Thesis2022

Ausländische einvernehmliche Privatscheidungen und hoheitliche Mitwirkung: zur Anerkennung und Wirksamkeitsprüfung von Scheidungen im autonomen IZVR und IPR

In: Studien zum vergleichenden Privatrecht - Studies in Comparative Private Law Band/Volume 17

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Abstract

Die Arbeit untersucht ausländische einvernehmliche Privatscheidungen unter hoheitlicher Mitwirkung im autonomen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Ein Vergleich gerade mit gerichtlichen Scheidungen zeigt, dass Privatscheidungen wie ausländische Scheidungsurteile verfahrensrechtlich anerkennungsfähig sind (§ 109 FamFG), wenn sie unter hoheitlicher Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen zustande kommen und eine erhöhte Beständigkeit besitzen. -- Fehlt es daran, ist eine Wirksamkeitskontrolle der Privatscheidungen nach den IPR-Regeln (Art. 17 II EGBGB i.V.m. der Rom III-VO) durchzuführen. Dies führt insbesondere dazu, dass bei der Anwendbarkeit deutschen Scheidungsrecht die Wirksamkeit der Privatscheidung an § 1564 S. 1 BGB scheitert und es bei der Anwendbarkeit eines Rechts, das ebenfalls eine Privatscheidung kennt, auf die genaue Ausgestaltung der kontrollierenden Mitwirkungsmodalitäten ankommt. Daneben bedarf es großzügigerer Regeln de lege ferenda. / »Foreign Consensual Private Divorces and Public Participation. About the Recognition and Validity of Divorces under the Unharmonized Rules of Private International and International Civil Procedure Law«: The following thesis analyses foreign consensual private divorces under the unharmonized rules of private international and international civil procedure law. The main questions are if these divorces can be recognized just as foreign judgements under international civil procedure law and if they are valid under private international law even if German law and its § 1564 of the civil code (divorce by judgement) are applicable.

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