Schutz der Menschenwürde gegen gesellschaftliche Verrohung durch Meinungsäußerung: Menschenbildliche und verfassungsrechtliche Analyse zum totalen Verbreitungsverbot fiktiver Gewalt- und Minderjährigensexualdarstellungen in Deutschland und den USA
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Abstract
Trotz der Sonderbedeutung der Meinungsfreiheit liegen zahlreiche Gesetze vor, deren Eingriffe in die Meinungsfreiheit weder ernst genommen noch richtig bewertet werden. Zur Bewältigung dieses Spannungsverhältnisses zwischen Theorie und Praxis geht Hui-chieh Su vertiefend auf die Konstellation der Meinungsfreiheit in der gesamten Verfassungsordnung ein. Die Autorin nimmt das Verbot fiktiver Darstellungen, welche sich als »opferlos« verstehen, zum Forschungsgegenstand. Sie führt die Rechtfertigung des betreffenden Verbots, insbesondere die Auslegung des Prinzips der Meinungsneutralität des Staates, auf den Begriff des »Harms« auf politisch-philosophischer, verfassungsrechtlicher, grundrechtlicher und meinungsfreiheitlicher Ebene zurück. Su gelangt zum Ergebnis, dass unterschiedliche Vorstellungen über Menschenbild und Menschenwürde unterschiedliche Konzeptionen von »Harm« und »Meinungsneutralität des Staates« zur Folge haben. Dem entspricht auch ihre ausführliche Analyse der Meinungsfreiheitsdogmatik in Deutschland und den USA. Zum Brückenschlag zwischen der meinungsfreiheitsfreundlichen Theorie und der andersartigen Praxis beschäftigt die Arbeit sich, am Beispiel des Verbots fiktiver und opferloser Darstellungen, erneut mit der verfassungsrechtlichen Konstellation der Meinungsfreiheit. Die Autorin stellt fest, die Rechtfertigung des betreffenden Verbots sei auf den Begriff von »Harm« sowie Menschenwürde und Menschenbild in den jeweiligen Meinungsfreiheits-, Grundrechts-, Verfassungsrechts- und politisch-philosophischen Theorien zurückzuführen. Die Analyse erklärt die Unterschiede zwischen deutscher und us-amerikanischer Meinungsfreiheitsdogmatik. Hui-chieh Su, geb. 1978 in Keelung, Taiwan, studierte Rechtswissenschaft an der National Taiwan University und Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg. Förderung des LL.M. und Promotionsprojekts durch das taiwanesische Erziehungsministerium und das Institutum Iurisprudentiae der Academia Sinica (IIAS) in Taiwan. Nach dem Postdoc-Programm am IIAS vom Juli bis September 2013 ist sie seit Oktober 2013 Assistent Research Professor am Institute of European and American Studies (IEAS), Academia Sinica (Taiwan).
Trotz der Sonderbedeutung der Meinungsfreiheit liegen zahlreiche Gesetze vor, deren Eingriffe in die Meinungsfreiheit weder ernst genommen noch richtig bewertet werden. Zur Bewältigung dieses Spannungsverhältnisses zwischen Theorie und Praxis geht Hui-chieh Su vertiefend auf die Konstellation der Meinungsfreiheit in der gesamten Verfassungsordnung ein.Die Autorin nimmt das Verbot fiktiver Darstellungen, welche sich als »opferlos« verstehen, zum Forschungsgegenstand. Sie führt die Rechtfertigung des betreffenden Verbots, insbesondere die Auslegung des Prinzips der Meinungsneutralität des Staates, auf den Begriff des »Harms« auf politisch-philosophischer, verfassungsrechtlicher, grundrechtlicher und meinungsfreiheitlicher Ebene zurück.Su gelangt zum Ergebnis, dass unterschiedliche Vorstellungen über Menschenbild und Menschenwürde unterschiedliche Konzeptionen von »Harm« und »Meinungsneutralität des Staates« zur Folge haben. Dem entspricht auch ihre ausführliche Analyse der Meinungsfreiheitsdogmatik in Deutschland und den USA. Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung, Gegenstand und Struktur der Arbeit2. Schädigungen durch fiktive Gewalt- und Minderjährigensexualdarstellungen3. Das Spektrum der Freiheit und der individuellen Freiheitsrechte im modernen liberal-demokratischen RechtsstaatDie Menschenbild-Formel im modernen liberal-demokratischen Rechtsstaat – Subjektive Freiheit: Neutralitätsliberalismus – Kritik an universalistischer ethischer Neutralität – Freiheit in Gemeinschaften: Liberaler Kommunitarismus – Fürsorgliche Freiheit: Paternalismus4. Verfassungsrechtsgüter im modernen liberal-demokratischen RechtsstaatEinleitung: Staatsidentitätsbildendes Gemeinwohl – Friedlicher Bestand des Staates: Sicherheit – Menschenwürde – Grundrechte – Wirkungsvoraussetzungen der Grundrechte: Gemeinschaftliche (Staatliche) Integration – Demokratie –
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