Open Access BASE2013

Verbotene Intervention. § 308 StGB neu im system der Korruptionsbekämpfung

Abstract

Thema dieser Diplomarbeit bildet die kritische Würdigung, Auseinandersetzung sowie die Einordnung des § 308 StGB im System der Korruptionsbekämpfung in Österreich nach dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012. Nach der alten Fassung hat sich strafbar gemacht, wer Einfluss auf Amtsträger genommen hat, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. § 308 StGB neu stellt nun ausdrücklich klar, dass sich auch ein Vorteilsgeber als unmittelbarer Täter strafbar macht. Aufgrund der Empfehlung der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat Österreich durch das KorrStrÄG 2012 den § 308 StGB geändert und dadurch die Forderungen des Art 12 der Konvention (Trading in Influence) erfüllt.Die Arbeit wird vier Bereiche behandeln: Zunächst wird § 308 StGB in das System der Korruptionsdelikte nach neuer Rechtslage eingeordnet. Im nächsten Schritt wird auf die internationalen Vorgaben der österreichischen Korruptionsdelikte eingegangen und ein Blick auf die Entwicklung des österreichischen Korruptionsstrafrechts geworfen. Schließlich folgt die Aufgliederung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 308 StGB. Durch die Neugestaltung des § 308 StGB ist es dem Gesetzgeber gelungen, den Anwendungsbereich der Verbotenen Intervention massiv zu erweitern. Dadurch sollte es jetzt auch möglich sein, die Bestimmung vermehrt anwenden zu können und einen großen Schritt für die Korruptionsbekämpfung in Österreich zu tun. Vor allem die Erfassung von inländischen Abgeordneten in den Anwendungsbereich im vollen Umfang ist dabei positiv anzumerken. Es wurden aber auch neue Tatbestandselemente geschaffen, die zu Abgrenzungsproblemen führen können. Hier werden die Gerichte künftig mit Abgrenzungsfragen der unscharfen Elemente des "ungebührlichen Einflusses" bzw der "ungebührlichen Einflussnahme" befasst sein. ; This master thesis represents a critical acclaim, a discussion as well as an integration of the § 308 StGB within the system of the corruption control and fight in Austria according to the "Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz "(changed anti corruption penal law) of 2012. According to the old version, someone incurred a penalty who influenced official holders to procure their own advantage. The new § 308 StGB, instead, clearly and explicitly states, that someone who gives an advantage commits crime. Based on the recommendations of the Group of States against corruption (GRECO), Austria has changed its § 308 StGB by passing the " KorrStrÄG" in 2012 and thus met the requirements of the article 12 of the convention (Trading in Influence).The present thesis will discuss four parts : First the § 308 StGB will be integrated within the system of corruption offences according to the new legal situation. The next part deals in detail with the international conditions regarding the Austrian corruption offences and takes a close look at the development of the Austrian criminal corruption system. Finally, there will be a breakdown of the individual elements of the § 308 StGB. By rearranging the § 308 StGB the legislator highly succeeded in enlarging the field of application of forbidden interventions. Thus, now it should be possible to apply the assignments up to an increased extend and thus take a large step in controlling Austrian corruption. Especially the recording of home representatives within the field of application can be seen positively. However, also new elements of offence were created and could therefore lead to delimitation problems. Thereby the courts will have to deal with an increased number of questions of delimitation of the blurred elements regarding "improper influence"or "improper control" in the future. ; von Christian Moser ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)231675

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