Darstellung und Überprüfung des Erklärungswerts des in der amerikanischen Politikwissenschaft entwickelten Regimekonzepts. - "Internationale Regime" (IR) zielen darauf ab, die empirisch beobachtbaren regelhaften Interaktions- und Verhaltensmuster von Akteuren in einem gegebenen Sektor internationaler Politik zu erklären. "Als Analyseeinheiten ermöglichen IR eine von den klassischen Fragen der Friedens- und Konfliktforschung angeleitete Analyse sektoraler Politikverflechtung ... Am Beispiel der Theoreme der 'komplexen Interdependenz' und der 'Hegemoniezyklen' wird illustriert, wie 'grand theories' durch die Regimeanalyse zugänglich gemacht werden können ..." (PVS) (AuD-Br)
"Die seit 1976 vorliegenden jährlichen Außenpolitischen Berichte, die mit dem Jahre 1979 in gedruckter Form erscheinen, enthalten jeweils eine Darstellung der Tätigkeit der in Wien ansässigen internationalen Organisationen" sowie der wichtigsten internationalen Konferenzen in der österreichischen Bundeshauptstadt und unterstreichen deren positive Bilanz als internationale Konferenzstadt. (GW)
"Durch die weltweite ökologische Problematik der zunehmenden Industrialisierung sowie durch Unglücksfälle wurden das internationale Umweltbewußtsein geschärft und das bisher vorherrschende Souveränitäts-Denken abgebaut. Die internationale Umweltpolitik beginnt mit der Stockholmer Umweltkonferenz (1972); seither ist die Dritte Welt der Auffassung, daß auch sie durch eine internationale Umweltpolitik gewinnen kann. 1982 wurde ein UN-Dokument vorgestellt, das erstmals die Elemente einer internationalen Ökologiepolitik enthält; hinzu kamen Konzepte, die zu einem gemeinsamen Management verpflichten, um das gemeinsame Ökosystem zu pflegen und zu erhalten. Die erforderliche übergreifende Ansatz, bei dem außerdem die Umweltpolitik zur Querschnittsaufgabe der anderen Politikbereiche wird, wird erst seit 1987 weltweit gefördert; vorher kam es häufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft. Die EG hat trotz der ökologischen programmatischen Anreicherung von 1987 eine zumindest faktische 'Wirtschaftslastigkeit' bis heute nicht ganz abgelegt; dennoch hat sie einige sehr anspruchsvolle Regelungen auch für das deutsche Umweltrecht geschaffen. Das United Nations Environment Programme (UNEP) hat eine ökologisch sehr ausgewogene internationale Umweltpolitik betrieben, der nicht nur die Dritte Welt viel zu verdanken hat. Ein relativ befriedigendes Ökomanagement existiert für die meisten Regionalmeere (durch UNEP), für einige internationale Flüsse, für den sauren Regen (durch die Economic Commission for Europe, ECE) und neuerdings für den grenzüberschreitenden Abfalltransport (durch UNEP). Die Zerstörung der Ozonschicht, die globale Klimakatastrophe und die Vernichtung der tropischen Wälder ('Lungen des Erdballs') stellen angesichts ihrer Dringlichkeit und Lebenserhaltung Herausforderungen dar, welche eine sehr weitgehend Aufgabe von staatlicher Souveränität zugunsten internationaler Kooperation für ein gemeinsames Ökomanagement erfordern. Die Dritte Welt scheint hierzu inzwischen bereit zu sein; auch aus dem Ostblock kommen ermutigende Ansätze. Die Industriestaaten als die Hauptverschmutzer der Welt müssen noch stärker als bisher ihre technische und finanzielle Hilfe betroffenen Staaten zur Verfügung stellen." (Autorenreferat)
"Internationale Beziehungen und Friedensvölkerrecht sind eng miteinander verbunden. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben sich an den in der Satzung der Vereinten Nationen niedergelegten 'Grundnormen' zur Gestaltung der zwischenstaatlichen Beziehungen auszurichten. Sie sind auch dann verbindlich, wenn diese nicht als positive Rechtsnormen im Völkerrecht Niederschlag gefunden haben. Die Außenpolitik der Mitgliedstaaten hat sich dementsprechend in ihrer Ausgestaltung und Interessenartikulation an diesen 'Grundnormen' zu orientieren. Die Souveränität der Staaten tritt dabei in den Hintergrund und wird ersetzt durch eine kooperative Politik der zwischenstaatlichen Beziehungen im System der Vereinten Nationen, um die Weltpolitik global zu steuern und zu beeinflussen. Auch die Bundesrepublik ist an diese 'Grundnormen' gebunden und hat sich im Rahmen des Friedensvölkerrechts an den Friedensaktivitäten der Vereinten Nationen zu beteiligen, auch dann, wenn das Grundgesetz lediglich als 'völkerrechtsfreundlich' vom Bundesverfassungsgericht angesehen wird. Einer Beteiligung an Friedenstruppen der Vereinten Nationen stehen daher verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegen. Die neue Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen durch die Konvergenz der Interessen der beiden Großmächte in der Weltpolitik verlangt von der Bundesrepublik eine noch intensivere Beteiligung und Verantwortung für die Weltpolitik. Weniger denn je kann sich die Bundesrepublik auf ihre Grenzen beschränken. Dazu ist erforderlich, daß über die Außenpolitik, das System der Vereinten Nationen und die Akteure im internationalen System informiert wird, um Denkstrukturen und Interessen nicht nur der europäischen Partner, sondern auch von außereuropäischen Staaten und Ländern zu erkennen und einschätzen zu lernen. Jede einseitige juristische Betrachtungsweise oder eine ausschließliche politikwissenschaftliche 'Macht'-Analyse sind keine adäquaten Instrumente mehr, um Weltpolitik zu betreiben." (Autorenreferat)