The EU trade regime and the global south
In: Journal für Entwicklungspolitik Vol. 32, 3 (2016)
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In: Journal für Entwicklungspolitik Vol. 32, 3 (2016)
In: SWP-Aktuell, Volume 10/2016
Der Handel mit digitaler Technologie und digitalen Dienstleistungen hat sich zu einem überaus wichtigen Element der internationalen Wirtschaftsbeziehungen entwickelt. Ein großer Teil dieses Handels ist mit dem Transfer von Daten verbunden, die zum Teil personenbezogen sind. Viele der inzwischen im Umfeld des Internets entstandenen Produkte und Dienstleistungen weisen neue datenschutzrelevante Eigenschaften auf. Insofern besteht heute erheblicher Regelungsbedarf, der eine verstärkte Kooperation von Fachleuten für Handelsrecht, Datenschutz und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verlangt. Dies gilt vor allem für die derzeitigen Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und für das neue Abkommen zum transatlantischen Datentransfer (EU-US Privacy Shield). (Autorenreferat)
In: Policy Analyse 6
In: Policy analyse 6
Dieses Buch bietet eine innovative Perspektive auf die politikwissenschaftliche Debatte zu Implementationsproblemen. Bisher unberücksichtigte Problemlösungspotentiale des handlungsrelevanten Wissens von Akteuren auf der Implementationsebene werden in den Fokus genommen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die Gestalt politischer Steuerungsinstrumente die Art und Weise strukturieren kann, in der die implementierenden Akteure ihr Wissen in den politischen Prozess einbringen und so zu einer effektiveren Erreichung politischer Ziele beitragen.Das Buch bietet eine theoretische Auseinandersetzung mit dieser Frage, ein Konzept zur Analyse empirischer Fallstudien sowie zwei Fallstudien aus dem Bereich der "New Environmental Policy Instruments" in der Europäischen Union. Mit dem Europäischen Emissionshandelssystem und der Strategischen Umweltprüfung werden dabei zwei Instrumente untersucht, die den Adressaten vorstrukturierte Handlungsspielräume lassen
In: Sozialismus.de 2022, Heft 6, Supplement
In: EuroMemo 2022
In: SWP-Studie, Volume S 21
'Mit der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die der Europäische Rat im Dezember 2005 verabschiedet hat, strebt die EU die Vernetzung mitgliedstaatlicher Außen- und Innenpolitiken in der Terrorabwehr an. Der dazugehörige Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung wurde zuletzt im Februar 2006 aktualisiert und enthält mehr als 160 Einzelmaßnahmen in den vier Arbeitsfeldern der EU-Strategie (Prävention, Schutz, Verfolgung und Reaktion). Das Hauptziel der EU-Politik ist, 'den Netzwerken des Terrors Netzwerke gegen den Terror' gegenüberzustellen. Die EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung treibt die europäische Netzwerkbildung maßgeblich voran, aber nicht im Sinne einer Vergemeinschaftung. Ideen zur Gründung einer europäischen CIA, einer Generaldirektion Homeland Security oder zur Einführung einer supranationalen Polizei und Staatsanwaltschaftsbehörde haben sich nicht durchgesetzt. Die tragenden Säulen in der europäischen Vernetzung bleiben weiterhin die Mitgliedstaaten. Es ist davon auszugehen, dass die Kohärenzprobleme bei der Vernetzung europäischer Außen- und Innenpolitiken erst mittel- bis langfristig behoben werden können. Um bereits erzielte Fortschritte in der europäischen Zusammenarbeit zu verstetigen, sollte der Mehrwert einer europäischen Vernetzung für die nationale Politik gesteigert und die EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung stärker auf das Arbeitsfeld der Prävention als Querschnittsaufgabe der Außen- und Innenpolitik ausgerichtet werden. In der Arbeit werden konkrete Vorschläge für das achtzehnmonatige Arbeitsprogramm der Teamratspräsidentschaft (Deutschland, Portugal, Slowenien) 2007 bis 2008 unterbreitet.' (Autorenreferat)
Deutschland übernimmt in der zweiten Jahreshälfte 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Im Trio mit Portugal und Slowenien, die in dieser Funktion nachfolgen werden, sollte die Bundesregierung den Vorsitz nutzen, um die Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik zu stärken. Auf diesem Feld richtet die EU den Fokus in der Außendimension bislang vor allem auf den Infektionsschutz, aktuell auch in Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus (Covid-19). Um einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu leisten, sollte sie den Blick jedoch stärker auf umfassende Gesundheitssysteme richten. Dafür braucht es auf EU-Ebene einen intersektoralen und präventiven Ansatz. Dies öffnet die Tür für kohärente Zusammenarbeit, Allianzen und eine menschenzentrierte Politik in Einklang mit europäischen Werten. (Autorenreferat)
In: SWP-Aktuell, Volume 63/2014
Die EU ist weltweit sowohl größter Exporteur als auch größter Importeur landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Handelspartner sind vor allem die USA, Argentinien, Brasilien, Russland und China. Der Handel mit diesen Erzeugnissen wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen beeinflusst. Neben den Zöllen spielen bei Nahrungsmitteln zunehmend sogenannte Nicht-tarifäre Maßnahmen (NTMs) eine Rolle. Darunter fallen etwa produktbezogene Grenzwerte, zum Beispiel für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Produktionsvorschriften oder Verpackungs- und Kennzeichnungsnormen. Solche Maßnahmen können die Kosten und den Handel viel stärker beeinflussen als Zölle. Im Abbau von NTMs, der auch mit dem Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA geplant ist, stecken große Wachstumspotenziale.
In: SWP-Aktuell, Volume 26/2014
Die Liberalisierung des Außenhandels hat in der Vergangenheit in vielen Ländern zu Wohlstand und Entwicklung beigetragen. Sie kann aber auch zu Arbeitslosigkeit, Umweltproblemen oder einer Bedrohung der Ernährungssicherung der Bevölkerung führen. Freihandelsabkommen sollten deshalb möglichst so ausgestaltet werden, dass positive Wirkungen schnell spürbar werden. Zudem sollten Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass negative Effekte eintreten. In den vergangenen Jahren sind – insbesondere von der EU und den USA – bereits Freihandelsabkommen abgeschlossen worden, die Klauseln zu Nachhaltigkeit und Menschenrechten enthalten und mit Instrumenten zur Folgenabschätzung und Wirkungsbeobachtung flankiert wurden. Vor allem das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Cariforum enthält Formulierungen, die in dieser Hinsicht als Modell dienen können. (Autorenreferat)
In: Center for the Study of American Business, Formal Publication Number 53
World Affairs Online
In: SWP-Aktuell, Volume 44/2016
Wenige Tage nach der Volksabstimmung in Großbritannien über den Austritt aus der EU haben die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen die »Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU« begrüßt, mit deren Ausarbeitung sie vor einem Jahr die Hohe Vertreterin für die GASP Federica Mogherini beauftragt hatten. Das Dokument liest sich wie eine der vielen Absichtserklärungen, in denen zu mehr Einigkeit in der GASP aufgerufen wird. Es enthält ein Plädoyer für eine auf den ersten Blick erstaunlich defensive außenpolitische Gesamtausrichtung, die um den Begriff der Resilienz kreist. Die Konsequenzen dessen sind, dass die transatlantischen Sicherheitsbeziehungen, insbesondere die zwischen der EU und der Nato, Aufwind erhalten. (Autorenreferat)
In: Austrian journal of political science: OZP, Volume 29, Issue 3, p. 285-299
ISSN: 2313-5433
'Die Einbindung Österreichs in die EU hat eine Verringerung des Entscheidungsspielraums in der Beschäftigungspolitik zur Folge. Die Beschäftigungspolitik muss einem vorgegebenen Muster folgen, in das die traditionellen ebenso wie die innovativen politischen Maßnahmen eingebunden werden. Das bedeutet, dass eine Förderstruktur importiert wild, die mit der österreichischen nicht kongruent ist. Um diese Diskrepanzen abzubauen, liegt ein Schwerpunkt des Nationalen Aktionsplans (NAP) in der Anpassung der österreichischen institutionellen Rahmenbedingungen an EU-Strukturen. Der NAP sieht keine substanzielle Ausweitung der Budgetausgaben zur Förderung der Beschäftigung vor: Der Schwerpunkt der zusätzlichen Ausgaben liegt in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) umgesetzt wird.' (Autorenreferat)
In: Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik, Volume 08/10
Die Stärkung der Rechte der EU-Bürger in einem Raum der Freiheit und des Rechts erfolgt, so die Verfasserin, bedauerlicherweise durch eine zunehmende Abgrenzung nach außen, d. h. gegenüber Drittstaatsangehörigen. Die Vervollständigung des Gemeinsamen Marktes soll weiter angestrebt werden, darf jedoch nicht zur Errichtung der "Festung Europa" führen. Die Öffnung der Arbeitsmärkte der europäischen Mitgliedstaaten für die Wanderung von EU- und Nicht-EU-Bürgern führt zu mehr Freiheit und Wettbewerb. Die politische Position auf EU-Ebene bezüglich Einwanderung aus Drittstaaten geht durchgehend von dem Ausgangspunkt aus, dass eine wirksame Steuerung über gemeinsame Regeln auf Unionsebene notwendig ist. Auch wenn dies der Fall wäre und grenzüberschreitende Auswirkungen entstehen würden, lässt dies keineswegs direkt auf die Notwendigkeit von kollektiv-politischem Handeln schließen, und die relevante kollektive Ebene, nationalstaatliche oder europäische, wäre ebenfalls nicht automatisch vorbestimmt. Maßnahmen wie die Kontrolle an den Außengrenzen oder die Beobachtung der Migrationsströme bieten sich für eine koordinierte Lösung an. Vorschläge zur Errichtung von Ausländerdatenbanken und zur Koordination der Bekämpfung illegaler Einwanderung scheinen ebenfalls sinnvoll. Diese Aspekte betreffen aber eher organisatorische und verwaltungstechnische Fragen. Eine darüber hinaus gehende, allumfassende Gemeinsame Migrationspolitik ist nicht nötig und eine weit reichende Abgabe von Kompetenzen seitens der Mitgliedstaaten in diesem Politikfeld dementsprechend nicht zu empfehlen. Eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen nationalen Migrationspolitiken für die Aufnahme von Einwanderern aus Drittstaaten, so die These, ist hingegen wünschenswert. Der Wettbewerb wird jedoch nicht gefördert, wenn bei den Mitgliedstaaten lediglich die Kompetenz verbleibt, Einwanderungsquoten zu setzen. Diese mehrmals vorzufindende Absicherung, dass den Mitgliedstaaten die Macht über die Einwanderungsmengen nicht entzogen wird, wird vor jedem Zentralisierungsvorschlag ausdrücklich formuliert. Sie soll bedeuten, dass die Mitgliedstaaten die Rolle als Letztentscheider und somit ihre Souveränität bewahren. Diese Kompetenz ist aber nur residual und täuscht eine Gestaltungsmacht vor, die faktisch aufgrund der Zentralisierung nicht mehr vorhanden wäre. (ICF2)
In: SWP-Aktuell, Volume 33/2017
Im Wahlkampf und in den ersten 100 Tagen seiner Regierung bediente sich Donald Trump einer harten handelspolitischen Rhetorik. Freihandelsabkommen wurden als Ursache für wirtschaftspolitische Miseren dargestellt, vor allem für Arbeitslosigkeit. Ins Visier gerieten vorwiegend Länder, die Exportüberschüsse gegenüber den USA erwirtschaften, wie Mexiko, Deutschland oder China. Weltweit wuchs deshalb die Furcht vor Handelskriegen und einem Ende der multilateralen Welthandelsordnung. Besonders verunsichert sind lateinamerikanische Länder, deren Außenhandel stark auf die USA ausgerichtet ist. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass die US-Handelspolitik pragmatischer werden wird. Zugleich sind auf der ganzen Welt Bestrebungen zu erkennen, sich von den USA handelspolitisch unabhängiger zu machen. (Autorenreferat)
In: Nord-Süd aktuell: Vierteljahreszeitschrift für Nord-Süd und Süd-Süd-Entwicklungen, Volume 18, Issue 1, p. 134-146
ISSN: 0933-1743
World Affairs Online