Mediation und Seniorenrecht: Elder Mediation
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 13, Issue 1, p. 11-14
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In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 13, Issue 1, p. 11-14
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 7, Issue 2, p. 63-65
In: UTB Profile
In: UTB 3369
In: utb-studi-e-book
Wie kann man verhindern, dass Konflikte eskalieren? Oft bietet sich die Mediation als professionelles Verfahren der Konfliktklärung und Vermittlung an. Dieses Buch führt in Konzepte und Theorien der Mediation ein und gewährt Einblick in die Arbeitsweise eines Mediators. An Fallbeispielen aus der psychosozialen Beratung, Nachbarschaftskonflikten, Teams in Firmen und Organisationen u.a. werden die einzelnen Phasen und Werkzeuge der Mediation erläutert.
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, p. 2324-2331
"Einleitung: Abnahme gütlicher Einigungen: Seit Jahrzehnten gehen in Zivilprozessen die Vergleichsquoten systematisch zurück, die Inanspruchnahme des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau sanken und auch die Erfolgsquote von Schlichtungen reduzierte sich in der Vergangenheit bis zur Einführung der außergerichtlichen obligatorischen Streitschlichtung. Die Definition eines sozialen Problems: Gleichzeitig klagen die juristischen Praktiker über die Zunahme von Prozessen, beklagen die vermeintliche Streitsucht der Bürger und erhoffen Entlastung durch Schlichtungsverfahren. Auf der anderen Seite steigt die Unzufriedenheit der Betroffenen mit den formellen Verfahren, deren Akzeptanz gleichfalls abnimmt. Die zunehmende Wirkungslosigkeit informeller Verfahren lassen sich auf die mangelnde Konsensfähigkeit der Streitenden zurückführen, die nicht mehr - wie in informellen parastaatlichen Verfahren - unter Rekurs auf den Gruppenkonsens eingebunden werden können. Insofern nährt Mediation als 'Einigungstechnik' die Hoffnung, den verlorenen Konsens als 'Vertrag' zwischen Personen mit divergierenden Interessen zu etablieren - gerade, weil hier der Konflikt nicht durch formale Verfahren enteignet wird. Gegenstandsbereich: Gegenstand der Analyse wird eine Sekundäranalyse von Untersuchungen über Familienmediation im Rahmen von Familienrechtsverfahren in Deutschland und in England und Wales sein, denn gerade im Bereich des Familienrechts wird die gütliche Einigung von der juristischen Profession für sozial erwünscht erachtet, da die sozialen Beziehungen vielfach fortgesetzt werden müssen. Die Darstellung der Vorteile der Familienmediation in diesem Zusammenhang stützt sich vielfach auf die Dramatik der Folgen der angelsächsischen adversary procedure, deren Geltung ungeprüft auch in deutschen Familienverfahren unterstellt wird. Umso erstaunlicher ist es, dass die englischen rechtssoziologischen Studien in Deutschland nicht rezipiert werden. Denn in England und Wales wurden große Hoffnungen in die Reduktion von streitigen Verfahren gesetzt; die Gewährung von 'legal aid' wird von dem vorherigen Versuch des Einsatzes von Familienmediation abhängig gemacht. Kritik wird in Deutschland nur von der feministischen Seite geübt, die Nachteile für Frauen in den außergerichtlichen Einigungen feststellen." (Autorenreferat)
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 13, Issue 1, p. 42-48
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 8, Issue 4, p. 181-184
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 8, Issue 1, p. 28-33
In: Spektrum der Mediation, Volume 20, Issue 3, p. 46-49
ISSN: 2750-2481
Der klinische Psychologe und Emotionsforscher Paul Ekman untersuchte die Universalität von Emotionen, erstellte einen Atlas zur Kategorisierung von über 10.000 Gesichtsausdrücken und widmete sich der Bedeutung von Mikroexpressionen: flüchtige Gesichtsausdrücke, die versteckte Emotionen offenbaren. Dieser Artikel zeigt, inwieweit ein gewinnbringender Transfer von Mikromimik in die Mediation gelingen kann.
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 12, Issue 4, p. 243-251
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 12, Issue 3, p. 172-174
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Volume 10, Issue 4, p. 205-210
In: Haufe TaschenGuide v.383
Mediation wird immer mehr als alternatives Instrument zur Konfliktlösung eingesetzt, um gemeinsam interessenorientierte Lösungswege zu finden. Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen. Inhalte: Welche Konflikte für eine Mediation geeignet sind und wo die Grenzen liegen.Mediation in Unternehmen und Organisationen: So nützen Sie die Vorteile einer Wirtschaftsmediation.Aufgaben und Kompetenzen des Mediators.Die Auswirkungen des neue Mediationsgesetzes. Auszug aus dem Text Was kann Mediation leisten? Mediation als Vermittlung in einem Konflikt ist in Deutschlandein noch relativ unbekanntes Verfahren.In diesem Kapitel lesen Sie, was ein Konflikt ist und warum man ihn lösen sollte,was Mediation ist und wo sie zum Einsatz kommt,welche guten Gründe für eine Mediation sprechen. Wann wir von einem Konflikt sprechenKonflikte gehören zu unserem Alltag. Überall dort, wo Menschenmit unterschiedlichen Werten, Ansichten, Zielen, Moral-und Gerechtigkeitsvorstellungen, Erwartungen und Potenzialenaufeinander treffen, entstehen Konflikte. Ob wir alsKollegen bzw. als Mitarbeiter und Vorgesetzte miteinanderarbeiten, ob wir Verträge miteinander geschlossen haben,nebeneinander wohnen oder als Familie oder Lebenspartnerden Alltag bestreiten, ob wir Mieter oder Patient sind, schulpflichtigeKinder haben oder vom Ausbau einer Autobahn oderGasleitung betroffen sind: überall dort, wo Menschen lebenund arbeiten, soziale Bindungen eingehen oder Verträgeschließen, kommt es zu Konflikten. Reihe Haufe TaschenGuide - Band 00383.
In: Schriften zum Prozessrecht 238
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Mediation ist in aller Munde: Gesetzgeber, Justiz, Rechtsanwälte und Mediatoren beschäftigen sich in vielfältiger Art und Weise mit der Mediation und verhelfen ihr zu einer immer größeren Verbreitung. Dabei bringt die Durchführung einer Mediation für den Rechtsanwalt, der eine Partei in der Mediation berät, eine bedeutende Frage mich sich: Ist der Rechtsanwalt aufgrund seiner Rolle als Rechtsberater verpflichtet, sich mit der Rechtsberatung in die – ansonsten auch als »rechtsfern« bezeichnete – Mediation einzubringen oder aus rechtlichen Erwägungen seinem Mandanten sogar von dem Abschluss von in der Mediation verhandelten Vergleichen abzuraten? Die Antwort auf diese Frage hat unmittelbare haftungsrechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwalt. Der Autor untersucht umfassend die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Haftung des Rechtsanwalts und entwickelt daraus eine Systematik der Pflichten und der Haftung des Rechtsanwalts in der Mediation
In: Schriften zum Umweltrecht Band 116
Der Autor behandelt die Mediation im Umweltrecht. Mit einer rechtlichen Analyse und Formulierungsvorschlägen für Verträge will er der praktischen Implementation zum Durchbruch verhelfen. -- Im ersten Kapitel behandelt Mathias Hellriegel Begriffliches, Systematisches und Tatsächliches. Nach der Definition der Mediation – Vermittlung in Verhandlungen durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis – werden die Phasen eines Mediationsverfahrens untersucht. Dabei geht der Verfasser davon aus, daß Mediationsverfahren die traditionellen Verwaltungsverfahren nicht ersetzen, sondern diese ergänzen sollen. Mediation als Einschaltung eines privaten Dritten wird der Verfahrensprivatisierung zugeordnet. -- Im zweiten Kapitel untersucht der Autor die gesetzlichen Grundlagen für die Mediation und wendet sich dem Problem des Gesetzesvorbehalts zu. Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Mediation ist nur erforderlich, wenn der Mediator beliehen wird und ihm Hoheitsgewalt und Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Dagegen ist eine Mediation ohne gesetzliche Ermächtigung möglich, wenn der Mediator nur mitwirkt bzw. als bloßer Verwaltungshelfer auftritt. Mediation in förmlichen Verfahren ist derzeit ohne gesetzliche Grundlage nur eingeschränkt zulässig; außerhalb förmlicher Verfahren ergeben sich größere Übertragungsmöglichkeiten. Für Mediation in förmlichen Verfahren werden Ermächtigungsgrundlagen untersucht. -- Im dritten Kapitel behandelt der Verfasser das Verhältnis von Mediation und öffentlich-rechtlichem Vertrag. Die Mediation ist in einem System von Verwaltungsverträgen zu sehen: In der eröffnenden Mediationsvereinbarung verabreden die Parteien die Durchführung der Mediation und treffen Regelungen über die Verhandlungsmodalitäten. Der Mediationsauftrag regelt die Beauftragung des Mediators sowie dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die abschließende Verhandlungsübereinkunft wird im Mediationsvertrag festgehalten. Untersucht werden der Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Bestimmungen, wobei Formulierungen für die Mediationsvereinbarung und den Mediationsauftrag vorgeschlagen werden.
Dieses Open-Access Buch erläutert in einer praxisnahen Darstellung, wie sich Erbstreitigkeiten durch eine Mediation zügig und für alle Beteiligten sehr befriedigend beilegen lassen. Auf der Grundlage ihrer jahrelangen Mediationspraxis berichten die Verfasser, warum sich erbrechtliche Konflikte in besonderer Weise für pragmatische Kompromisse eignen und wie es gelingt, die Erben auf diesen Weg zu bringen. Das Buch versteht sich als Ratgeber für anwaltliche Berater, Mediatoren sowie für Erblasser und Erben und gibt vielfältige Hilfestellungen für kluges Konfliktmanagement in der Gestaltung und Abwicklung der Vermögensnachfolge.