Thesis2019

Dienstherrnfähigkeit der Kirchen: Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten in kirchendienstrechtlichen Streitigkeiten nach dem kollisionsrechtlichen Ansatz

In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Band 57

In: Duncker & Humblot eLibrary

In: Rechts- und Staatswissenschaften

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Abstract

Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften in den Vordergrund: ihre Fähigkeit, jenseits des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts kirchenrechtlich geregelte Dienstverhältnisse für Geistliche und »Kirchenbeamte« zu begründen. Seit jeher wird darüber gestritten, ob und inwieweit Betroffene bezüglich solcher Dienstverhältnisse Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten erlangen können. Dazu entwickelt diese Arbeit einen neuen, in der Literatur bisher nur ansatzweise verfolgten Ansatz, indem sie eine Parallele zum internationalen Privatrecht zieht. Danach wird die Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm aufgefasst, welche die jeweilige kirchliche Rechtsordnung als fremdes Recht zur Anwendung beruft. Kirchliche Bestimmungen können danach das zwingende staatliche Recht bis zur Grenze des ordre public verdrängen. Staatliche Gerichte haben im Ergebnis einen Rechtsschutz zu leisten, dessen Rechtsfolgen stark eingeschränkt sind. / »The ›Dienstherrnfähigkeit‹ (Ability to Act as a Public Service Employer) of the Churches« -- This study develops a new approach to the controversial question of whether clergymen and »church officials« are able to obtain legal protection in the state courts regarding their employment relationship. The »Dienstherrnfähigkeit« (ability to act as a public service employer) that is guaranteed by the Basic Law (Grundgesetz), i.e. the German Constitution, is regarded as a conflict-of-laws provision here, so that the respective ecclesiastical legal order comes to apply, and can therefore substitute the binding state law up to the boundary of ordre public. The state courts must provide legal protection that is very much limited.

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