Thesis2004

Der Grundsatz allgemeiner Wahl gem. Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG als Prinzip staatsbürgerlicher Egalität

Abstract

In der modernen Demokratie sind Wahlen das entscheidende Mittel zur Verwirklichung des Prinzips der Volkssouveränität. Wahlen ermöglichen politische Teilhabe und legitimieren staatliche Gewalt. Welches aber ist das personale Substrat der autonomen Staatsgewalt? Wie setzt sich die Wahlbürgerschaft zusammen? Und wie ist zu bestimmen, wer dazu gehört, und wer nicht? Die Frage nach der konkreten Gestalt des demos beantwortet das Grundgesetz in Art. 38 Abs. 1 Satz 1, wo es bestimmt, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages in allgemeiner Wahl gewählt werden. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl wird somit zum Schlüssel politischer Teilhabe. Entscheidend ist mithin, wie dieser Maßstab dogmatisch entfaltet wird. Die vorliegende Arbeit versucht eine dogmatische Rekonstruktion des wahlrechtlichen Allgemeinheitsgrundsatzes als Prinzip demokratischer Egalität. Ausgangspunkt ist dabei die durch die Rechtsprechung des BVerfG entwickelte herkömmliche Wahlrechtsdogmatik, in deren Zentrum die Lehre vom " zwingenden Grund" als Differenzierungsgrundlage steht. Diese wird vom Autor unter Heranziehung der neueren gleichheitsrechtlichen Dogmatik, die im wesentlichen auf der Einbindung der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie der freiheitsrechtlichen Eingriffs- und Schrankenfolie basiert, zu einem Prüfungsmodell weiterentwickelt. Damit wird ein Ansatz gewonnen, der es erlaubt, die eher unbestimmte Formel vom " zwingenden Grund" in einen transparenten Maßstab für die verfassungsrechtliche Bewertung alter und neuer Wahlausschlüsse zu überführen

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