Informationsfreiheitsgesetz: Handkommentar
In: NomosKommentar
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In: NomosKommentar
In: Studien zur Informationsfreiheit Band 5
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
In: Augsburger Rechtsstudien 71
Das Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist die Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Als Hemmnisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen wurden bürokratische Anforderungen identifiziert, die infolge des Richtlinienerlasses abgebaut werden sollten. Das Internationale Kolloquium in Augsburg widmete sich der Richtlinienumsetzung in Italien und Deutschland. Besonders betrachtet wurden die Änderungen der nationalen Verwaltungsverfahren, die Auswirkungen auf den Privatrechtsverkehr, einzelne Berufsstände sowie Vorteile für Dienstleistungserbringer und -empfänger. Die Auswirkungen der Richtlinie sind weitgehend – und entlasten den Dienstleister nicht immer. Mit Beiträgen von: Christian Hufen, Prof. Peter Kindler, Prof. Claudio Mignone, Prof. Matthias Rossi, Dr. Paolo Pasqualis, Prof. Vera Parisio, Isabella Risini
In: Studien zur Informationsfreiheit Band 1
Der Bundesrechnungshof hat als zentrales Organ der externen Rechnungsprüfung Zugriff auf eine Fülle von Informationen. Im Interesse der Effektivität der Finanzkontrolle ist er dabei zum Teil von datenschutzrechtlichen Vorgaben befreit. Ob und unter welchen Voraussetzungen Dritte – seien es staatliche Behörden, seien es Privatpersonen – Zugang zu diesen Informationen erhalten können, ob und an wen der Bundesrechnungshof aber auch von sich aus Informationen preisgeben und vielleicht gar publizieren darf, ist Gegenstand der Untersuchung. Sie will die Grundlage für eine Diskussion über die Rolle der Rechnungshöfe in einer veränderten Informationsgesellschaft legen, in der die Zugänglichkeit von Informationen der staatlichen Stellen die Regel und ihre Zurückhaltung die Ausnahme geworden ist. Doch bei allen Vorteilen einer generellen Transparenz zeigt gerade das Beispiel der Rechnungshöfe, dass die staatliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung auch für das Informationshandeln gelten muss. Denn als konkretisierte Gewaltenteilung minimiert sie nicht nur Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, sondern entscheidet zugleich darüber, wie viel politische Macht den einzelnen Organen zukommt
In: Archiv des Völkerrechts, Volume 58, Issue 2, p. 242
ISSN: 1868-7121
Das Gutachten arbeitet die Rechtsgrundlagen der Herausgabe geologischer Daten speziell im Internet auf. Im Fokus stehen Daten, die Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte beinhalten. Die Veröffentlichung gibt Hinweise zu Anhörungsverfahren möglicher betroffener Rechteinhaber sowie zur Abwägung öffentlicher und privater Belange. Unterstützung erfahren Institutionen, die im Rahmen von INSPIRE zur Bereitstellung von Daten verpflichtet sind, vor allem Geologie- oder Bergämter.
BASE
In: Freiheit und Sicherheit, p. 125-148
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 129, Issue 11, p. 676-682
ISSN: 0012-1363
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 62, Issue 1, p. 159
ISSN: 2569-4103
In: Europarecht, Volume 48, Issue 2, p. 170-193
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 66, Issue 6, p. 205-213
ISSN: 0029-859X
In: Europarecht, Volume 48, Issue 2, p. 170-193
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts, Volume 49, Issue 4, p. 491-493
ISSN: 1868-7121