Die Hartz IV-Falle: wenn Arbeit nicht mehr lohnt
In: Kieler Diskussionsbeiträge 474/475
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Der Anspruch war hoch: Nach dem Prinzip des "Förderns und Forderns" sollten die Hartz-Gesetze (1. bis 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) den entscheidenden Beitrag zum Abbau der auf nie gekannte Höhen gestiegenen Arbeitslosigkeit in Deutschland leisten. Anfang 2005 wurden fast 5,3 Millionen Arbeitslose gezählt, die offizielle Arbeitslosenquote näherte sich der 13-Prozent-Marke (BA 2009a). In dieser Situation wurde durch die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige das Arbeitslosengeld II (ALG II) als Kernelement des Hartz IV-Gesetzes eingeführt. Das ALG II sollte dazu beitragen, dass ein Arbeitsloser zügig in den Arbeitsmarkt zurückkehrt, um wieder aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Geldleistungen sollten durch Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebote als Teile einer individuellen Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitslosen ergänzt werden. Sanktionsmöglichkeiten in Gestalt von Leistungskürzungen sollten die Kooperationsbereitschaft des Arbeitslosen sicherstellen, und restriktive Zumutbarkeitskriterien sollten es erschweren, angebotene Arbeit abzulehnen.
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