The following links lead to the full text from the respective local libraries:
Alternatively, you can try to access the desired document yourself via your local library catalog.
If you have access problems, please contact us.
38493 results
Sort by:
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 52,3
In: German Banking Law
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, p. 269-271
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Volume 81, Issue 2, p. 455
ISSN: 1868-7059
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Volume 76, Issue 4, p. 1101
ISSN: 1868-7059
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, p. 430-434
"Bei der Betrachtung und Analyse von Gesellschaftstypen wird von soziologischer Seite ein Aspekt der gesellschaftlichen Entwicklung seltener thematisiert, der jedoch für die Sozialorganisation insgesamt von großer Bedeutung ist: Die Herausbildung von Schriftlichkeit als Medium der Wissensspeicherung und Informationsübertragung. Das bedeutet, daß, die (partielle) Umstellung von mündlicher auf schriftliche Kommunikation keinesfalls nur eine (mnemo-)technische Innovation darstellt, sondern die kulturellen und sozialstrukturellen Grundlagen der Gesellschaft tiefgreifend beeinflußt. Der Begriff 'kodifiziertes Recht' verweist bereits auf eine Unterscheidung, die als solche jedoch selten ins Blickfeld gerät, nämlich die Unterscheidung von Gewohnheitsrecht und schriftlich fixiertem Recht. Spricht man - vor allem im Kontext von modernen Gesellschaften - von Recht, so wird dieses mit kodifiziertem Recht gleichgesetzt. Durch diese Art der Betrachtung verschwinden die sozialen Implikationen, die mit der Einführung des kodifizierten Rechts einhergehen. Zunächst einmal stellt sich die Frage, inwiefern das Vorhandensein eines Schriftsystems die Herausbildung einer spezifischen Sozialstruktur und eines spezifischen Rechts bedingen und/oder ob man von einer allmählichen Transformation von Sozialstruktur und Recht durch den Einfluß einer Schrifttechnik ausgehen kann. Man könnte in diesem Sinne von einer (mindestens) doppelten Codierung von Normen sprechen, die erstens ihre Explizitheit und zweitens ihre Darstellung umfaßt. Die Form der (schriftlichen) Darstellung hat darüber hinaus eine eminente Bedeutung in bezug auf das Vertragsrecht, das seinerseits - wie von Durkheim bereits beschrieben - in enger Verbindung mit den differenzierenden und integrierenden Kräften der Gesellschaft gesehen werden muß. Darüber hinaus hat die Notwendigkeit des Vorhandenseins schriftlicher Dokumente weitreichende Konsequenzen etwa hinsichtlich der individuellen Rechtswahrnehmung, oder in bezug auf die Formen der Gemeinschaftsbildung." (Autorenreferat)
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, p. 257-260
In: Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History 25,2
In: Ratio decidendi: guiding principles of judicial decisions Vol. 2
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 63, Issue 1, p. 167
ISSN: 2569-4103
ISSN: 1865-3030