Buch(elektronisch)2014

Europäisches Konzernrecht: Eine Untersuchung auf der Grundlage eines Vergleichs des deutschen und englischen Rechts

In: Schriften zum Internationalen Recht, 194

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Abstract

Über die Schaffung eines einheitlichen Konzernrechts in Europa wird bereits seit Langem diskutiert. Laurenz Tholen greift diese Diskussion auf – beginnend mit den gescheiterten Vorentwürfen für eine Konzernrechtsrichtlinie aus den Jahren 1974/1975 und 1984, den Vorschlägen des Forum Europaeum Konzernrecht, dem Aktionsplan 2003 und schließlich dem neuen Anlauf unter Kommissar Barnier – und beantwortet in einem ersten Schritt die Frage, ob es überhaupt eines europäischen Konzernrechts bedarf. Die für und gegen eine Harmonisierung des Konzernrechts vorgetragenen Argumente werden auf ihre Schlüssigkeit untersucht. Insbesondere wird dargelegt, dass die Voraussetzungen eines häufig als Alternative gepriesenen Wettbewerbs der Gesetzgeber in der Europäischen Union nicht vorliegen. Auf der Basis eines Vergleichs des deutschen und englischen Rechts sowie bisheriger Harmonisierungsvorschläge werden anschließend Vorschläge für die Ausgestaltung eines europäischen Konzernrechts entwickelt. Über die Schaffung eines einheitlichen Konzernrechts in Europa wird bereits seit Langem diskutiert. Laurenz Tholen greift diese Diskussion auf und beantwortet in einem ersten Schritt die Frage, ob es überhaupt eines europäischen Konzernrechts bedarf. Ausgehend hiervon und auf der Basis eines Vergleichs des deutschen und englischen Rechts sowie bisheriger Harmonisierungsvorschläge werden anschließend Vorschläge für die Ausgestaltung eines europäischen Konzernrechts entwickelt. Laurenz Tholen wurde 1984 in Hannover geboren. Er studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. und Oviedo (Spanien) mit Schwerpunkt Handels- und Wirtschaftsrecht. Unter Betreuung von Prof. Dr. Uwe Blaurock promovierte er von 2010 bis 2013 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. über das Thema »Europäisches Konzernrecht«. Von 2012 bis 2014 war er Referendar am Kammergericht Berlin. Seit 2014 arbeitet er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin.

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