Internationales Privatrecht: einschließlich der Grundzüge des internationalen Zivilverfahrensrechts
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In: Archiv des Völkerrechts, Volume 45, Issue 3, p. 382
ISSN: 1868-7121
Die Erkenntnisse der Völkerrechtslehre und der modernen politikwissenschaftlichen Friedens- und Konfliktforschung stehen weitgehend unverbunden nebeneinander, insbesondere fehlt eine Verknüpfung des komplexen Friedensbegriffs mit den rechtlichen und praktischen Bedingungen der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Diese Arbeit klärt, inwieweit der ICC tatsächlich ein nützliches Instrument für die internationale Staatengemeinschaft zur Unterstützung von Friedensprozessen sein kann. Eine vergleichende Analyse bezieht die Erfahrungen insbesondere des Jugoslawien-Tribunals mit ein und macht sie für die Bewertung des Friedenspotenzials des ICC fruchtbar. Hierbei zeigt sich, dass das das Friedenspotenzial des ICC von drei Faktorengruppen eingegrenzt wird: Das internationale Umfeld, lokale bzw. regionale Bedingungen, aber auch das Tribunal selbst haben Einfluss auf die Befriedungsfunktion. Aufgrund der Widersprüchlichkeiten zwischen einzelnen Einflussfaktoren wird der ICC in der Praxis seine Befriedungsfunktion nur graduell ausüben können. Wenngleich der ICC nicht das vielgepriesene Allheilmittel für einen idealen Weltfrieden darstellt, kann eine angemessene Nutzung des ICC im Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten wertvolle Beiträge zur Etablierung und Stabilisierung des Friedens sowie zur Versöhnung leisten.Der Autor lehrt als Dozent für Politikwissenschaft an der Universität Augsburg unter anderem zu den Themenfeldern Völkerrecht und Politik, Außenpolitik sowie Europäische Integration
In: Aktuelle Dermatologie: Organ der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie ; Organ der Deutschen Gesellschaft für Lichtforschung, Volume 33, Issue 6, p. 199-199
ISSN: 1438-938X
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 166
Main description: Genderfragen spielen im deutschen völkerrechtlichen Schrifttum bislang keine große Rolle. Hinzu kommt, dass in Deutschland der Anteil der Frauen unter den Völkerrechtlern nach wie vor gering ist. Dies legt es nahe, sich mit der Bedeutung der Gender-Problematik für das Völker- und das Europarecht zu beschäftigen. Absicht der Herausgeber war, klären zu lassen, ob es im materiellen Völkerrecht zu einem gender mainstreaming dergestalt gekommen ist, dass sich genderbezogene Ansätze inzwischen auch bei der Auslegung und Anwendung bestehender oder der Schaffung neuer Völkerrechtsnormen konkret nachweisen lassen.Welche Frauen haben es geschafft, sich in der "Männerdomäne" Völkerrecht Gehör zu verschaffen? Wie wirkt sich die teilweise noch vorfindbare Anknüpfung der Staatsangehörigkeit an den Ehemann beziehungsweise an den Vater international aus? Welche Stellung haben Homosexuelle, wie wird die Durchsetzung der Gleichberechtigung in der Europäischen Union und der UN-Frauenrechtskonvention gewährleistet, wie ist der Schutz von Frauen in bewaffneten Konflikten zu bewerten? All dies sowie eine umfassende Analyse feministischer Völkerrechtswissenschaft sind die Themen, die vorliegend behandelt werden.
Ein wesentliches Ziel des Buches ist es, das Geflecht der grenzüberschreitenden ökonomischen Einflusskanäle aufzuzeigen und zu erklären, ""wie die Welt zusammenhängt"". Damit verbunden, sollen die Ausführungen den Leser in die Lage versetzen, die Kernfragen der internationalen Wirtschaftspolitik beurteilen zu können
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Issue 19, p. 20-26
ISSN: 2194-3621
Entweder setzt man im israelisch-palästinensischen Konflikt weiter auf das längst gescheiterte Konfliktmanagement, oder man begibt sich auf die Suche nach einer Lösung des Konflikts. Ohne die Intervention der internationalen Gemeinschaft und der arabischen Staaten wird es keine Fortschritte geben. (APUZ)
World Affairs Online
Der Internationale Währungsfonds steckt derzeit in einer Orientierungskrise. Seine Mission erscheint ausgefasert und nicht eindeutig umrissen. Die Instrumente sind stark auf die Ex-post-Liquiditätshilfen konzentriert, ohne die Anreizwirkungen für das Aufkommen neuer Währungskrisen zu berücksichtigen. Die Quoten der Mitgliedsländer entsprechen nicht mehr den Gewichten in der aktuellen internationalen Arbeitsteilung, und die Entscheidungsprozesse geraten unter Kritik. Bei den Instrumenten sollte der IWF die Krisenprävention betonen. Dazu gehört ein effizientes Frühwarnsystem, in dem den internationalen Märkten und den Regierungen der Mitgliedsländer die Konsequenzen ihres Handelns und ihrer institutionellen Regelungen für die wirtschaftliche Entwicklung und für mögliche Währungskrisen aufgezeigt werden. Ferner sollte der IWF weniger Ex-post-Instrumente einsetzen und sich stärker auf Ex-ante-Instrumente konzentrieren. So sollte er verstärkt die Bedingungen für die Kreditvergabe ex ante festlegen, um aus der Rolle eines Zuchtmeisters, der im Nachhinein Auflagen macht, herauszukommen und um Fehlanreize durch ?moral hazard? zu vermeiden. Von der Ermittlung gleichgewichtiger Wechselkurse und der makroökonomischen Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Sinne prozesspolitischer Maßnahmen ist abzuraten. Der IWF sollte bei den Quoten die strukturellen Veränderungen in der Weltwirtschaft aufgreifen, damit er als Institution nicht die Unterstützung der aufstrebenden Volkswirtschaften der Weltwirtschaft verliert. Dabei sollte er die intransparente Formel der Quotenbestimmung durch eine neue Bretton-Woods-Formel ersetzen, die diese weltwirtschaftlichen Veränderungen widerspiegelt. Vor allem sollte sich der IWF auf seine Mission zurückbesinnen, Währungskrisen zu bekämpfen. Denn Währungskrisen werden auch in Zukunft eine immense Störung der Weltwirtschaft sein. Erfahrungsgemäß verlieren die nationalen Währungen bei den abrupten Abwertungen 50 Prozent und mehr ihres Außenwertes. Solche Krisen gehen mit verheerenden realen Verwerfungen einher, bei der in kurzer Zeit eine Volkswirtschaft 20 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts einbüßt. Entsprechend hoch liegen die Realverluste bei den Löhnen. Systemische Krisen sind noch schlimmer. Währungskrisen zu vermeiden und zu bekämpfen ist deshalb eine für die Weltwirtschaft zentrale Aufgabe. Die Welt braucht also den IWF. Andere Aufgaben, die eher entwicklungspolitisch motiviert sind, sollten der Weltbank überlassen bleiben. Der IWF verliert sonst seinen Fokus.
BASE
In: Gegenworte - Hefte für den Disput über Wissen, Issue 17, p. 72-75
Der Verfasser setzt sich mit den Standards zur Bewertung wissenschaftlicher Leistungen auseinander und unterscheidet drei Haupttypen: die wissenschaftsinternen methodischen Standards, Verfahrensstandards und Standards im Sinne von Referenzobjekten. Dabei stellt er fest, dass die Frage der internationalen Standardbildung beim Einsatz von Peer-Review-Verfahren weitgehend ungeklärt ist. Vor dem Hintergrund einer schnell anwachsenden Internationalisierung des Gutachterwesens diagnostiziert er einen Mangel an Wissen über die Standardisierung der Gutachterkriterien und der Maßstäbe, der Berücksichtigung und der Wirkung nationaler Review-Kulturen, wenn der enge fachwissenschaftliche Beurteilungsdiskurs überschritten wird. Er kommt zum Schluss, dass die Bildung von Standards auch in Zukunft eine Mischung aus eingeübter und durchgesetzter Praxis, aus strategischen Kalkülen und einer kritischen Reflexion sein wird. (ICG2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Issue 20/21, p. 24-30
ISSN: 2194-3621
"Gesellschaftliche Widerstände setzen internationale Institutionen immer stärker unter Zugzwang. Normative Ansprüche wie z.B. auf Autonomie, Partizipation, Transparenz oder Rechtsgleichheit werden oft enttäuscht und führen zu gesellschaftlichen Reaktionen, auf die internationale Institutionen reagieren müssen." (Autorenreferat)
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 181
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Issue 40/41, p. 23-29
ISSN: 2194-3621
"Die RAF, die 'Bewegung 2. Juni' und die Revolutionären Zellen verfügten über enge internationale Verbindungen. Palästinensische Gruppen trainierten die deutschen Linksterroristen militärisch. Zudem wurde die RAF Anfang der 1980er Jahre massiv vom MfS der DDR unterstützt." (Autorenreferat)
In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Volume 32, Issue 4, p. 21-51
ISSN: 2366-6846
'Ausgangspunkt der Untersuchung sind die in der Literatur zu findenden Gegensätze, die man den Disziplinen Politik- und Geschichtswissenschaft idealtypisch zuschreibt. Demnach existiere eine große Kluft zwischen den beiden Fächern. Der Artikel untersucht zunächst die spezifischen Gegenstände und methodologischen Besonderheiten wissenschaftlichen Arbeitens in beiden Disziplinen. Es wird argumentiert, dass die zu findenden Charakteristika nicht fundamentaler Natur sind. Trotzdem ist die gegenseitige Rezeption nur gering ausgeprägt. Historische Arbeiten werden in der Politikwissenschaft (wenn überhaupt) nur zur Überprüfung empirischer Sachverhalte genutzt, sozialwissenschaftliche Theorien nur in seltenen Fällen systematisch in historischen Studien verwendet. Historische Analysen leisten jedoch mehr als eine Erweiterung der Datenbasis; sie lenken den Blick auf Phänomene, für deren Erklärung eine klare Prozessorientierung notwendig ist. Eine rein synchron ausgerichtete Politikwissenschaft verschließt sich systematisch Erkenntnismöglichkeiten, die erst durch eine historische Perspektive sichtbar werden. Umgekehrt systematisiert eine theoretische Orientierung historisches Arbeiten und macht deren Ergebnisse anschlussfähig für die Sozialwissenschaften.' (Autorenreferat)
In: Materialien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 47
In: EBL-Schweitzer
Der vorliegende Band enthält die Vorschläge zur gesetzlichen Neuordnung des internationalen Privatrechts der Gesellschaften. Diese wurde von der durch die 2. Kommission des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht eingesetzten Spezialkommission für das internationale Gesellschaftsrecht erarbeitet. Die Einsetzung der Kommission sowie deren Beratungen erfolgten aus Anlass der gesellschaftsrechtlichen Urteile des EuGH zur Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften. Diese machten eine Neukonzeption des internationalen Gesellschaftsrechts erforderlich.Der von der Kommission erstellte Vorschlag einer EG-Verordnung, hilfsweise einer Regelung im deutschen EGBGB, über das internationale Gesellschaftsrecht hat zum Ziel, die im Gefolge der EuGH-Rechtsprechung notwendige Neuordnung dieses Rechtsgebietes anzustoßen und entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Veröffentlicht werden die dem deutschen Bundesjustizminister unterbreiteten Vorschläge für eine europäische und hilfsweise für eine deutsche Regelung, samt den für die Kommission erstatteten Gutachten und Sitzungsberichten. Die Vorschläge sind wegen der europaweiten Bedeutung des Themas in deutscher, englischer und französischer Sprache verfasst.