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Solidarität und Bürgerrecht
In: Solidarität: Begriff und Problem, p. 389-398
Der Autor beschäftigt sich mit den Begriffen Solidarität und Bürgerrecht, die er als rhetorische Worte auffaßt, die in unterschiedlichster Weise und für eine Vielzahl von Zwecken verwendet werden. Er versucht die Fragen zu beantworten, ob im Bürgerrecht die Lösung für den angeblich derzeitigen Mangel an Solidarität bzw. ihren Niedergang liegt und welche Implikationen dies für die Gesellschafts- und Sozialpolitik in unseren Gesellschaften hat. Zunächst skizziert er die Auffassungen des englischen Soziologen T.H. Marshall zum Thema Sozialrechte, um dann zu erläutern, was er unter Bürgerrechten versteht: "ein Status, der aus Rechten besteht, die ein Staat allen seinen Mitgliedern verleiht und die Verpflichtungen ihm gegenüber enthalten". Er geht weiterhin der Frage nach, auf welche politische Ethik man sich berufen soll, wenn gefragt wird, welcher Inhalt und welche Reichweite des Bürgerrechts in modernen demokratischen Gesellschaften angesichts ihres ausgeprägten Mangels an Solidarität angemessen ist. Er kommt zu dem Schluß, daß die Prinzipien des Wohlfahrtsstaats "immer noch verteidigenswert sind, trotz aller Schwierigkeiten und fehlgeleiteter Wirkungen". Abschließend plädiert er dafür, daß das Recht, Staatsbürger zu sein, allen Bewohnern eines Staatsterritoriums gewährt werden muß. (prb)
Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Volume 43, Issue 12, p. 1421-1426
ISSN: 0006-4416
Bei der Debatte um die "doppelte Staatsbürgerschaft" für in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Mitbürger ist vor allem strittig, was das unverzichtbare Gemeinsame ist, das nach dem Grundgesetz die deutschen Bürger verbindet. Die verschiedenen Dimensionen von Bürgerrechten und Staatsangehörigkeit werden aufgezeigt und die Ausschließlichkeit der Bürgerrechte betont. Dies bedeutet eine staatliche Hinnahme, aber keine positive Entscheidung für die Mehrstaatlichkeit. Anhand der Einbürgerrungsrichtlinien von 1997 wird gezeigt, daß es weniger um formale Hinwendung zur deutschen und Abwendung von der bisherigen Staatsangehörigkeit geht, als um einen Identifikationsprozeß der Einbürgerungsbewerber, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Im Vergleich dazu wird in einem historischen Rückblick bis 1842 der Stellenwert der Staatsangehörigkeit für die deutschen Bürger problematisiert. "Die überfällige bürgerrechtliche Gleichstellung der nichtdeutschen Bevölkerung wäre eine Gelegenheit, den freiheitlichen Gehalt der Staatsangehörigkeit zu demonstrieren." (prf)
Über Produktivkräfte und Bürgerrechte
In: Umbrüche gesellschaftlicher Arbeit, p. 643-661
Die je spezifische Form der Organisation des kapitalistischen Arbeitsprozesses ist nicht allein vom jeweiligen Stand der Produktivkräfte abhängig, sondern wird ebenfalls durch den erreichten gesetzlichen und politischen Status der abhängigen Beschäftigten mitbestimmt. Ausgehend von dieser generellen Hypothese skizziert der vorliegende Beitrag die historische Entwicklung der Produktivkräfte wie der Bürgerrechte seit Beginn des Industriekapitalismus. Der Autor will damit einmal auf eine vernachläßigte Dimension in der industrie- und organisationssoziologischen Analyse aufmerksam machen und zum anderen in die aktuelle Diskussion über den Eintritt in eine neue Phase der Industrialisierung, die Notwendigkeit des Übergangs zur "postfordistischen" Arbeitsorganisation, eine neue Perspektive einbringen. Soll dieser Übergang gelingen, setzt dies folgendes voraus: die Anerkennung des "Arbeitsbürgers im demokratischen Betrieb" und zum anderen die Anerkennung des "demokratischen Staatsbürgers im privatwirtschaftlichen Unternehmen". (pmb)
World Affairs Online
World Affairs Online
Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte
In: Kohlhammer-Urban-Taschenbücher 580
Die historische Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte spiegelt sich in der Geschichte der europäischen Staaten und Nordamerikas, wo die philosophischen Grundlagen für diese Rechte im Verlauf der Jahrhunderte entwickelt wurden. Folgerichtig liegt auch das Schwergewicht dieser bis ins 21. Jahrhundert fortgeschriebenen Darstellung des Historikers Wolgast auf diesem Raum, abgesetzt gegen andere Kulturen (Afrika, Asien, Islam) als Gegenpol. Ausführlich widmet er sich den politischen Veränderungen in Europa im 20. Jahrhundert, da sich hier in diesem Zeitraum die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte in den einzelnen europäischen Staaten stark veränderte. Auch Deutschland, wo erstmals 1848 in der Paulskirche ein Grundrechtekatalog verfasst wurde, bildet einen Schwerpunkt seiner Darstellung. Der Ausblick ins 21. Jahrhundert zeigt, dass auch 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kein befriedigendes Fazit gezogen werden kann. Eine faktenreiche und gut lesbare historische Darstellung mit ausführlichen Quellenangaben. (2)
Menschenrecht als Bürgerrecht
In: Frankfurter Hefte: Zeitschrift für Kultur und Politik, Volume 34, Issue 4, p. 44-49
ISSN: 0015-9999
Die Entspannungspolitik der SPD/FDP-Koalition hat günstige Voraussetzungen für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Osteuropa geschaffen. Menschenrechte und Erleichterungen durch staatliche Konzessionen dürfen nicht in eins gesetzt werden. Die Entspannungspolitik hat den Spielraum für oppositionelle Gruppen in Osteuropa erweitert. In den Oppositionsgruppen verbinden sich verschiedenste Kräfte unter dem gemeinsamen Nenner der Erweiterung der Freiheitsrechte. Dabei sind die Menschenrechte z. T. ein Instrument für diejenigen geworden, die das politische System in Osteuropa beseitigen wollen. Besonders hilfreich für die Menschenrechtsgruppen sind die Stellungnahmen eurokommunistischer Parteien, die einen inneren Druck auf die kommunistischen Regimes ausüben. Für eine Fortsetzung der Politik, die für die Durchsetzung der Menschenrechte in Osteuropa nützlich ist, gibt es kein allgemeines Rezept, hier muß man zugleich druckvoll und flexibel reagieren. Nicht angebracht ist eine Politik des Alles oder Nichts. Glaubwürdig sind Bemühungen um Menschenrechte nur dann, wenn überall die Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden, also auch in der BRD. Gleichzeitig muß die enge Verbindung von Menschenrechten und Abrüstung deutlich gemacht werden. Für die Menschen in den Entwicklungsländern heißt Recht auf Leben vor allem Möglichkeit zum Überleben. Diese Staaten brauchen dazu die Hilfe der Industrienationen, dies ist ein Feld ost-westlicher Zusammenarbeit für die Verwirklichung der Menschenrechte. (BG)