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In: Informationen zur politischen Bildung: izpb, Issue 216, p. 1-32
ISSN: 0046-9408
Jedes gesellschaftliche Zusammenleben erfordert Regeln. Das Recht ist eine besondere Form sozialer Normen, da seine Geltung durch den Staat garantiert und durchgesetzt wird. Die verschiedenen Arten des Rechts stehen im Verhaeltnis der Ueber- und Unterordnung zueinander, wobei die Verfassung den hoechsten Rang einnimmt. Die rechtlichen Ordnungen sind Ergebnis einer historischen Entwicklung, ihre jeweilige Auspraegung haengt von mehreren Faktoren ab, vor allem dem Kraefteverhaeltnis verschiedener sozialer Gruppen, deren Wertvorstellungen und ihrem Verhaeltnis zum Staat. In einer Demokratie muessen sich die rechtlichen Normen an dem Massstab von Freiheit und Gleichheit messen. Nur so findet in einer verfassungsstaatlichen Ordnung das Recht zur Vorbeugung und Loesung von Konflikten die gebuehrende Beachtung. Die letztverbindliche Entscheidung dieser Konflikte liegt bei den Gerichten, die jedoch nicht selten auf Unverstaendnis stossen. Durch Einsicht in die Grundlagen der Rechtsordnung und deren Bedeutung fuer das menschliche Zusammenleben kann dieses Unbehagen am Recht und an der Rechtsprechung abgebucht werden.
In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Band 97
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Irritation und Irritierbarkeit sozialer Systeme berühren eine offene Flanke der Luhmannschen Systemtheorie. Es fehlt an Untersuchungen, die sich der Herausforderung stellen, detailliert zu beschreiben, wie Irritationen in gekoppelten Funktionssystemen verarbeitet werden. Beschränkt man sich dabei nicht allein auf strukturell gekoppelte Funktionssysteme, sondern richtet den Blick auch auf operativ gekoppelte Funktionssysteme, so heißt dies aus der Perspektive einer soziologischen Theorie des Rechts nicht zuletzt auch »Recht und Religion«. Deshalb wird versucht, in einem zeitlichen Längsschnitt (Gregorianische Revolution, Konfessionsstreit, Religiöse Pluralität) und einem thematischen Querschnitt (Eherecht, Strafrecht, Arbeitsrecht) zu beschreiben, wie Irritationen in den gekoppelten Funktionssystemen von Recht und Religion, speziell von staatlichem und kirchlichem Recht, verarbeitet werden. Differenz erweist sich dabei als maßgeblicher gesellschaftlicher Treiber der Ko-Evolution von staatlichem und kirchlichem Recht.
ISSN: 0344-7871
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Volume 61, Issue 35/36, p. 3-7
ISSN: 2194-3621
"Die Welt des 21. Jahrhunderts ist eine polyzentrische, in der auch das Recht grenzüberschreitend verflochten ist. Welchen Beitrag leisten Verfassungsorgane, die Identität der Verfassung unter gewandelten Bedingungen wirksam zu halten?" (Autorenreferat)
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Volume 30, Issue 4, p. 533-544
ISSN: 0506-7286
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Der Band untersucht die Funktionalität von Recht im Spannungsfeld von Individuen und Institutionen. Recht nimmt als sinnstiftende und handlungsanleitende Institution eine wesentliche Rolle in den gesellschaftlichen Integrations- und Legitimationsprozessen ein. Hier wird untersucht, inwiefern und gestützt auf welche theoretisch einsehbare Fundierung unterschiedliche normative Quellen zu in der Praxis anerkennungswürdigen Handlungsorientierungen und damit zu Stabilität, Integration und Legitimität von politischen Gesellschaftsstrukturen führen können. Vor diesem Hintergrund wird der grundlegenden Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Recht überhaupt zur Integration pluralistischer Gesellschaften beitragen kann. Die einzelnen Akteure werden dabei als Rechtserzeuger wie auch -adressaten aus unterschiedlichen Perspektiven und in verschiedenen Interaktionsprozessen betrachtet.
World Affairs Online
In: Schriften der Internationalen Arnim-Gesellschaft Band 12
In: Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht Band 25
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Rechte auf Wissen und Nichtwissen sind Schlagworte, die in der Diskussion um den Umgang mit dem umfangreichen und gleichzeitig unsicheren Wissen in der Gendiagnostik auftauchen, dabei aber eine gewisse Unschärfe aufweisen. Die Autorin ordnet beide Rechte erstmals umfassend rechtlich ein. Neben einer begrifflichen Klärung der Termini Wissen und Nichtwissen erfolgt ein Überblick über den naturwissenschaftlichen Hintergrund und die Methoden der Gendiagnostik. Dem schließt sich eine Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlage sowie der einfachgesetzlichen Ausprägungen und Grenzen beider Rechte an. Die Bewertung erfolgt unter Einbezug der gesetzlichen Regelung der humangenetischen Diagnostik im Gendiagnostikgesetz. Der Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung für das Arzt-Patient-Verhältnis. Schließlich erfolgt eine Analyse des Spannungsfeldes beider Rechte unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen wie der Ganzgenomsequenzierung und dem Umgang mit Zufallsbefunden.