Die Schätzung unbeweglicher Sachen im Insolvenzverfahren unter Bezugnahme auf das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dem Insolvenzverwalter eine große Palette an Arbeiten übertragen. Die Ermittlung der Aktivmasse stellt dabei einen sehr wichtigen Punkt dar. Im Rahmen dieser Ermittlungstätigkeit muss der Insolvenzverwalter unverzüglich mit der Inventarerrichtung beginnen. Bei Wohnungseinrichtungsgegenständen bzw bei sonstigen Gegenständen minderen oder allgemeinen Wertes kann er diese Aufgabe gemäß § 96 Abs 1 IO einem Vollstreckungsorgan übertragen. Für Schätzungen, die besondere Schwierigkeiten bieten, kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen auch der Fähigkeiten Dritter bedienen, etwa bei der Schätzung unbeweglicher Sachen. Diese Schätzung bedarf eines Spezialwissens, welches meist nur von entsprechenden Sachverständigen geliefert werden kann. Die einschlägigen Normen der IO verweisen in Bezug auf die Schätzung unbeweglicher Sachen auf die Vorschriften der EO (§§ 140 bis 144 EO). Diese verweisen wiederum auf das Liegenschaftsbewertungsgesetz. Somit befindet sich das gewählte Thema an der Schnittstelle zwischen dem Insolvenz- und dem Exekutionsrecht. Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen essentiellen Teil der Verwertung im Insolvenzverfahren, die Schätzung unbeweglicher Sachen, zu veranschaulichen. Dazu wird auf die einschlägigen Rechtsbestimmungen der IO, der EO und des LBG eingegangen, wobei diese ausführlich und verständlich erörtert werden. Da die Schätzung aufgrund gesetzlicher Anordnung nach dem LBG vorzunehmen ist, spielt sich der Kernbereich dieser Arbeit auch in dessen unmittelbarer Umgebung ab. ; With the opening of insolvency proceedings the insolvency practitioner is transferred to a large array of work. The determination of the mass represents a very important point. In this investigation work, the insolvency practitioner must immediately begin to construct the inventory. At home furnishings or other objects in general or lesser value, he can transfer this task an enforcement agent (§ 96 (1) IO). In estimates that have particular difficulties, he may use the abilities of third parties, such as the estimation of immovable property. This estimate requires a special knowledge that can only be supplied by relevant experts mostly. The relevant legislations of the IO point to the provisions of the EO (§§ 140-144 EO). This in turn refers to the property assessment law. Thus, there is the theme chosen at the interface between the bankruptcy and the enforcement law. The aim of this paper is to illustrate an essential part of liquidation in insolvency proceedings, the estimate of immovable property. This will be discussed with the relevant legal provisions of the IO, the EO and the LBG, which are discussed in detail and understandable. Since the evaluation shall be made by the LBG due to legal arrangement, the core of this work also plays in its immediate vicinity. ; Wolfgang Kerth ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)234046