Dr. Susanne Nef, ZHAW eröffnet mit einem Referat. Dabei werden die Themen Gesellschaft, Agilität, Inklusion, Gestaltung und soziale Teilhabe beleuchtet. Mit dem Ziel einer Annäherung der zentralen Leitkonzepte der Inclusion Summit 21, nähert sie sich dabei u.a. auch vor dem Hintergrund der Pandemie aus verschiedenen Perspektiven den Themen der Tagung und legt damit den Grundstein für die weiteren Diskussionen und Reflexionen des Tages.
Long description: Die Studie basiert auf der Annahme, dass häusliche Gewalt ihre Bedeutung erst in der interaktiven Deutung zugeschrieben erhält. Die sozialtheoretische Analyse dieses Prozesses orientiert sich am empirisch begründeten Theoriemodell 'Gewalt-Modalitäten'. Anhand der Rekonstruktion von Übergängen zwischen der Normalisierung des Erlebten, der Entnormalisierung und der Delegitimierung von Gewalt wird dargelegt, wie Deutungen und Bedeutungen von Gewalt sozial produziert werden, indem sie beispielsweise vor dem Hintergrund von Kontrastfolien normativer Gewalt- und Opferbilder ausgehandelt werden
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Using two phenomena of violence against children and intimate partner violence and based on two case studies, we explore the extent to which social processes of interpreting and negotiating violence contribute to further theorization efforts. The central unifying element is that both forms of violence are enabled and performed in power relations and have long been socially, legally, and politically legitimized. Therefore, our study's focus is not on violence as a subject but rather on the social negotiation and construction of meanings of actions framed as violent. This perspective is exemplified by two independent case studies and data material that illustrate how such microscopic arguments are developed empirically. The methods used for the two case studies include qualitative analyses of interviews and organizational documents. Hence, we also discuss the researchers' involvement and challenges in these processes. Based on our analytical findings, we argue for the use of an approach of a subject appropriated theorizing violence rather than a formal theory formation of violence. The procedural analysis of violence revealed its importance in making non-public and socially taboo forms of violence analytically accessible.
Inwiefern können die Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaften in transdisziplinärer Hinsicht einen Beitrag zum Konnex von Klimawandel, Demokratie und Bildung leisten? Welche Schlüsselqualifikationen benötigen Forschende in der universitären institutionalisierten wissenschaftlichen Bildung, um Prozesse der nachhaltigen Entwicklung zu begleiten und dabei bspw. Veränderungsoffenheiten zu identifizieren, nicht gesellschaftliche Macht- und Ungleichheitsverhältnisse fortlaufend zu reproduzieren? Ausgehend von der Annahme, dass sich die Klimabewegung (auch) als Appell an die Forschung/Wissenschaft lesen lässt, einen Beitrag zu sozialem Wandel zu leisten, wird im Aufsatz die partizipative Forschung diskutiert, der wir die Möglichkeit zuschreiben, eine Neupositionierung des Menschen im Prozess der nachhaltigen Entwicklung zu begünstigen. Denn als treibende Kräfte partizipativer Forschung gelten Forderungen wie Umweltgerechtigkeit. Entlang von zwei Fallstudien wird exemplarisch skizziert, wie in angewandten partizipativen Forschungsprojekten zum Klimawandel Fragen der Umweltgerechtigkeit und damit zusammenhängend der Einkommenssicherung im Kontext der Globalisierung angegangen werden können und welche Herausforderungen sich dabei für Forschende stellen. Anschließend wird argumentiert, dass es gilt, spezifisches Wissen im Curriculum der Hochschulen zu verankern, damit (angehende) Forschende einen Beitrag zum ethischen gemeinwohlorientierten Ziel der (globalen) Klimagerechtigkeit leisten können.
Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu sexueller Belästigung sind in der Schweiz noch selten. Zwar gab es in den letzten 20 Jahren einige sozialwissenschaftliche Befragungen zu diesem Thema; diese erlauben es aber noch nicht, ein umfassendes Gesamtbild zu zeichnen. Das Wissen darüber, wo und in welchem Rahmen sich sexuelle Belästigungen ereignen, wie die Verhältnisse zwischen Tatpersonen und Opfer sind und wie sich die Delikte in den letzten Jahren entwickelt haben, ist noch unzureichend. Erschwert wird der gesellschaftliche, politische und juristische Diskurs durch die Verwendung von uneinheitlichen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Definitionen. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurde deshalb eine wissenschaftliche Studie durchgeführt, welche folgende Ziele hatte: - Aufarbeitung der vorhandenen rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Definitionen und Aufzeigen der Unterschiede und Gemeinsamkeiten - Erarbeitung eines verlässlicheren empirischen Bildes zur Verbreitung von sexueller Belästigung anhand der folgenden Quellen: Polizei- und Strafvollzugsstatistiken (Hellfeld); Befragungsstudien in der Schweiz und im Ausland (Dunkelfeld) - Aufzeigen von Lücken und best practices bei bestehenden Datenerhebungen - Durchführung von Expert:inneninterviews u.a. zum Thema Rechtsdurchsetzung sowie von Explorativ-Gesprächen zur Wissenserweiterung in Bezug auf verschiedene Betroffenengruppen und Formen von sexueller Belästigung Die Komplexität der Thematik zeigt sich anhand der weiten Fassung der sozialwissenschaftlichen Definitionen exemplarisch: Die gebrauchten Definitionen reichen von nicht körperlicher verbaler Belästigung und anzüglichen Blicken bis zu schwerer sexualisierter Gewalt. Auf der juristischen Seite findet sich im Strafgesetzbuch (Art. 198 StGB) eine relativ enge Definition, welche eingeschränkt ist auf niederschwellige sexuelle Handlungen von geringerer Intensität. Die zivilrechtliche Definition im Gleichstellungsgesetz (Art. 4 GlG) umfasst dagegen nicht nur geringfügige Verstösse, sondern auch gravierende Delikte bis hin zur Vergewaltigung, ist jedoch auf den Kontext der Arbeitstätigkeit beschränkt. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass im Jahr 2020 1'477 Geschädigte sexueller Belästigungen gezählt wurden und dass die Anzeigen seit 2014 eine ansteigende Tendenz zeigen. Die häufigsten erlittenen Belästigungen sind Berührungen oder verbale Belästigungen. Ergänzt man die Kriminalstatistik mit Zahlen aus den Befragungsstudien, kommt man zum Schluss, dass zwischen 20 % und 60 % der Frauen in der Schweiz in ihrem Leben schon einmal eine sexuelle Belästigung erlebt haben und zwischen 2 % und 10 % dies in den letzten 12 Monaten erlebt haben. Ein Grossteil dieser Taten dürfte sich am Arbeitsplatz ereignet haben und primär von Männern als Tatperson verübt worden sein, während die Opfer meistens weiblich sind. Frauen haben entsprechend eine rund fünf bis zehn Mal höhere Wahrscheinlichkeit als Männer, eine sexuelle Belästigung zu erleben. Ein spezielles Augenmerk sollte zudem Menschen mit Behinderungen und queeren Personen gelten, die aufgrund hoher Vulnerabilität und Intersektionalität besonders gefährdet sind. Diesbezüglich gilt insbesondere auch innerhalb dieser Betroffenengruppen zu differenzieren und beispielsweise je nach Form der Behinderung zu unterscheiden, da unterschiedliche Vulnerabilitäten, Viktimisierungsrisiken und Hürden in den Zugängen zu Strafverfolgung und Schutz bestehen. Bezüglich der Rechtsdurchsetzung hat sich in den Expert:inneninterviews gezeigt, dass die Strafverfolgung mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert ist Mangel an Beweisen, Herausforderung der Abgrenzung zu anderen Deliktformen und bei der Bestimmung des «Schweregrades»). Die Datenlage in der Schweiz ist derzeit noch unzureichend: Die Kriminalstatistik (Hellfeld) bildet nur einen geringen Teil der sexuellen Belästigungen ab (tendenziell eher die gravierenderen Fälle zwischen fremden Personen). Die Dunkelfeldbefragungen wurden zudem nicht immer regelmässig erhoben (Ausnahme: Schweizerische Gesundheitsbefragung, die sexuelle Belästigung allerdings nur oberflächlich abbildet) und unterscheiden sich stark bezüglich methodischer Herangehensweise, Erhebungsgebieten, thematischen Schwerpunkten (Arbeitsort vs. öffentlicher Raum) und Erhebungsinstrumenten. Dadurch lassen sich die gefundenen Opferraten mit ihren Unterschieden nur vorsichtig interpretieren. Eine Definition von sexueller Belästigung muss deren Komplexität gerecht werden. Es wird deshalb die folgende Definition vorgeschlagen: Ein Verhalten, das unerwünscht ist, einen sexuellen Bezug hat oder einen Bezug auf das Geschlecht resp. die Geschlechtszugehörigkeit aufweist und das von der belästigten Person als solches empfunden wird sowie das eine Person in ihrer Würde verletzt. Mit einer umfassenden Definition soll auch die Abgrenzung gegenüber anderen Delikten (Stalking, Cybergrooming, sexuelle Gewalt etc.) erleichtert werden. Der politische Diskurs ist auf eine solide empirische Grundlage angewiesen. Dafür braucht es regelmässig wiederkehrende Befragungen, welche die Polizeiliche Kriminalstatistik ergänzen. Solche Befragungen benötigen eine genügend grosse Stichprobe (Minimum 3'000 Befragte), welche auf einer Zufallsbasis (idealerweise basierend auf dem Adressregister des Bundesamtes für Statistik) gezogen wird. Der Fragebogen muss eine saubere Definition von sexueller Belästigung mit mehreren Items aufweisen (keine Beschränkung auf sexuelle Belästigung, sondern auch Einbezug von gravierenderen sexuellen Delikten) und neben grundlegenden Prävalenzfragen auch Zusatzfragen zu den Tatumständen und weiteren relevanten Punkten beinhalten. Idealerweise wäre eine solche regelmässige Befragung institutionalisiert, wodurch eine regelmässige Finanzierung und Durchführung garantiert wäre. Eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen verschiedenen Deliktorten (Arbeitsplatz oder anderswo) und verschiedenen Betroffenengruppen wird als sinnvoll erachtet, wobei jeweils darauf zu achten ist, dass über Befragungen keine Stigmatisierungen reproduziert werden.
In 2013, almost 73% of all 0-3-year-old children and around 55% of all 4-12-year-old children were taken care of externally up to 30 or more hours per week (cf. FSO, 2014). The need for external childcare that complements schooling and relieves the burden on parents is continuing to grow. At the centre of the political-medial but also professional discourse is the question of the optimal fostering children's competencies. Despite a relatively clear idea of what competencies an adult person should have (cf. OECD 2003), education as such and the normative concepts of life and society associated with it hardly seem to be a topic of discussion any more (cf. Lessenich, 2008). According to Winkler (2006b), education can be described as a reality in which forms of life, social order and worldview are always powerfully negotiated within the framework of generational orders. This means that in educational practices, ideas about social order and worldview are consciously or unconsciously 'negotiated' without further explaining what they contain or how they manifest themselves concretely in educational practices. Nevertheless, such notions are present in the sense of world and social images and significantly shape the educational process in the form of implicit knowledge. The present project ties in with this discursive and scientific gap. Our research aims to contribute to the empirical description of current institutional educational practices by analyzing and explicating the notions of social order that influence the educational process. The central research question is: Which notions of social order are expressed in the context of institutional education in the educational practices of professionals and how are they conveyed in interactions with children and adolescents? By means of an ethnographic approach, different contrasting cases of institutional education from the field of supplementary childcare as well as from the field of resocialisation will be investigated for different age groups. The expected results of the research project proposed here focus on a systematic analysis of normative foundations, of ideas about social order, which form and shape current educational practices in the context of institutional education. Based on the existing research desideratum, which is outlined below, the study is explorative in nature.