"Plurale Gesellschaften im Allgemeinen und multi-ethnische im besonderen haben ein Integrationsproblem, da mehrere Gruppenloyalitäten miteinander konkurrieren, kollektive Wertesysteme eine je eigene Suprematie beanspruchen und im Namen von kollektiven Werten Forderungen nach privilegiertem Zugang zu politischer Macht oder ökonomischen Ressourcen angemeldet werden. Vielvölkerstaaten mit kompakt siedelnden Gruppen verkörpern eine spezifische Form dieses Integrationsproblems, und zwar weil kompakte Siedlung meist mit hoher Kommunikationsdichte, Ressourcenbündelung und subnationalen Identitäten, d.h. politischer Mobilisierungsfähigkeit, einhergeht. Unter welchen Voraussetzungen kann Föderalismus zur Deeskalation, Einhegung, Diffusion und Verregelung von ethnischen Konflikten beitragen? Wodurch werden gewaltfreie, lösungsorientierte, kooperative Formen der Konfliktbearbeitung gefördert? Das Konfliktregelungspotential wird daran gemessen, ob Konflikte in bestehenden Institutionen oder als Kampf um die Institutionen an sich ausgetragen werden, ob legitime, neutrale und autoritative Institutionen der Konfliktregelung existieren und institutionelle Arrangements flexibel und fähig sind, ethnisch-territoriale Kohäsion zu fragmentieren. In vier vergleichenden Fallstudien zu Russland, Indien, Nigeria und Spanien werden diese Indikatoren angewandt. (...)" (Autorenreferat)
In diesem Einführungsband werden zunächst einige wichtige Grundlagen für den Umgang mit Konflikten auf den verschiedenen Ebenen und für Friedensstrategien vermittelt. Im zweiten Teil befasst sich der Band mit rechtlichen und anderen Verfahren der Konfliktregelung im demokratischen Rechtsstaat. Der dritte Teil behandelt ein breites Spektrum von Regelungsmöglichkeiten für interethnische und interkulturelle Konflikte. Im vierten Teil geht es um die Möglichkeiten internationaler Organisationen, vor allem der Vereinten Nationen, zur Konfliktregelung zwischen und innerhalb von Staaten beizutragen. Die einzelnen Einführungsteile werden um zahlreiche vertiefende Fallbeispiele sowie um in Seminargruppen einsetzbare Prioritätenspiele ergänzt. Dr. rer.soc. Berthold Meyer, langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Frankfurt a. M. und Honorarprofessor am Zentrum für Konfliktforschung der Philipps-Universität Marburg.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Der Autor unternimmt eine kurze Bestandsaufnahme des Geschäftsanfalls der Gerichte und stellt einige Thesen zu den Selektivitäten gerichtlicher Streithandlung auf. Es wird u. a. festgestellt, daß bei steigender Inanspruchnahme der Gerichte in der Bundesrepublik gleichzeitig Tendenzen der informellen Regelung von Rechtskonflikten registriert werden. Der Schwerpunkt der Informalisierung verlagert sich aus dem Bereich der normorientierten, strafrechtlich relevanten Behandlung von Bagatelldelikten in den Bereich der zivilrechtlich relevanten, stärker interessenorientierten Konflikte zwischen Konsumenten und Produzenten/ Händlern. Hier haben sich auf Dauer gestellte Schieds- und Schlichtungsstellen etabliert, die für den Benutzer kostengünstige und an einer einvernehmlichen Schlichtung orientierte Regelungsverfahren anbieten. Zusammenfassend wird festgehalten, daß informelle Regelung rechtlicher oder rechtsbezogener Streitigkeiten die auch bei gerichtlicher Behandlung vorhandene Tendenz, die Konflikte zu individualisieren und damit zu disaggregieren und zu entpolitisieren, verstärkt. Sie werde auch die Position des Schwächeren nicht stärken. "Doch dies braucht den Einzelnen nicht anzufechten, wenn er nur schnell, ohne hohe Kosten und in einer für ihn nachvollziehbaren Weise sein 'Recht' bekommt." (TR)
1. Grundfragen: Entstehung und Austragungsformen von Konflikten, Hindernisse bei ihrer Regelung und Strategien, diese zu überwinden -- 1. Bedingungen der Entstehung von Konflikten -- 2. Probleme des ungeregelten Konfliktverlaufs -- 3. Konfliktbearbeitung: Konfliktlösung oder Suche nach einem modus vivendi? -- 4. Inhaltliche Differenzierung: Interessen-, Wert- und Machtkonflikte -- 5. Die Bedeutung von Kommunikations- und Beziehungsstörungen sowie (weiteren) psychologischen Hindernissen -- 6. Strukturelle Probleme -- 7. Zur Auswahl der Quellentexte zu diesem Kapitel -- 8. Literatur -- Quellentexte -- 2. Beispiele zur Konfliktregelung im gesellschaftlichen Bereich -- Einführung -- 2.1 Recht und Gesetze als Konfliktregelungsinstrumente -- Quellentexte -- 2.2 Konfliktverlagerung: vom "Bündnis für Arbeit" zum Streit um die Lohnfortzahlung -- 2.3 Konfliktverwaltung am Beispiel der Auseinandersetzung um die Beibehaltung der Allgemeinen Wehrpflicht -- 3. Fallstudien zur Konfliktregelung im interethnischen Bereich -- Einführung -- Quellentexte -- 4. Fallstudien zur institutionellen Konfliktregelung im internationalen Bereich -- Einführung -- 4.1 Von der KSZE zur OSZE: vom "Kleinarbeiten" des einen großen Konfliktes zur simultanen "Konfliktverhütung" an zahlreichen kleineren Herden -- Quellentexte -- 5. Ausblick: Zivilisierung als Weg und Ziel der Konflikttransformation?.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
"Militärische Konfliktregelung ist in den neunziger Jahren zu einem wesentlichen Instrument von Bemühungen geworden, in Europa Sicherheit zu schaffen. Dabei geht es nicht nur darum, destabilisierende Auswirkungen von Transformations- und Nation-building-Prozessen zu vermeiden bzw. zu verringern, sondern auch um die Durchsetzung längerfristiger Ordnungsvorstellungen bei der Um- und Neugestaltung Europas. Diese Zielsetzungen sowie die Praxis und die Implikationen militärischer Konfliktregelung durch die westliche Allianz werden insbesondere mit Bezug auf die Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien untersucht. Darüber hinaus sind die Rückwirkungen militärischen Krisenmanagements auf den Akteur NATO selbst Gegenstand der Betrachtung." (Autorenreferat)
Die Arbeit beschäftigt sich mit neuen Formen der außergerichtlichen Konfliktregelung (ADR), die speziell auf die Lösung von Konflikten im elektronischen Geschäftsverkehr ausgerichtet sind. Die neuen Mechanismen sollen effektiver, flexibler, billiger, schneller und sachnäher als gerichtliche Verfahren sein. Es lassen sich im Wesentlichen zwei Haupttypen von Verfahren unterscheiden. Zum einen gibt es nutzerorientierte Verfahren, die das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken sollen (E-Confidence). Zum anderen existieren besondere technische Mechanismen, die darauf ausgerichtet sind, Urheber- und Kennzeichenrechte vor Cyber-Piraten, Domaingrabbern und anderen Gefahren zu schützen. Nach deutschem Recht unterliegen die außergerichtlichen Verfahren bisher so gut wie keinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf europäischer Ebene stellt die außergerichtliche Konfliktregelung eine mehrfach erklärte politische Priorität dar. Bisher gibt es jedoch kaum zwingende Vorschriften. Die Entwicklung und Kontrolle der neuen Systeme wird in erster Linie der privaten Initiative und den Selbstregulierungskräften im Netz überlassen. Trotz der hohen Erwartungen bestehen allerdings erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Effektivität der neuen Verfahren und die Wahrung elementarer Rechte der Parteien. Es ist zweifelhaft, ob sich die vermeintlichen Vorteile der neuen Verfahren in dem Maße verwirklichen lassen, wie allseits erhofft. Zumindest gegenwärtig können sie den Zugang zum Recht nicht wirklich verbessern. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sowohl die einzelnen Konfliktregelungsmechanismen als auch das gesamte Konfliktregelungsangebot nicht hinreichend transparent sind. Außerdem ist die Wahrung anerkannter Verfahrensgarantien im Rahmen der Konfliktregelung nicht sichergestellt. Die neuen Mechanismen verringern schließlich auch die Möglichkeit der Regierungen, auf die Entwicklung und Durchsetzung des materiellen Rechts Einfluss zu nehmen. Die Selbstregulierungskräfte im Netz allein sind nicht ausreichend, um den genannten Bedenken zu begegnen. Es gibt viele Gründe für ein Marktversagen, die verhindern, dass alleine durch die Selbstregulierungskräfte vernünftige und gerechte Ergebnisse erzielt werden. Die E-Commerce-Teilnehmer sind nicht an öffentliche Interessen, wie z.B. die Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre und den Verbraucherschutz gebunden, die die Regierungen in der Offline-Welt mit den privaten Schutzrechten Dritter in Einklang bringen müssen. Auch der Einsatz neuer Technologien bietet keine Lösungen für diese Probleme. Die neuen Technologien sind auf die Durchsetzung der Konfliktregelungsergebnisse beschränkt, bieten aber keine Lösung für die Frage, wie bestimmte Standards und wichtige Werte in den Konfliktregelungsprozess eingebettet werden können. Die nationalen Regierungen und internationalen Organisationen müssen deshalb Maßnahmen ergreifen, um eine faire und effektive Konfliktregelung im elektronischen Geschäftsverkehr sicherzustellen. Da sich die Entwicklung der neuen Systeme noch in den Anfängen befindet und nicht durch voreilige und unausgereifte Regelungen gebremst werden soll, müssen zunächst die Grundbedingungen für die Entwicklung effektiver und fairer Verfahren geschaffen werden. In einem ersten Schritt sollten deshalb die bestehenden Transparenz- und Informationsdefizite angegangen werden.
Ausgehend von den Hindernissen für eine konstruktiveKonfliktbearbeitung werden theoretische Überlegungen zur Konfliktregelungerörtert. Anhand von Fallstudien aus dem gesellschaftlichen wie deminternationalen Bereich wird verdeutlicht, daß Zivilisierung Weg und Ziel vonKonflikttransformationen sein soll.