Die Kompatibilität des säkularen Staates mit dem Islam.: Am Beispiel der Türkei unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Religionsverfassungsrechts
In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.1250
Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, ob der Islam mit dem säkularen Staat vereinbar ist. Mit Blick darauf und im Bewusstsein der Bedeutung dieser Fragestellung für die Gesellschaft in Deutschland, die hier lebenden Muslime, von denen die Mehrheit aus der Türkei stammt, aber auch für die Mehrheitsgesellschaft, konzentriert sich die Arbeit auf den türkischen Islam und seinen Diskurs in Bezug auf das türkische Religionsverfassungsrecht. Zunehmend gerät jedoch auch die Frage in den Mittelpunkt, ob die Türkei im Umgang mit dem Islam für die islamische Welt im Nahen Osten in gewisser Weise ein Vorbild sein kann. Da die oben genannte Fragestellung, wie sie Gegenstand der Arbeit ist, aus deutscher Perspektive gestellt wird, wurde der Untersuchung zugleich das deutsche Religionsverfassungsrecht als Maßstab zugrunde gelegt. Dieser methodisch rechtsvergleichende Ansatz ermöglicht nicht nur den Vergleich der religionsverfassungsrechtlichen Systeme, sondern darüber hinaus auch eine Transferleistung, nämlich die Auswertung des türkisch-islamischen Diskurses, der sich zwar auf das türkische Religionsverfassungsrecht bezieht, so aber ins Verhältnis zum deutschen Religionsverfassungsrecht gesetzt, und entsprechend im Sinne der Fragestellung ausgewertet werden kann. Inhaltsverzeichnis A. EinführungAnlass und Ziel – Methodik und VorgehenB. Das Religionsverfassungsrecht in DeutschlandDer Säkularisationsprozess in Deutschland – Das Religionsverfassungsrecht – Teilbereiche des Religionsverfassungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des IslamC. Staat und Religion im Osmanischen ReichEinführung – Die Theokratisierung des Osmanischen Reiches – Die Rechtsstellung der Nichtmuslime im Osmanischen Reich – Der Säkularisationsprozess des Osmanischen Reiches – Ergebnis – Exkurs: Die politischen Bewegungen und ihre Theorien im Osmanischen ReichD. Die