Aufsatz(elektronisch)2013

The Organisation of Reception Facilities for Asylum Seekers in Germany: Focussed Study of the German National Contact Point for the European Migration Network (EMN)

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Abstract

Die vorliegende Ausarbeitung thematisiert die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland. Sie beschreibt die föderale Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern und erläutert die Mechanismen, mit denen die Aufnahme von Asylsuchenden zwischen den Bundesländern koordiniert wird. Darüber hinaus stellt sie die verschiedenen Verfahren dar, mit denen die Bundesländer die Unterbringung organisieren, und zeigt die verschiedenen Unterbringungsformen von Asylsuchenden und die ihnen zur Existenzsicherung gewährten Leistungen auf. Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens ist der Bund durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Verantwortlich für die Unterbringung der Asylbewerber sowie die Gewährung der Geld- und Sachleistungen zu ihrer Existenzsicherung sind die Bundesländer. Um eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer zu gewährleisten, wird für jedes Bundesland eine Aufnahmequote aufgrund der Einwohnerzahl und des Steueraufkommens festgelegt. Zur Erstunterbringung haben die einzelnen Bundesländer Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, an die die Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge angeschlossen sind. Sobald der Asylantrag gestellt ist, werden Asylsuchende nach bis zu sechs Wochen, spätestens jedoch nach drei Monaten in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung untergebracht. Diese Aufgaben haben die meisten Bundesländer an die Kommunen übertragen. Dabei wird auf die Unterbringung sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Einzelwohnungen zurückgegriffen. Daneben existieren spezielle Einrichtungen für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen wie unbegleitete Minderjährige, traumatisierte Asylsuchende und Opfer sexueller Gewalt. Das Working Paper 55 wurde von der deutschen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung der Asylbewerberunterbringung erstellt und aus EU-Mitteln kofinanziert.

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