Aufsatz(gedruckt)1992

Hierarchie oder Anarchie?: der Streit um die Familienrechtsreform in den fünfziger Jahren

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 45, S. 31-42

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Abstract

"Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates schrieben 1949 die Gleichbereichtigung von Mann und Frau im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fest. Das bedeutete, daß der Bundestag alle Gesetze, die diesem Anspruch entgegenstanden, ändern mußte, und das waren in erster Linie die entsprechenden Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Als die konservativ-bürgerliche Regierung Adenauer keine Anstalten traf, das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen, leitete die SPD durch einen Initiativantrag die Reform des Familienrechts ein. Der Aufsatz rekonstruiert an Hand bislang unveröffentlichter Akten aus dem Bundesjustizministerium die einzelnen Etappen des Gesetzgebungsverfahrens, wobei die öffentliche Dikussion ebenso wie die parlamentarische Auseinandersetzung dargestellt wird. Der Streit um die Familienrechtsreform, der fast ein Jahrzehnt dauerte und erst mit der Verabschiedung des 'Gleichberechtigungsgesetzes' im Jahre 1957 seinen Abschluß fand, ging quer durch die Parteien und fand in der katholischen Kirche einen erklärten Gegner der Liberalisierung der Ehe und der Gleichberechtigung von Mann und Frau, während der liberale Bundesjustizminister Thomas Dehler den politisch kalkulierenden Gegenpart spielte, da er im Grunde von der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht wirklich überzeugt war. In dieser höchst emotional geführten Auseinandersetzung spiegelt sich auch das politische Klima der fünfziger Jahre mit seinen konservativen Werten und Vorstellungen, vor allem aber die Furcht, daß mit der Änderung des Familienrechts die Gesellschaft aus den Fugen geraten könnte." (Autorenreferat)

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