Aufsatz(gedruckt)1996

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung: Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG

In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 13, S. 255

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Abstract

"Mit der Reform des Arbeitsförderungsrechtes werden; 1. die Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums verbessert und neue Instrumente entwickelt: Trainingsmaßnahmen; Einstellungszuschuß bei Neugründungen; Eingliederungsvertrag für Langzeitarbeitslose; freie Förderung über Innovationstopf; Unterstützung von beschäftigungswirksamen Sozialplanmaßnahmen.; 2. das Arbeitsförderungsrecht in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch eingeordnet, dabei rechtssystematisch und sprachlich vollkommen überarbeitet und weiterentwickelt: Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten unter 18 Stunden wöchentlich in den Versicherungsschutz; Einführung eines Teilarbeitslosengeldes für Versicherte mit mehreren Beschäftigungen; Berücksichtigung flexibler Arbeitszeiten bei Lohnersatzleistungen; gleichmäßige Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld; Anhebung der Altergrenze um drei Jahre für verlängertes Arbeitslosengeld; Erweiterung der Rahmenfrist des Arbeitslosengeldes bei Kindererziehung, Pflege und Selbständigkeit; Abstand von 20 Prozent zwischen Löhnen im 1. und 2. Arbeitmarkt.; 3. die Verantwortung stärker auf die Ebene der Arbeitsämter delegiert, und deren Handlungsmöglichkeiten erweitert: Vorrangige Zuständigkeit der Arbeitsämter; Zusammenfassung der Ermessensleistungen in einem Eingliederungshaushalt; Übertragbarkeit von Ausgabenresten; Eingliederungsbilanzen der Arbeitsämter.; 4. die Feststellbarkeit des Leistungsmißbrauchs und seine Bekämpfung verbessert; Verpflichtung der Arbeitslosen zur aktiven Beschäftigungssuche; auf drei Monate befristete Wirkung der persönlichen Arbeitslosenmeldung; Erweitung der zumutbaren Beschäftigungen; Ausschluß neuer Anwartschaften durch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen; testen der Arbeitsbereitschaft durch Trainingsmaßnahmen; Innenrevision in Arbeitsämtern.; 5. die Beitragszahler entlasten: Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit; Erhöhung der Effektivität und Effizienz; Angleichung des relativen Umfangs der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern an den der alten Länder." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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