Buch(elektronisch)2014

Nationales Wahlrecht und internationale Freizügigkeit

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 29

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Abstract

In den Zeiten der Globalisierung und der internationalen Freizügigkeit trifft das Staatsrecht der Demokratie auf eine grundlegende Herausforderung: Wer ist das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgehen soll? Traditionell knüpfen die Staaten das nationale Wahlrecht an zwei Voraussetzungen: die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Staatsgebiet. Doch die Tradition schwindet. Jüngere Entwicklungen zeigen, dass an die Stelle der überkommenen territorialen und personalen Abschließung des staatlichen Wahlrechts verschiedene Konzepte und Strategien treten, die der Tatsache Rechnung tragen wollen, dass immer mehr eigene Staats- und Nationsangehörige im Ausland leben und, dass umgekehrt immer mehr fremde Staatsangehörige dauerhaft im Inland ansässig sind. Die Beiträge dieses Bandes beschäftigen sich mit den aus dieser Entwicklung erwachsenden Fragen und Problemen aus der Warte des Völkerrechts und des Staatsrechts sowie in rechtsvergleichender Hinsicht. Sie sind aus einem Symposium der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht im Oktober 2012 hervorgegangen. In den Zeiten der Globalisierung und der internationalen Freizügigkeit trifft das Staatsrecht der Demokratie auf eine grundlegende Herausforderung: Wer ist das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgehen soll? Traditionell knüpfen die Staaten das nationale Wahlrecht an zwei Voraussetzungen: die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Staatsgebiet. Doch die Tradition schwindet. Jüngere Entwicklungen zeigen, dass an die Stelle der überkommenen territorialen und personalen Abschließung des staatlichen Wahlrechts verschiedene Konzepte und Strategien treten, die der Tatsache Rechnung tragen wollen, dass immer mehr eigene Staats- und Nationsangehörige im Ausland leben und, dass umgekehrt immer mehr fremde Staatsangehörige dauerhaft im Inland ansässig sind. Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006–2012. 1996–2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.

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