Thesis2019

Error facti et error iuris: die Vorsatzirrelevanz des Rechtsirrtums

In: Studien und Beiträge zum Strafrecht Band 27

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Abstract

Christoph Wolf untersucht die Relevanz rechtlicher Wertungen des Täters für den strafrechtlichen Vorsatz. Seine diesbezügliche These, dass Rechtsirrtümer für den Vorsatz irrelevant sind, sucht der Autor durch eine breit angelegte Untersuchung abzusichern. Diese nimmt ihren Ursprung in Überlegungen zur Funktion der Strafrechtsdogmatik und unterzieht das dogmatische Instrumentarium der h.M. und dessen Anwendung im Kern- und Nebenstrafrecht einer eingehenden Kritik. Integriert sind in die Untersuchung die Bereiche des untauglichen Versuchs, des Erlaubnistatumstandsirrtums und der Rechtsanwendungspraxis. Am Ende gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass das propagierte Modell besser als das noch herrschende Konzept des vorsatzausschließenden Rechtsirrtums zu einer adäquaten Entlastung des Bürgers geeignet ist, der sich dieser Tage mit immer komplexeren rechtlichen Anforderungen konfrontiert sieht.

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