Open Access BASE2010

Implementierungsschritte im Bereich der Antikorruptionsbestimmungen im österreichischen und deutschen Strafrecht

Abstract

Das Phänomen Korruption ist längst nicht mehr auf einzelne Staaten begrenzt. Durch die zunehmende Globalisierung des Handels und den dadurch resultierenden wirtschaftlichen Interdependenzen werden internationale legistische Schritte notwendig, um Bestechungspraktiken strafrechtlich entgegenzuwirken. Seit den 1990er Jahren existieren auf völkerrechtlicher Ebene zahlreiche Übereinkommen, welche zum Ziel haben, Korruption wirkungsvoll zu bekämpfen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich, ausgehend von diesen Übereinkommen, mit den nationalen Implementierungsschritten. Dabei werden das österreichische und deutsche Strafrecht einem Rechtsvergleich unterzogen. Zunächst wird in Kapitel I der weit gefasste Terminus der Korruption im rechtswissenschaftlichen Sinn definiert, darauf folgend werden die Kerndelikte der Korruption ? Bestechung und Bestechlichkeit ? skizziert. Nach Darstellung der wichtigsten internationalen Verpflichtungen, welche Einfluss auf die jeweilige nationale Gesetzgebung nahmen, werden in der österreichischen Strafgesetzgebung das StRÄG 1998, das StRÄG 2008 und das KorrStRÄG näher untersucht. Dabei wird analysiert, ob der Gesetzgeber die Implementierung im Sinne dieser Übereinkommen ausreichend erfüllt hat. Herangezogen werden die Legaldefinitionen, die Delikte der aktiven und passiven Bestechung im privaten, als auch im öffentlichen Sektor, sowie die wesentlichsten Neuerungen durch das KorrStRÄG 2009. Der deutsche Strafgesetzgeber setzte mit den Gleichstellungsgesetzen, dem EUBestG und dem IntBestG, die internationalen Vorgaben hinsichtlich der Gleichstellung in- und ausländischer Amtsträger in Bezug auf die Bestechungsdelikte im privaten und öffentlichen Bereich um. Der Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2007 soll eine Vereinheitlichung im deutschen Strafrecht erzielen; zwar wurde selbiger noch nicht umgesetzt, soll aber aufgrund seine Relevanz dargestellt werden. ; ?Corruption is an insidious plague that has a wide range of corrosive effects on societies. It undermines democracy and the rule of law, leads to violations of human rights, distorts markets, erodes the quality of life and allows organized crime, terrorism and other threats to human security to flourish.? (Kofi Anan).Once a threat generally considered confined to national domestic affairs, increasing globalisation and related economic dependencies are breeding increasingly concerning issues of corruption in international affairs. These fears must be managed through legal venues couched in international conventions created in the 1990s to combat corruption. The subsequent research will focus on the process of implementing Austrian and German criminal law.I will begin by narrowing the broad definition of corruption to its jurisprudential implications. In particular, I will focus on two key manifestations of corruption, bribery and venality. After outlining the most important international obligations that influenced national legislation, the Austrian bills StRÄG 1998, the StRÄG 2008 and the KorrStRÄG 2009 will be examined. This research will analyse if the legislator has sufficiently implemented the obligations detailed in the conventions. In doing so, it is necessary to examine the crimes of active and passive bribery in the private and public sectors in relation to the most important changes enacted in the KorrStRÄG 2009. The German legislator implemented with the equality laws, the EUBestG and the IntBestG, the international guidelines concerning the legal equality of internal and foreign public holders in matters of the bribe and venality crimes in the private and public sector. While the draft of a StÄG 2007 is not in force at this point, this legislation has the potential to unify German criminal law and thus is it is important to highlight. ; vorgelegt von Viktoria Moser ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)210942

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