Rudolf von Jhering. Anonym publizierte Frühschriften und unveröffentlichte Handschriften aus seinem Nachlass: Mit Textsynopsen, Erläuterungen und werkgeschichtlicher Einordnung
In: Beiträge zu Grundfragen des Rechts Bd. 5
Rudolf von Jhering (1818–1892) ist einer der bekanntesten Vertreter der Pandektenwissenschaft im 19. Jahrhundert. Wie aber positionierte er sich in den ersten zehn Jahren seines Schaffens in der zeitgenössischen Diskussion über die Grundfragen von Recht und Rechtswissenschaft? Neue Einblicke in das Denken des jungen Jhering bieten zwei Artikel folgen, die 1843 und 1845/46 in der »Literarischen Zeitung« anonym erschienen sind. Für diese wird im ersten Teil dieses Bandes durch eine textsynoptische Sprach- und Inhaltsanalyse der annähernd sichere Nachweis der Verfasserschaft Jherings erbracht. Der zweite Teil enthält die Transkription von zwei Handschriften aus Jherings Nachlaß: Dabei han delt es sich um einen v. a. dem römischen ius gentium geltenden Abschnitt aus der Urfassung von Jherings späterem Hauptwerk »Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung« sowie einen als bisher nicht auffindbar geltenden Vortrags entwurf über den »Gegensatz der Rechtsbildung des Alterthums und der modernen Zeit«.