Menschenrechte
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 48, Heft 46-47, S. 3-53
ISSN: 0479-611X
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 48, Heft 46-47, S. 3-53
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Menschenrechte Jahrgang 15, Nr. 1 (2021)
Frontmatter -- Editorial: Zwei Welten, die zusammengehören! -- Henning Melber: Deutsche Kolonialgeschichte als Gegenwart: Land und Entwicklung in Namibia -- Hannah Birkenkötter: Zum Verhältnis der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung und der internationalen Menschenrechte -- Jan Tobias Polak, Markus Kaltenborn, Annika Engelbert, Lea Smidt, Lena Taube und Martin Bruder: Menschenrechte in der Praxis der deutschen Entwicklungspolitik: Empirische Befunde und theoretische Einordnung -- Judith Schönsteiner: The Chilean Economic Constitution and -- Sandra Cossart and Mathilde Silvestre: Four Years Later - the Impact and Potential of the French Law on the Duty of Vigilance -- Res Schuerch und Serge Biggoer: Neue menschenrechtliche Pflichten für Schweizer Unternehmen trotz Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative -- Christian Schliemann-Radbruch und Laura Duarte Reyes: Transgenes Saatgut und Glyphosat in Lateinamerika: Wie weit reicht Bayers Verantwortung? -- Kimberlé Williams Crenshaw: Das Konzept der Intersektionalität und seine Bedeutung für die Menschenrechte -- Außer der Reihe: Borbála Juhász and Andrea Pető: "Kulturkampf" in Hungary about reproductive rights: actors and agenda -- Georg Lohmann: Eine konfuzianische Verabschiedung der Menschenrechte? -- Forum: Anuscheh Farahat: Soziales Eigentum: Ein Plädoyer für die Rückgewinnung des Gemeinwohls -- Michael Krennerich: Kein neoliberales Projekt. Ein Plädoyer für die Menschenrechte -- Profile: Christina Meinecke und Adrian Haßler: Der Universal Human Rights Index -- Lucia Stehling und Sarah Glaab: Die Menschenrechtssituation von Menschen mit Behinderung in Zeiten der Corona-Pandemie - zwei Erfahrungsberichte -- Buchbesprechungen -- Backmatter.
In: Handbuch politische Erwachsenenbildung., S. 192-200
In: Gesellschaft - Ethik - Religion Band 7
Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft sind die Religionsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich-demokratischen Rechtskultur zu treten. Die Religionsgemeinschaften müssen ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Religionsgemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft sozialethisch neu fassen. Dieser Prozess hat exemplarischen Charakter; er lässt auch sozialethische Rückschlüsse auf andere nichtstaatliche Akteure und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten zu. Aufgrund ihrer sozialen Dimension beeinflusst Religion andere Lebens- und Handlungsbereiche. Daher weist das Projekt u. a. eine hohe wirtschaftsethische Relevanz auf
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 5, S. 22
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 5, S. 10-11
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Zeitschrift für Kultur-Austausch, Band 46, Heft 4, S. 1-130
ISSN: 0044-2976
World Affairs Online
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. A, Heft 3, S. 6-7
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 4, Heft 1, S. 130-156
ISSN: 1864-6492
"In welchem Verhältnis steht der moralische Status nichtmenschlicher Tiere zu dem menschenrechtlichen Status, den wir uns selbst zuerkennen? Der Autor plädiert für ein interessenorientiertes Verständnis der Menschenrechte. Aus ihm folgt, dass auch erlebensfähige Tiere moralische Rechte haben. Gleiche moralisch erhebliche Interessen zählen gleich, egal, wessen Interessen es sind. Dieser Grundsatz spricht allerdings dafür, alle Rechte als abwägbar und abstufbar zu verstehen. Nur mit Hilfe sekundärer Gründe gelangen wir von ihm zu unserem menschenrechtlichen Status der Unverletzlichkeit. Die Menschenrechte könnten darum schwerer wiegen als die Rechte nichtmenschlicher Tiere. Doch schon schwache Rechte genügen, um die weitaus meisten der Praktiken, die Abermillionen von Tieren um ihr Leben und ihr Wohlergehen bringen, zu disqualifizieren " (Autorenreferat)