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Die Integration von Kultur- und Kreativwirtschaft und internationaler Kulturpolitik kann laufende Internationalisierungsprozesse erneuern: Sie kann als Ideengeber und Transmissionsriemen dienen. Sie kann in die Auslandskommunikation und in die Arbeit der Mittlerorganisationen eingebunden werden, sie kann aber auch mit der Außenwirtschaftsförderung verschränkt werden. Während Länder wie Großbritannien und Österreich wachstums- und exportorientierte Kreativwirtschaftspolitiken betreiben, haben andere Länder Europas querschnittsorientierte Politikansätze entwickelt. Die Niederlande, Frankreich und skandinavische Länder verbinden Kreativwirtschaftspotenziale mit kulturellen und gesellschaftlichen Attributen. Wie könnte eine integrierte Sicht auf eine internationale Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik aussehen, die sich über die Dichotomie Kultur und Wirtschaft hinwegsetzt und dann beispielsweise Kreativität, Inklusion und transnationale Vernetzung in den Mittelpunkt außenpolitischer Aktivitäten stellt?
Die Integration von Kultur- und Kreativwirtschaft und internationaler Kulturpolitik kann laufende Internationalisierungsprozesse erneuern: Sie kann als Ideengeber und Transmissionsriemen dienen. Sie kann in die Auslandskommunikation und in die Arbeit der Mittlerorganisationen eingebunden werden, sie kann aber auch mit der Außenwirtschaftsförderung verschränkt werden. Während Länder wie Großbritannien und Österreich wachstums- und exportorientierte Kreativwirtschaftspolitiken betreiben, haben andere Länder Europas querschnittsorientierte Politikansätze entwickelt. Die Niederlande, Frankreich und skandinavische Länder verbinden Kreativwirtschaftspotenziale mit kulturellen und gesellschaftlichen Attributen. Wie könnte eine integrierte Sicht auf eine internationale Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik aussehen, die sich über die Dichotomie Kultur und Wirtschaft hinwegsetzt und dann beispielsweise Kreativität, Inklusion und transnationale Vernetzung in den Mittelpunkt außenpolitischer Aktivitäten stellt?
In: Politische Vierteljahresschrift, Volume 36, Issue 2, p. 197-219
"Vor dem Hintergrund der kooperationstheoretischen fundierten Diskussion um internationale Regime entwickelt der Artikel ein Konzept von 'Regieren' im internationalen System. Innerhalb bestimmter Grenzen vermögen Normen das Verhalten rationaler Nutzenmaximierer zu beeinflussen und können deshalb für die gezielte Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung bestehender Kooperationsmöglichkeiten eingesetzt werden. Sie stellen aber erst dann geeignete Lenkungsinstrumente dar, wenn sie unabhängig von dem zu beeinflussenden Verhalten gebildet werden können. Dazu bedarf eine an Kooperation interessierte Gruppe von Akteuren der kollektiven Entscheidungsfähigkeit. Die Interaktion muß auf eine neue Ebene verlagert werden, auf der kommuniziert und nicht gehandelt wird. Die Bildung gemeinsamer normativer Erwartungen im Rahmen von Verhandlungen, einer besonders geeigneten Form der Kommunikation, wird damit zum Kern des Regierens." (Autorenreferat)
In: Management 10-2012
Die Internationale Personalwirtschaft wird in global geführten Unternehmen immer mehr als ein Koordinationsinstrument begriffen, das sich finanzorientierter Instrumente wie des Internationalen Entgeltmanagementsystems mit Aktienoptionsprogrammen und des Berliner Humankapitalbewertungsmodells zur Leistungsmessung und Entgeltfindung von Niederlassungsleitern und Führungskräften bedient.
ISSN: 2193-9527
In: Internationales und europäisches Privat- und Verfahrensrecht 17
In Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug hat die Frage nach den anwendbaren Beweisregeln vielfach entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang. Die EU-Verordnungen "Rom I" und "Rom II" beinhalten erstmals europaweit einheitlich geltende beweisrechtliche Kollisionsnormen für das internationale Schuldrecht.Die Arbeit widmet sich zunächst einer umfassenden Analyse dieser Regelungen unter Berücksichtigung der früheren Rechtslage im unvereinheitlichten Recht und der besonderen Systematik des internationalen Beweisrechts als einem Rechtsgebiet an der Schnittstelle von internationalem Privatrecht und internationalem Verfahrensrecht. Auf dieser Grundlage werden sodann sämtliche praxisrelevanten Beweisregeln mit Blick auf das jeweils anwendbare Recht analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Auswirkungen auf die forensische Praxis gelegt. Schließlich werden Vorschläge für eine Novellierung des internationalen Beweisrechts gemacht
In: Internationales und europäisches Privat- und Verfahrensrecht Band 17
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
In Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug hat die Frage nach den anwendbaren Beweisregeln vielfach entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang. Die EU-Verordnungen "Rom I" und "Rom II" beinhalten erstmals europaweit einheitlich geltende beweisrechtliche Kollisionsnormen für das internationale Schuldrecht.Die Arbeit widmet sich zunächst einer umfassenden Analyse dieser Regelungen unter Berücksichtigung der früheren Rechtslage im unvereinheitlichten Recht und der besonderen Systematik des internationalen Beweisrechts als einem Rechtsgebiet an der Schnittstelle von internationalem Privatrecht und internationalem Verfahrensrecht. Auf dieser Grundlage werden sodann sämtliche praxisrelevanten Beweisregeln mit Blick auf das jeweils anwendbare Recht analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Auswirkungen auf die forensische Praxis gelegt. Schließlich werden Vorschläge für eine Novellierung des internationalen Beweisrechts gemacht
In: Schwerpunktbereich
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
ISSN: 2364-5288
In: Kurzlehrbücher für das juristische Studium
Das Internationale Zivilverfahrensrecht umfasst die Gesamtheit der von deutschen Gerichten zu beachtenden Normen für Prozessrechtsverhältnisse mit Auslandsberührung. Sie leiten sich teilweise aus dem deutschen Zivilprozessrecht her, sind aber zunehmend in EU-Verordnungen und internationalen Übereinkommen geregelt. Der vorliegende Band will Studierenden wie Praktikern die Grundlagen und Zusammenhänge dieser Rechtsmaterie verständlich machen, Streitfragen erörtern und Position beziehen. Behandelt werden: Grundlagen, Völkerrechtliche Grenzen der Gerichtsgewalt, Erkenntnisverfahren, Anerkennung und Vollstreckung, Insolvenzrecht, Schiedsgerichtsbarkeit. Das Werk eignet sich hervorragend zur Einarbeitung und Vertiefung für Studierende, Referendare und Praktiker.
In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Issue 3, p. 38-60
"Eine Ausdehnung des Selbstverteidigungsrechts auf 'vorbeugende Verteidigung' ist unnötig. Das bestehende Völkerrecht bietet einen hinreichenden Rahmen, um dem internationalen Terrorismus zu begegnen. Unilaterale Antworten sind kontraproduktiv, denn sie spielen dem terroristischen Angriff auf die internationale Ordnung in die Hände." (Autorenreferat)