Buch(elektronisch)2017

Die Gutschrift auf dem Finanzinstrumentenkonto – nach dem Entwurf der Securities Law Directive

In: Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, 68

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Abstract

Der funktionale Ansatz der geplanten Securities Law Directive ist nicht geeignet, Rechtssicherheit im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Finanzinstrumententransfer in der Europäischen Union zu erzielen. Die Vereinheitlichung der Gutschrift auf dem Finanzinstrumentenkonto, ohne Eingriff in das mitgliedstaatliche Recht bei gleichzeitiger Begründung von Rechtssicherheit, ist eine Illusion. Schlimmer noch – das bisherige System wird durch die Hintertür abgeschafft, ohne ein einheitliches neues Finanzinstrumentensystem bereitzustellen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen folgt, dass nur eine umfassende Vereinheitlichung der unterschiedlichen Finanzinstrumentensysteme im Sinne einer Vollharmonisierung zu Rechtssicherheit führen kann. Der Grundgedanke des Richtlinienentwurfs im Hinblick auf die Anknüpfung an die Gutschrift geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings muss der funktionale Ansatz aufgegeben und ein verbindliches System etabliert werden. »The Credit to a Securities Account« Changes in the praxis of custody and transferring of securities, besides legal uncertainty in spite of cross border transactions, verify the requisite of unified regulations. The intended Securities Law Directive for legal certainty of securities holding and disposition aims to harmonise by means of the credit to a securities account as a core element material law and conflict law additionally. Veränderungen in der Verwahrungs- und Übertragungspraxis von Finanzinstrumenten sowie die Rechtsunsicherheit im Bereich der grenzüberschreitenden Transaktionen belegen die Erforderlichkeit vereinheitlichender Regelungen. Die angestrebte Securities Law Directive für Rechtssicherheit in Bezug auf Erlangung und Disposition von Finanzinstrumenten beabsichtigt anhand der Gutschrift als zentralem Ansatzpunkt die Harmonisierung des materiellen Rechts sowie die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts. Rowina Ullner studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Law and Finance. Nach dem Abschluss des Ersten Staatsexamens im August 2011 promovierte sie am Lehrstuhl für Zivilrecht, Insolvenzrecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht von Herrn Prof. Dr. Peter von Wilmowsky, LL.M., an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Promotionsbegleitend arbeitete sie zunächst ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Großkanzlei im Bereich Kapitalmarktrecht und anschließend an der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seit März 2015 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main.

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