Das Prinzip der Subsidiarität im Biomedizinrecht
In: Forum Gesundheitsrecht, droit de la santé 23
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In: Forum Gesundheitsrecht, droit de la santé 23
In: Schriftenreihe zum Logistik- und Transportrecht 7
In: Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft (LBR) Band 116
In: Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft$d(LBR) Band 104
In: Critical Studies in Religion/Religionswissenschaft (CSRRW) Band 16
Dieses Buch untersucht die Wirkungsweisen von Rechtspraktiken in religiösen Organisationen anhand der Presbyterian Church of the Gold Coast im Ghana der 1950er-Jahre. Empirische Grundlage sind bisher unerforschte, von lokalen christlichen Mitarbeitern verfasste Protokollbücher der Sitzungen von Ältestenräten - der Basis der Kirchenhierarchie. Die Fallanalysen zeigen diese als reichhaltige Dokumente afrikanischer Religions- und Alltagsgeschichte und arbeiten ein Set von Rechtspraktiken heraus. In der Abstraktion vom konkreten Geschehen wird deutlich, dass diese Praktiken für eine religiöse Organisation die Funktion haben, die Relevanz und Wirksamkeit des eigenen Selbstverständnisses im Angesicht parallel wirksamer und konkurrierender normativer Ordnungen und Episteme in der Lebenswelt zu stabilisieren und plausibel zu machen. Anne Beutter bezieht die Ergebnisse auf rechthistorische Überlegungen zurück und entwickelt so das Verhältnis von Recht und Religion analytisch für die Religionswissenschaft weiter.
In: Neue Schriften zum Staatsrecht Band 14
In: Digitale Soziologie Band 1
In: Schriften zur Rechtstheorie Band 304
In: Schriften zur Rechtstheorie Band 304
Normative Legitimität wird häufig verkürzt mit moralischer Anerkennungswürdigkeit gleichgesetzt. Eine Normenordnung kann aber auch nach anderen als nach moralischen Maßstäben als legitim gelten, wie etwa nach rechtlichen Kriterien. Auf der Grundlage der positivistischen Trennungsthese gibt diese Studie vertiefte Antworten auf die Frage, inwiefern staatliches Recht, Völkerrecht, Moral und Menschenrechte als normativ legitim gelten können und was diese Legitimität jeweils bedeutet. Dabei geht es nicht um bestimmte materielle Kriterien von Legitimität wie bspw. demokratische Verfahren oder bestimmte Gerechtigkeitsvorstellungen. Vielmehr wird grundsätzlicher nach den formalen Bedingungen von Legitimität gefragt. Man dringt dabei zum Charakter der rechtlichen und der moralischen Normativität vor, zur Natur ihrer Geltung und Verbindlichkeit. Mit Blick auf die Geltungsgründe von Recht, Moral und Menschenrechten wird ein Beitrag zu einem differenzierteren Verständnis des Legitimitätsbegriffs geleistet. / »Normative Legitimacy of Law, Morality and Human Rights in the Light of the Positivist Separation Thesis«: On the basis of the positivist separation thesis, this study provides in-depth answers to the question of the manner in which state law, international law, morality and human rights can be considered normatively legitimate and what this legitimacy means in each case. The focus is not on specific substantive criteria of legitimacy, such as democratic procedures or certain notions of justice. Rather, the question is more fundamentally about the formal conditions of legitimacy.
In: Neue Schriften zum Staatsrecht Band 14
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Nach einer Untersuchung der verfassungs- und völkerrechtlich verankerten Menschenrechte am Lebensende werden in dieser Arbeit verschiedene Problemkonstellationen, die sich in einer sozial-empirischen Studie herauskristallisiert haben, abgehandelt. Dabei werden Regulierungsvorschläge für eine bessere Berücksichtigung von Patientenwünschen, für eine Vermeidung von Überbehandlungen, für die Verbesserung der medizinischen Versorgung in Heimen, für die Gewährleistung von Palliative Care sowie zu spezifischen Problemen im Bereich der Suizidhilfe erarbeitet.
Silvan Schenkel untersucht mit dem Deutschen Juristentag 1933 in Leipzig ein zentrales Ereignis für die Konstitution der juristischen Professionselite in der NS-Zeit. Seit 1860 waren die Juristentage der zentrale wissenschaftliche Kongress für Juristen. Der Parteijurist Hans Frank okkupierte den traditionellen "Deutschen Juristentag" und verwandelte die Tagung in ein propagandistisches Forum für die Rechtserneuerung nach dem Leitprinzip "Durch Nationalsozialismus dem deutschen Volk das deutsche Recht". Ausgehend von den polykratischen Strukturen analysiert der Autor die Reden, den Tagungsverlauf sowie die Wirkungsgeschichte des Juristentages 1933. Deutlich wird dabei, wie dieser Tagung die Schlüsselrolle für die Formierung jener Juristenmilieus zukam, die in den folgenden Jahren das juristische System zu einem effektiven und aus Sicht vieler Deutscher legitimierenden Teil der NS-Herrschaft machten
In: Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft Band 158
In: Untersuchungen zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik 71