Verfassungsgericht ist nicht gleich Verfassungsgericht
In: JuristenZeitung, Band 74, Heft 10, S. 473
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In: JuristenZeitung, Band 74, Heft 10, S. 473
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 19, Heft 3, S. 339-345
ISSN: 0340-1758
Der Verfasser gibt einen Überblick über Struktur, Funktion und bisherige Tätigkeit des spanischen Verfassungsgerichts. Er stellt zunächst Organisation und Zusammensetzung des Gerichts dar, bei dessen personeller Besetzung vor allem das Parlament eine Hauptrolle spielt. Nach Abschaffung der "präventiven Normenkontrolle" wird das Verfassungsgericht bei der mit einer "relativ umfassenden Aktivlegitimation" ausgestatteten abstrakten Normenkontrolle und bei der konkreten Normenkontrolle tätig. Neben seiner Rolle als Garant der Grundrechte bei Verfassungsbeschwerden und im Organstreit sind es vor allem Streitigkeiten über Zuständigkeiten zwischen Zentralstaat und Regionen, bei denen das Verfassungsgericht tätig wird. Auf diesem Gebiet ist es bereits zu einem "Schlüsselelement des Funktionierens des Autonomiestaates" geworden. (WZ)
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 29, S. 279-291
ISSN: 0075-2517
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In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 19, Heft 3, S. 339-345
ISSN: 0340-1758
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In: Osteuropa, Band 46, Heft 4, S. 204-205
ISSN: 0030-6428, 0030-6428
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 32, Heft 4, S. 200
ISSN: 0344-7871, 0344-7871
In: Demokratie und Krise, S. 407-438
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 36, S. 559-584
ISSN: 0032-3470
"Vor dem Hintergrund der Vetospielertheorie von George Tsebelis werden mögliche Effekte des kollektiven Akteurs Verfassungsgericht auf die Steuerpolitik untersucht. Da die Frage, ob Verfassungsgerichte Vetospieler sind, theoretisch nicht eindeutig beantwortet werden kann, gibt der vorliegende Beitrag eine Antwort auf der Basis von qualitativen und quantitativen empirischen Befunden. Dabei wird die Wirkung einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auf Steuerreformen für 23 OECD-Länder quantitativ untersucht. Die qualitativen Auswertungen beschränken sich auf sechs Länder sowie den EuGH. Es zeigt sich, dass Verfassungsgerichte zahlreiche und wichtige Steuerreformen in mehreren Ländern haben scheitern lassen. Einige der quantitativen Befunde unterstützen dieses Ergebnis. Besonders stark ist das Vetopotenzial, wenn eine neue Regierung sich einem Verfassungsgericht mit Richtern anderer parteipolitischer Couleur gegenüber sieht. Außerdem können gewisse Struktur- und Zeitverzögerungseffekte identifiziert werden. Besonderer Einfluss erwächst in jüngerer Zeit dem EuGH." (Autorenreferat)
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 60, Heft 1, S. 621
ISSN: 2569-4103
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 18, Heft 4, S. 165-165
ISSN: 1613-754X
Tschechien hat nach deutschem Vorbild ein sehr starkes Verfassungsgericht. Das Gericht besitzt die Kompetenz, nicht nur verfassungswidrige Gesetze aufzuheben, sondern auch alle Entscheidungen anderer Gerichte, wenn sie die Grundrechte verletzen. Im grundsätzlichen Urteil des Plenums des Verfassungsgerichts Pl. ÚS 27/09 (Nr. 318/2009 Sb., Fall Melčák) hob das Verfassungsgericht sogar das Verfassungsgesetz über die Verkürzung der fünften Wahlperiode der Abgeordnetenkammer auf. Das Verfassungsgericht stimmte so der Auslegung zu, dass es die Befugnis hat, auch das Verfassungsgesetz aufzuheben, falls dieses eine unzulässige Änderung der wesentlichen Erfordernisse eines demokratischen Rechtsstaats bedeutet (Art. 9 Abs. 2 der Verfassung). Die fünfzehn Richter des Verfassungsgerichts werden vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung des Senats auf zehn Jahre ernannt; ein Verfassungsrichter muss mindestens vierzig Jahre alt sein, über eine juristische Ausbildung und eine zehnjährige Praxis verfügen (Art. 84 der Verfassung); Wiederernennung ist möglich und kommt in der Praxis vor. Im Gegensatz zu anderen Verfassungsorganen genießt das Verfassungsgericht das besondere Vertrauen der Öffentlichkeit. Der Beitrag von Dr. Wintr fasst die wichtigsten Urteile des tschechischen Verfassungsgerichts zusammenfassen.
BASE
In: Studien zur Neuen Politischen Ökonomie
Christoph Hönnige untersucht oppositionelle Klagen und Erfolge vor dem Verfassungsgericht in Deutschland und Frankreich von 1974 bis 2002 in einem Most Different Systems Design. Im Ergebnis zeigt sich, dass die politische Zusammensetzung eines Gerichtes die Erfolgswahrscheinlichkeit oppositioneller Klagen beeinflusst. Entsprechend berücksichtigt die Opposition bei ihrer Entscheidung zur Klage gegen Regierungsgesetze die Mehrheitsverhältnisse im Gericht sowie alternative Einflussmöglichkeiten im Gesetzgebungsprozess. Damit qualifiziert der Autor die gängige Hypothese der zunehmenden Justizialisierung durch Oppositionsklagen und argumentiert, dass es sich stattdessen um ein Spannungsdreieck handelt, in dem sich Verfassungsgericht, Regierung und Opposition gegenseitig beschränken.
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In: Ukraine-Analysen, Heft 26, S. 7-10
ISSN: 1862-555X
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