Ein Modell institutioneller Hierarchien
In: Varieties of Capitalism und Innovationssysteme, p. 115-150
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In: Varieties of Capitalism und Innovationssysteme, p. 115-150
In: Sozialwissenschaftliche Studien 23
Inhalt 1. Einleitung 2. Grundstruktur des institutionellen Wettbewerbs 2.1. Institutionen als Parameter institutionellen Wettbewerbs 2.2. Prozeß und Voraussetzungen des institutionellen Wettbewerbs 3. Neoklassische Modelle des institutionellen Wettbewerbs 3.1. Das Tiebout-Modell 3.1.1. Darstellung des Modells 3.1.2. Wirtschaftspolitischer Handlungsspielraum der Jurisdiktionen 3.2. Das MacDougall-Kemp-Modell 3.2.1. Darstellung des Modells 3.2.2. Wirtschaftspolitische Handlungsoptionen der Jurisdiktionen 4. Kritische Würdigung neoklassischer Modelleinstitutionellen Wettbewerbs 4.1. Beurteilungskriterien für Modelle und Problematik vonIdealisierungen 4.2. Beurteilung des Tiebout-Modells 4.2.1. Empirische Evidenz 4.2.2. Modellkritik 4.3. Beurteilung des MacDougall-Kemp-Modells 4.3.1. Empirische Überprüfung 4.3.2. Modellkritik 4.4. Vernachlässigung des politischen Wettbewerbs 5. Fazit: Neoklassische Modelle als normativeReferenzsysteme?
BASE
In: Neopluralismus und institutionelle Gewaltenteilung, p. 39-234
In: Kapitalistische Dynamik, p. 72-85
In: Preisstabilitätspolitik, p. 135-150
In: Preisstabilitätspolitik, p. 79-134
Cover -- Titel -- Impressum -- Vorwort -- Inhalt -- Abkü rzungsverzeichnis -- 1 Ergebnisskizze -- 2 Der Auftrag fü r das theologische Gutachten -- 3 Die rechtlichen Bestimmungen zum Religionsunterricht -- 3.1 Die Bestimmungen des Grundgesetzes zum Religionsunterricht -- 3.2 Die Verfassungsgerichtsentscheidung zum Religionsunterricht -- 3.3 Bestimmungen der Hamburger Staatsvertr äge zum Religionsunterricht -- Exkurs: Die beiden möglichen Formen des Religionsunterrichts in Hamburg -- 3.4 Das verfassungsrechtliche Gutachten von Hinnerk Wißmann -- 4 Die pluralistischen Bedingungen fü r den Religionsunterricht -- 5 Das Verhä ltnis von Religionen zueinander aus christlicher Sicht -- 5.1 Das strukturelle Verhä ltnis der Religionsgemeinschaften -- 5.2 Das innere Verhä ltnis religiöser Positionen zueinander -- 5.3 Das Verh ältnis des Christentums zu anderen Religionen -- 5.3.1 Die christlichen Grundlagen der Verh ältnisbestimmung -- 5.3.2 Exemplarische Befunde aus Schrift und Bekenntnis -- a) Gewalt und Gewaltverzicht bei der Konfrontation mit fremden Religionen -- b) Respektvolle Begegnung mit Angehörigen anderer Religionen -- c) Sendung zu Andersglä ubigen und Ungl äubigen -- d) Auseinandersetzung mit Abweichenden oder Abgefallenen -- 5.3.3 Systematische Zusammenfassung der Befunde -- 5.4 Bildung zur Toleranz im Religionsunterricht -- 6 Die Rolle der Erziehungsberechtigten und Schü ler -- 7 Die Rolle der Religionslehrkrä fte und ihrer Beauftragung -- 8 Fazit -- Literaturverzeichnis -- Anhang I -- Die Hamburger Staatsverträ ge zum Religionsunterricht -- Anhang II -- Didaktische Grunds ätze des Religionsunterrichts fü r alle (DGRUfa) -- Register -- A Stellen aus Heiligen Schriften -- I Bibelstellen -- II Koranstellen -- B Personen -- I Aus der Bibel -- II Aus der Theologie-, Kirchen- und Religionsgeschichte -- C Begriffe.
In: Der Vertrag über eine Verfassung für Europa: Analysen zur Konstitutionalisierung der EU, p. 453-472
Der Beitrag zur Konstitutionalisierung der EU beleuchtet das Verhalten und die Arbeit des Konvents bei der Ausgestaltung der Europäischen Verfassung. Im ersten Schritt wird zunächst die Konventsmethode, die Vorbereitung der Regierungskonferenz durch einen Konvent, als Antwort auf die Einbindung durch den Europäischen Rat beschrieben. Der zweite Schritt wirft einen Blick auf die Umsetzung der Konventsmethode, und zwar das (1) Spannungsverhältnis zwischen Präsidium und Plenum, (2) die Europäische Kommission als abwesenden Akteur, (3) das Plenum und seine Organe sowie (4) die Phasen der Konventsarbeit. Trotz mancher Defizite des Endergebnisses kann die Konventsmethode in ihrer doppelten Dimension insgesamt als entscheidende Innovation der europäischen Integration angesehen werden. Erstmals seit langem wurde eine Reform abgeschlossen, ohne dass von Left-Overs oder einem neuen Revisionsprozess die Rede war. (ICG2)
Wie die jüngste Entwicklung der internationalen Energiesituation gezeigt hat, wird die Notwendigkeit, weltweit alle verfügbaren Energiequellen zu nutzen, unumgänglich. Damit wird auch ein verstärkter Einsatz der Kernenergie in den Industrieländern und in wachsendem Maße ebenfalls in den Entwicklungsländern erforderlich. Allerdings benötigen hier die vielfältigen Probleme der Ökologie, der Ökonomie und der öffentlichen Akzeptanz, die mit der Nutzung der friedlichen Kernenergie verbunden sind, eine intensive Hilfestellung und enge Kooperation beim nuklearen Technologietransfer von Industrieländern in Entwicklungsländer. Neben Kooperationen im F + E-Bereich lag das Schwergewicht des Nukleartransfers zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern in der Vergangenheit in der Lieferung von angereichertem Brennstoff sowie von Reaktoren. Die Frage der Entsorgung von Kernkraftwerken und deren praktische Lösung wird sich zukünftig in verstärktem Maße mit wachsenden Mengen an abgebrannten Brennelementenauch in den Entwicklungsländern stellen. Deshalb erscheint es sinnvoll, daß die Entsorgungsfrage in die Verhandlungen der Rahmenbedingungen beim Nukleartransfer von Lieferländern in Empfängerländer mit einbezogen und unter Umständen direkt z.B. mit dem Export von Kernkraftwerken verknüpft wird. Ein wesentlicher Gesichtspunkt, der in der Vergangenheit den institutionellenRahmen und die vertragliche Struktur der internationalen Kooperation beim Nuklearhandel bestimmt hat, war der Aspekt der Non-Proliferation. Mit dem Atomwaffensperrvertrag im Jahre 1968 sollte auf der einen Seite ein Festsschreiben des Status Quo im Kernwaffenbereich erreicht und auf der anderen Seite eine möglichst ungehinderte friedliche Nutzung der Kernenergie ermöglichtwerden. Bemühungen von verschiedenen Staaten, sich über den sogenannten friedlichen Sprengkörper faktisch in den Besitz von Kernwaffen zu setzen, führte zu einer Verschärfung der vertraglichen Rahmenbedingungen im internationalen Nuklearbereich und gipfelte insbesondere in den Vereinigten ...
BASE
In: Geschichte und Gesellschaft 2.1976,4
In: Zukunft: die Diskussionszeitschrift für Politik, Gesellschaft und Kultur, Issue 6, p. 38-39
ISSN: 0044-5452
In: Osterreichische Zeitschrift fur Politikwissenschaft, Issue 4, p. 451-452
In: Geschichte und Gesellschaft 2.1976,4