Aufsatz(gedruckt)2009

Das völkerrechtliche Gewaltverbot in der Weltordnung des 21. Jahrhunderts

In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 42, Heft 2, S. 92-112

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Abstract

Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta bleibt auch im 21. Jahrhundert die zentrale Norm der internationalen Ordnung. Zusammen mit den Menschenrechten gehört der Verzicht auf unilaterale militärische Gewalt weiterhin zu den Grundwerten der Staatengemeinschaft. Allerdings muss sich das Gewaltverbot, um weiterhin vom Konsens der Staaten getragen zu sein, den veränderten Bedrohungen der Gegenwart anpassen. Dies kann durch ein System dynamischer Ausnahmen gelingen, wie vor allem das Selbstverteidigungsrecht und die humanitäre Intervention, das durch ein effektives Sanktionssystem der UN-Charta in den Händen des Sicherheitsrats ergänzt wird (Original übernommen - Verlag).

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