropäische Territorien, während das Konzept in Europa das Nebeneinander von Nationalstaaten legitimierte. Das geschah selbst dann, als diese, wie BRD und DDR, im völkerrechtlichen Sinn gar nicht souverän waren