In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Volume 104, Issue 3, p. 421-432
This guide is intended to provide an introduction to criminal law in Zimbabwe. It refers to the leading and illustrative cases of Zimbabwe and, as a supplement, to South African cases
Welche Chancen und Probleme bietet der Verweis auf Menschenrechte bei der Definition völkerstrafrechtlich relevanter Verbrechen? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verweis auf den Katalog des internationalen Menschenrechtsschutz dogmatisch angemessen und praktisch wahrscheinlich? Diese Fragen werden sowohl rechtstheoretisch, in der tatsächlichen Rechtsanwendung als auch empirisch durch Gespräche mit Richterinnen und Richtern an völkerstrafrechtlichen Gerichten ergründet.Durch das Aufzeigen der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsgebiete, der vorherrschenden dogmatischen Unschärfen sowie Ansätzen zu deren Lösung, leistet der Band einen entscheidenden Beitrag zur Debatte über Rechtssicherheit und Innovation im Bereich des Völkerstrafrechts
Häufig fehlt es in Klausuren nicht am materiellen Wissen der Verfasser, vielmehr scheitern eine Vielzahl von Klausuren an der fachgerechten Umsetzung des Gelernten. Deshalb legen die Bücher der Reihe "Klausurtraining" den Schwerpunkt nicht auf die Vermittlung materiellen Wissens, sondern auf eine sachgerechte Herangehensweise an die Klausurlösung. Ausführliche Vorüberlegungen helfen, ein Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung zu entwickeln. Zahlreiche Anmerkungen zu Klausurschwerpunkten, Meinungsstreiten, Aufbaufragen und Klausurtaktik, an der Stelle der ausformulierten Lösung, an der sie relevant sind, fördern das Verständnis für eine strukturierte Falllösung. Ganz nach dem Motto: Nicht nur auswendig lernen, sondern mit System verstehen.Der Band Strafrecht enthält neben einer ausführlichen Einleitung zu den Grundlagen des Klausurschreibens neun Fälle aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB, an denen der stringente Aufbau einer Klausur und der richtige Umgang mit Sachverhalt und Meinungsstreitigkeiten exemplarisch erläutert werden
Access options:
The following links lead to the full text from the respective local libraries:
Article 83(2) TFEU, introduced by the Treaty of Lisbon, confers a power on the EU to harmonise Member States' legislation to define criminal offences and criminal sanctions. Nonetheless, uncertainty persists as to whether this provision exhaustively determines the EU's power to adopt criminal law to enforce its policies. The article outlines the core case for viewing art.83(2) TFEU as a lex specialis. It argues that the post-Lisbon constitutional design, alongside principled and teleological considerations, support a Member State centred approach for criminal law competence. This is particularly the case with regard to the adoption of harmonisation measures.
Beginning with the premise that the principal function of a criminal trial is to find out the truth, Laudan examines the rules of evidence and procedure that would be appropriate if the discovery of the truth were, as higher courts routinely claim, the overriding aim of the criminal justice system
Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den komplexesten und kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes
Access options:
The following links lead to the full text from the respective local libraries:
Im Kriminalprozess hängt die Wahrheit der im Urteil erzählten Geschichte eines Verbrechens nicht zuletzt davon ab, ob sich die beteiligten Juristen selbst gerecht werden können: Je weiter man von der Wahrheit entfernt bleibt, desto weniger gerecht fallen Schuldfeststellung und Reaktion oder Sanktion aus.Um sich gerecht werden zu können – Selbst-Gerechtigkeit–, muss man die eigene Selbstgerechtigkeit überwinden. Tatsächlich lösen institutionelle Routinen jedoch einen psychischen Abwehrvorgang aus und verstärken ihn. Die Auflösung von Selbstgerechtigkeit gelingt daher am ehesten in einer deinstitutionalisierenden Umgebung, in der Selbsterkenntnis auch bezüglich der professionellen Person und ihres Handelns möglich ist.In seiner, schon in der ersten Auflage Maßstäbe setzenden Untersuchung beschreibt Dirk Fabricius zum einen die Vorgänge der "gesellschaftlichen Produktion von Unbewusstheit" (Erdheim) in der Strafjustiz durch und bei den beteiligten Juristen. Zum anderen berichtet er von exemplarischen Erfahrungen, die über die psychoanalytisch inspirierte "Themenzentrierte Interaktion" (Ruth C. Cohn) zu mehr Selbst-Gerechtigkeit führen können.Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage zeigt auf, dass die Fragestellung auch nach 20 Jahren nichts von Ihrer Aktualität verloren hat
Access options:
The following links lead to the full text from the respective local libraries:
Mit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches am 30. Juni 2002 ist der Grundstein für ein "deutsches Völkerstrafrecht" gelegt worden. Heute, gute zehn Jahre später, scheint die damals spürbare "Völkerstrafrechtseuphorie" einer gewissen Ernüchterung gewichen zu sein. Ein Grund dafür mag die geringe Zahl von Verfahren sein, die eingeleitet wurden. In dem Band, der auf ein im Mai 2012 an der Universität Hamburg durchgeführtes Symposium zurückgeht, wird eine erste Bilanz gezogen und nach den Perspektiven der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen in Deutschland gefragt. Das Völkerstrafgesetzbuch wird in seinen historischen und kriminalpolitischen Kontext gesetzt, es werden strafrechtsdogmatische Schlüsselfragen, insbesondere zur Regelung der Vorgesetztenverantwortlichkeit sowie zur anstehenden Umsetzung des Aggressionsverbrechens, diskutiert, es wird der Frage nach den Ursachen für den - und den möglichen Konsequenzen aus dem - schmalen praktischen Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuchs nachgegangen, schließlich wird das Völkerstrafgesetzbuch aus europäischer, internationaler und völkerrechtlicher Perspektive bewertet. Mit Beiträgen von: Bundesanwalt Thomas Beck, GBA Karlsruhe | Eva Bohle, LL.M. (UWC), Universität Hamburg | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Dr. Boris Burghardt, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Alberto di Martino, Scuola Superiore Sant'Anna, Pisa | Julia Geneuss, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann, BMJ, Berlin | Sarah Imani, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Prof. Dr. Florian Jeßberger, Universität Hamburg | RA Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin | RiStGH Dr. h.c. Hans-Peter Kaul, Den Haag | Prof. em. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg | Prof. Dr. André Klip, Universität Maastricht | Prof. Maximo Langer, S.J.D., University of California at Los Angeles | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Stefan Oeter, Universität Hamburg | Michael Ratner, Center for Constitutional Rights, New York | Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M., Universität Marburg | RiOLG Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität München | Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität Münster | Prof. Dr. Gerhard Werle, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam
Access options:
The following links lead to the full text from the respective local libraries:
Theory of international criminal law -- Principles of liability and participation in international criminal law -- Defences in international criminal law -- State jurisdiction and immunities -- War crimes and grave breaches -- Crimes against humanity -- Genocide -- Offences against the person -- International criminal law of the sea -- Terrorism -- Transnational offences 1 -- Transnational offences 2 -- Extradition -- Abduction -- Mutual legal assistance -- Mutual legal assistance : national perspectives -- International police co-operation -- Evidence before the ad hoc tribunals -- Nuremberg, Tokyo and the birth of modern international criminal law -- The international tribunals for Yugoslavia and Rwanda -- The permanent international criminal court -- Internationalised domestic criminal tribunals
This article explores the relationship between law and social work. It navigates the importance of the relationship and the similarities and differences between the objectives of legal and social work practitioners. It critically reviews transnational conventions and how individual countries have legislated to safeguard and promote the welfare of children and adults at risk. It reflects on how far nation-states uphold human rights and the rule of law and evaluates how social work has been positioned and has performed in different legislative contexts.