Die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen in der Europäischen Union: Eine Untersuchung vor dem Hintergrund der deutschen, französischen und englischen Rechtskraftlehren
Hauptbeschreibung: Die Rechtskraft ist ein grundlegendes und universelles Prinzip des Prozessrechts. Jede Rechtsordnung, die die Beilegung eines Rechtsstreits prozessordnungsgemäß organisiert und einem Gericht zur Entscheidung überantwortet, ist darauf angewiesen, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt endgültig wird. Anderenfalls wäre eine effektive Streitbeilegung nicht gewährleistet. Gleichwohl unterscheiden sich die Rechtskraftprinzipien in den einzelnen Rechtsordnungen nicht unerheblich. Das betrifft nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die Reichweite der Zielsetzungen und Funktionen