Geschlechtsidentität als Menschenrecht : Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit im Personenstandsrecht
Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die Auseinandersetzung mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2018 in besonderer Bezugnahme auf die Wahrung der Geschlechtsidentität gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit verbunden diskutiere ich die vom VfGH geforderte verfassungsgemäße Interpretation des § 2 Abs 2 Z 3 PStG 2013 und damit einhergehende Fragestellungen rund um eine positive Festlegung des Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen. Abschließend gehe ich auf Folgeentscheidungen zum Anlassfall ein und analysiere, was es rechtlich zu bedeuten hat, wenn der Gesetzgeber weiter untätig bleibt, einen verfassungskonformen Geschlechtseintrag begrifflich festzulegen. ; eingereicht von Sarah Widter ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4492336