Um die ökologische Effektivität der im Juni 1992 vereinbarten Klimarahmenkonvention und ihrer zukünftige Protokolle sicherzustellen, ist eine Kontrolle der Vertragstreue der Vertragsparteien (Verifikation) nötig. Eine wirksame Verifikation i. e. S. ist aber in dem sich abzeichnenden Klimaregime gegenwärtig und wahrscheinlich auf absehbare Zeit nicht durchzusetzen. Die Hindernisse einer wirksamen Vertragsüberprüfung sind erstens die mangelnde Verifikationseignung der meisten Verifikationsobjekte und zweitens die mangelnde Akzeptanz durch die Vertragsparteien. Ausgangsthese der vorliegenden Analyse ist, daß die unzureichende Akzeptanz als Hindernis von Klimaverifikation durch eine Vorbereitung von Verifikation in den bereits arbeitenden Umweltmeßnetzen umgangen werden kann. Es gibt mehrere Umweltbeobachtungsmeßnetze, die sich mit den Medien Luft und Atmosphäre befassen. Sie sind in ihrer gegenwärtige Gestalt nicht für die Übernahme von Verifikationsaufgaben in der Klimapolitik geeignet. Einzelne Elemente hingegen sind durchaus brauchbar, andere müssen modifiziert oder ausgebaut werden. $\textbf{Technische, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte}$ Die $\textbf{Nutzung bestehender LuftmeBnetze spart Ressourcen}$. Denn es kann auf bestehende Einrichtungen sowie auf vorhandene Arbeitskraft und Expertise in Internationalen Organisationen zurückgegriffen werden. Damit werden laufende Kosten und Investitionskosten gespart. Außerdem ist in dem Maße, in dem bestehende Einrichtungen schon genutzt werden können, Zeit gewonnen, die sonst die Anlaufphase von Meßsystemen kennzeichnet. [.]
Die Herausforderung: Steigender Anpassungsdruck durch die Globalisierung der Märkte Die Globalisierung der Märkte wird in Europa vor allem deswegen als schmerzhaft empfunden, weil sie mehr Flexibilität auf den besonders geschützten Arbeitsmärkten erfordert. Unter Druck geraten vor allem geringqualifizierte Arbeitskräfte, deren Einkommens- und Beschäftigungschancen nachhaltig beeinträchtigt werden. Strategische Industriepolitik: Keine erfolgversprechende Antwort auf die Globalisierung Oft wird ein Handlungsbedarf für eine gezielte staatliche Aktivität vor allem in technologieintensiven Industrien behauptet. In einer dynamischen und integrierten Weltwirtschaft gibt es jedoch kaum eine Marktführerstellung, die mit Hilfe der Forschungs- und Technologiepolitik erobert und auch auf Dauer gehalten werden könnte. Überdies sind staatliche Instanzen überfordert, solche Felder klar im voraus auszumachen und die Instrumente einer strategischen Forschungs- und Technologiepolitik zielführend zu gestalten und einzusetzen. Unternehmen treffen ihre Entscheidungen über Forschungs- und Produktionsstandorte ohnehin immer stärker im weltweiten Maßstab. Konzepte zur Förderung nationaler und selbst europäischer "Champions" werden daher noch fragwürdiger. Protektionismus: Kostspielig, unfair und wirkungslos Das Regelwerk des GATT zielt primär darauf ab, durch ein allgemeines Verbot der Diskriminierung zur Fairneß im weltweiten Handel beizutragen. Letztlich heißt dies, allen Ländern die gleiche Chance einzuräumen, sich in die internationale Arbeitsteilung integrieren zu können. Die Industrieländer sind jedoch zunehmend bestrebt, sich mit protektionistischen Eingriffen vor angeblich unfairem Wettbewerb zu schützen. Vielfältige Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot kommen ihnen dabei entgegen. Protektionismus hat die Globalisierung freilich nicht verhindern können und wird es auch in Zukunft nicht vermögen. Er ist auch kein effizienter Weg für Industrieländer, um für einen erfolgreichen Anpassungsprozeß Zeit zu gewinnen, und den Entwicklungsländern wird die Integration in die Weltwirtschaft — und damit der Weg, der Armut aus eigener Kraft zu entrinnen — erschwert. Die Aufgabe: Ein internationales Regelwerk für mehr Wettbewerb Dynamische Konkurrenten zu disziplinieren, statt die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, dies ist keine Antwort auf die Globalisierung. Ein internationales Regelwerk kann Einkommen und Beschäftigung nur dann nachhaltig sichern, wenn es auf den Wettbewerb als die treibende Kraft der wirtschaftlichen Entwicklung setzt. Dabei bedarf die Handelsordnung der Ergänzung durch eine internationale Wettbewerbsordnung, weil unternehmerische Globalisierungsstrategien — wie z.B. internationale Kooperationen — durchaus Marktschranken für neue Anbieter darstellen können. Internationale Wettbewerbsregeln sollten eine Überwachung internationaler Kartelle ermöglichen. Sinnvoll wäre darüber hinaus eine internationale Fusionskontrolle, die aber auf absehbare Zeit nicht realisierbar erscheint.
Es ist kaum ein Zufall, daß sich die ausländischen Direktinvestitionen in andere Regionen verlagerten, solange der Standort Lateinamerika durch Überschuldung, ökonomische Stagnation und eine allenfalls begrenzte Reformbereitschaft gekennzeichnet war. Die jüngste Wiederbelebung der Direktinvestitionen in Lateinamerika war von Land zu Land unterschiedlich stark ausgeprägt. Zu hohen Zuflüssen kam es insbesondere dort, wo die Märkte für Auslandsinvestoren und Importe geöffnet, gesamtwirtschaftliche Wachstumspotentiale besser genutzt, makroökonomische Instabilitäten überwunden, Investitionen in Humankapital erhöht und kooperative Lösungen der Schuldenprobleme in eine verbesserte Bonität auf den internationalen Kapitalmärkten umgesetzt wurden. Danach konnten vor allem Mexiko, Chile und Argentinien ihre Attraktivität für ausländisches Risikokapital steigern. Brasilien und Peru bildeten durchweg den Gegenpol. Die deutschen Auslandsinvestoren reagierten vergleichsweise schwach und nur verzögert auf die Änderung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in den lateinamerikanischen Gastländern. Für die Beharrungstendenz war mitverantwortlich, daß deutsche Unternehmen ihre Investitionen in Entwicklungsländern auf wenige Staaten Lateinamerikas konzentrierten. Unternehmen waren zu Gefangenen früherer Entscheidungen geworden und verfolgten angesichts der hohen gebundenen Altinvestitionen vorwiegend defensive Anpassungsstrategien. Reformbereite Gastländer konnten nicht darauf vertrauen, daß die deutschen Direktinvestitionen ähnlich stark wie die globalen Ströme zu ihren Gunsten umgelenkt wurden. Wegen der Besonderheiten im deutschen Investitionsverhalten können die gegenwärtig positiven Einschätzungen des Standorts Lateinamerika nicht automatisch mit höheren Zuflüssen in der Zukunft gleichgesetzt werden. Am ehesten wird Mexiko von vermehrten deutschen Investitionen profitieren, weil man nach der NAFTA-Vereinbarung von dort aus die nordamerikanischen Märkte kostengünstig beliefern kann. Der Effekt der sonstigen Freihandelsvereinbarungen in Lateinamerika wird dagegen eher gering bleiben, nicht zuletzt weil die Voraussetzungen für eine erfolgreiche regionale Integration oftmals fehlen. Regionale Integrationsbemühungen sind in keinem Fall ein Ersatz für nationale Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsklimas in Lateinamerika. Nur wenn der Reformkurs beibehalten wird und die Wirtschaftspolitik glaubwürdig bleibt, werden sich verbreitete Befürchtungen, daß es sich bei den Kapitalzuflüssen der letzten Jahre nur um ein Strohfeuer handelt, als grundlos erweisen. Für die Bundesrepublik und andere Industrieländer gilt es, die wirtschaftspolitischen Reformen in Lateinamerika durch Marktöffnung und den Abbau handelspolitischer Diskriminierungen abzusichern. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit ist die Förderung der Humankapitalbildung von vorrangiger Bedeutung. Die Wirksamkeit einer derartigen Unterstützung von Wirtschaftsreformen auf die Attraktivität der Gastländer für ausländische Direktinvestitionen ist höher einzuschätzen als der Effekt spezifischer Anreize für Direktinvestitionen in Lateinamerika. Die Erfahrung zeigt, daß direkte Fördermaßnahmen nicht nur ordnungspolitisch bedenklich, sondern auch wenig wirksam sind.
Die Arbeitserlaubnis ist das wichtigste Instrument zur Kontrolle des Arbeitsmarktzugangs von ausländischen Immigranten. Die Erteilung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis wird - unter Beachtung des Anwerbestopps - normalerweise nur dann vorgenommen, wenn kein Deutscher oder gleichberechtigter Ausländer für die zu besetzende Arbeitsstelle zur Verfügung steht (Inländerprimat). Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit die internationale Zuwanderung Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit einheimischer Arbeitnehmer besitzt, und ob Inländerprimat und Anwerbestopp in dieser Hinsicht die ihnen zugedachte Schutzfunktion erfüllen. Die empirische Analyse bezieht sich mit den Jahren 1989 bis 1993 auf eine Phase enorm hoher Zuwanderung und wird auf Basis regionaler Variation (westdeutsche Arbeitsamtbezirke) ausgeführt. Dabei wird explizit räumliche Interaktion zwischen benachbarten Regionen berücksichtigt. Es zeigt sich, daß die Zuwanderung von arbeitserlaubnispflichtigen Ausländern im wesentlichen neutral, mitunter sogar positiv auf den Arbeitsmarkt. gewirkt hat, während sonst die Zuwanderung negative Effekte besessen hat. Dabei gingen von der Zuwanderung deutscher Arbeitnehmer die stärksten absoluten Effekte, von der Zuwanderung von EU-Bürgern die stärksten relativen Effekte aus. ; The work permit is the most important instrument to control the labour market access of foreign immigrants in Germany. The general work permit is only be granted if no German or privileged foreigner is available for the job concerned (native privilege). In this paper we analyse the effects of international migration on local unemployment and the role of native privilege and recruitment stop in this perspective. The empirical analysis conducted in the years 1989 to 1993 reflects a period of extraordinary high immigration. It is based on local labour markets (West German Labour Market Districts) and considers explicitly the spatial interaction between contiguous regions. We find a neutral and in somes cases even favourable effect of the labour market entrance of immigrants with work permits on local unemployment. On the contrary, almost all other kind of immigration led to increased unemployment. Thereof, the immigration of German workers had the strongest effects in absolute values, the immigration of EU-citizens in relative values.
An increasing number of enterprises is engaged in international markets. In order to be successful in these markets, enterprises are forced to base their personnel policy on stronger internationally orientated considerations. One instrument useful to realise this goal is to send employees to an establishment abroad. However, several problems might arise due to diverging interests and goals of employer and employees concerning the entry in the foreign enterprise. The study analyses how these problems are solved, i.e. whether individual contracts or collective agreements concluded between employer and works council are applied. The analysis is based on theoretical considerations as well as on the results of several case studies that have been conducted in enterprises in Rhineland-Palatinate. The analysis leads to the result that collective agreements are but exceptional cases. Existing regulations in this area nomally contain regulations concerning the selection, arrangements to prepare the stay abroad and the remuneration. The assistance abroad and the reintegration in the enterprises sending employees abroad are aspects being regulated less often. The results seem to indicate a correlation between the existence of such collective agreements and the number of employees, the number of establishrnents abroad, as well as the proportion of export. However, the existence of a works council seems to have no influence on the conclusion of regulations in this area. These results, as well as a discussion with experts have led to the following conlusion: the lack of information and knowledge on aspects to be negotiated between works council and employer results in only a few collective agreements being concluded in this area. In order to close this gap, an examplary agreement has been elaborated.
Die Herausforderungen für die Informationstechnik waren Gegenstand einer internationalen Konferenz, die im Juni 1993 in Dresden stattfand. In diesem Band wird ein repräsentativer Querschnitt der Konferenzbeiträge vergelegt. Es werden die Anforderungen an die Informationstechnik aus Sicht von Wirtschaft, Politik und Kultur dargestellt. Die Informationstechnik ist eine Schlüsseltechnologie, die Gegenwart und Zukunft bestimmt. Sie ist Grundlage für die Entwicklung der Industrieländer innerhalb der internationalen Konkurrenzbeziehungen. Die Einsatzmöglichkeiten und Wirkungen neuer Informations- und Kommunikationstechniken sind jedoch widersprüchlich und werden kontrovers diskutiert. Mit den Chancen und Risiken dieser Techniken befassen sich die Beiträge des Konferenzberichtes.
Mit seinem Hauptwerk 'De Iure Belli ac Pacis' gilt Hugo Grotius (1583 - 1645) als Gründer einer systematischen modernen Völkerrechtstheorie. In dem vorliegenden althistorischen und rechtshistorischen Beitrag wird Grotius Werk demgegenüber auf seine Beziehungen zum Altertum und zum älteren Christentum untersucht. Im ersten Teil widmet sich der Autor der Frage, ob man - selbst bei Beschränkung auf grundsätzliche Züge - überhaupt zusammenhängend von von einem Völkerrecht der Antike reden kann und worin seine gemeinsamen Züge und Besonderheiten liegen könnten. In diesem Zusammenhang kommt er zu dem Ergebnis, daß ungeachtet einer Pluralität antiker Rechtssysteme eine Reihe universeller Rechtsfiguren in einer Vielzahl von Äußerungsformen ausgemacht werden kann, die auch entscheidend das moderne Völkerrecht formen: die Subjekte des Völkerrechts, Rechtshandlungen zwischen diesen Subjekten, der Begriff eines überall als solchen geltenden Unrechts , das Kriegsrecht , das Recht einer Gemeinschaft verschiedener Völkerrechtssubjekte, das durch Vertragsbeziehungen begründet wird. Die besonderen Züge antiker Völkerrechtssysteme sieht der Autor in ihrem unilateralen Charakter, im Gegensatz zu dem bilateralen oder multilateralen Charakter moderner Völkerrechtsordnungen, darüberhinaus in der zentralen Bedeutung des Krieges in seiner Funktion als Instrument der Rechtsbehauptung und -durchsetzung und schließlich in dem nahezu völligen Fehlen einer Positivierung. Rechtliche Aussagen in antikem Völkerrecht pflegen aus vorpositiven Standards abgeleitet zu sein, die wiederum stark bestimmt werden durch Religion, Tradition und allgemeine Gerechtigkeits- oder Natur-der-Sache-Abwägungen. Im zweiten Teil zeigt der Autor, daß Grotius in seinem Hauptwerk in erheblichem Maße auf antiken Konzepten und ihren Autoren aufbaut, ohne sie allerdings unkritisch zu übernehmen. Die Untersuchung geht in zwei Schritten vor: zunächst wird im Rahmen einer Analyse des Referenzsystems der Umfang, in dem sich Grotius mit antiken und mit Autoren und Werken seiner Zeit befaßt, quantitativ ermittelt und bewertet. Hier findet der Autor eine intensive Auseinandersetzungen in beide Richtungen. Im nächsten Schritt erhärtet und substanziiert er dieses Ergebnis anhand der Erörterung von vier thematischen Komplexen: Grotius Interesse für die Quellen eines bindenden Völkerrechts, für die souveränen Völkerrechtssubjekte, für die Rechtstitel auf Territorialbesitz und schließlich für das Recht der Begrenzung von Kriegshandlungen, für das Neutralitätsrecht und für die Regeln des diplomatischen Verkehrs. Abschließend kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß sich in Grotius Werk eine beeindruckende, wenn auch immer kritische Verbundenheit mit der ganzen literarischen Tradition aus dem Altertum offenbart - eine neuzeitliche Form der Völkerrechtsrezeption aus dem Altertum. ; With his main work De lure Belli ac Pacis, Hugo Grotius (1583-1645) is considered the founder of a systematic modern doctrine of international law. In the present classical-historical and legal-historical text Grotius' work is examined concerning its relation to the classical and early Christian period. In the first section, the author devotes himself to the question whether one may speak at all, even with regard to basic features, of a homogeneous classical international law and what its characteristic structures and peculiarities are. In this connection, he concludes that notwithstanding the plurality of classical legal approaches a canon of universal basic convictions pertaining to a variety of topics is discernable which also decisively shape modern international law: the subjects of international law, legal transactions between these suhjects, the concept of a universally assumed wrong, the laws of war, the law of a community of several suhjects of international law which are parties to a treaty. The author identifies as particular features of classical international law its unilateral character, in contrast to the bilateral and multilateral character of relations within the modern community of states, furthermore, the dominating position of war as an instrument to determine and secure rights as well as its almost complete lack of codification. Legal orientations in classical international law are derived from pre-positive standards, which are in turn characterized by religion, custom or argumentation based on justice / nature-of-things. In a second section, the author shows that Grotius draws decisive support in his main work from classical notions and their originators without, however, adopting them uncritically. The investigation proceeds in two steps: first, in analyzing his system of references, the scope of Grotius' concern with classical in comparison to contemporary writings is quantitatively ascertained and evaluated. Here, the author finds intensive reflection in both directions. Subsequently, he verifies and substantiates this conclusion in discussing four topic-complexes: Grotius' attention to the sources of a binding multilateral international law, to the subjects of international law, to titles to territorial claims, as well as to the law with respect to limitations on war, to neutrality and to diplomatic law. Ultimately, the author comes to the conclusion that an impressive although always critically considered relationship to the tradition of the classical authors manifests itself in Grotius' work, an early modern form of reception of classical law.
Hitherto, little detailed research on Japanese non-governmental organizations (NGOs) has been carried out neither in Japanese nor in Western academic disciplines. This article is based on the interim results of a comprehensive study on about 500 NGOs in Japan, which are respectively active within the fields of international cooperation and development aid. As far as their history and present situation, activities or internal organizational structures are concerned, the research on NGOs currently depicts a rather wide and complex diversity. Moreover, at present they represent a large proportion of citizen-initiated organizations outside the established political system. However, despite their growing number and various activities, they can hardly be seen to have any political impact. The large majority of these organizations seems to exert neither direct nor indirect influence on political decisions related to the offical international cooperation of Japan. This can be attributed partly to the structure of the organizations themselves – particularly the motivation of most of their activists or active members, who are mainly interested in creating some kind of meaningful leisure activity through their voluntary actions rather than in any true political involvement. Also, the actual possibilities for NGOs to participate in political decision-making inside the established political structures are very limited. In consideration of these facts, the majority of Japanese NGOs can hardly be regarded as a significant political movement.
Roland Götz ; Zsfassung in engl. Sprache ; Inhaltsverzeichnis ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Z 68.247-1994,8/9