Aufsatz(gedruckt)2003

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz - EGG): Gesetzentwurf des Bundesrates

In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 1-91

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Abstract

Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht von der Problem- und Zielbeschreibung aus, dass das bestehende Sozial- und Arbeitslosenhilfesystem Leistungsbezug und Arbeit nicht nachdrücklich genug verbindet und dadurch Abhängigkeit und Arbeitslosigkeit fördert. Es fehlen vielfach Anreize zur Aufnahme von Arbeit aufgrund des Umfangs der Sozialleistungen, die ohne Gegenleistung zu haben sind. Daher ist es erforderlich, die Forderungen an die Arbeitsleistung der Erwerbsfähigen klarer zu fassen. Soziale Leistungen sollten für jede Hilfe suchende Person, die erwerbsfähig ist, an Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung gebunden werden. Es besteht daher die dringende Notwendigkeit, den Anspruch auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Betreuungs- und Vermittlungsverfahren entsprechend auszugestalten. Zu diesem Zwecke sind die beiden steuerfinanzierten Sozialleistungen, Arbeitslosen- und Sozialhilfe materiell-rechtlich zusammenzuführen. Alle Vermittlungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau sollen den kreisfreien Städten und den Landkreisen übertragen werden. Zudem sieht Artikel 2 EGG einen Lohnzuschlag für Geringverdienende vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Ausstieg aus dem Hilfesystem nachhaltig unterstützt und zusätzliche Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor zur Förderung der wirtschaftlichen Dynamik geschaffen werden. In einer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Entwurf ab und verweist auf verweist auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (IAB)

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